Sockeldämmung und -abdichtung

Diskutiere Sockeldämmung und -abdichtung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, wir sind neu hier, private Bauherren ohne Bauerfahrung. Besten Dank im Voraus für Eure Antworten! Zur Sache: Haus ohne...

  1. #1 meraenchen, 18.11.2021
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    Liebe Bauexperten,

    wir sind neu hier, private Bauherren ohne Bauerfahrung. Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!

    Zur Sache: Haus ohne Keller, Rohbau ist fertig. Sockelabdichtung und Dämmung wurden vor 6 Monaten angebracht und liegen seitdem frei (siehe Fotos). Wir bauen mit Architekt, der auch mit LPH8 beauftragt ist.

    Auszug/Zitat aus dem Leistungsverzeichnis:

    Perimeterdämmung im Sockelbereich XPS 120 mm
    Liefern und Einbauen von extrudierten Polystrol- Hartschaumplatten, mit Stufenfalz und glatter Oberfläche,
    als senkrecht eingebaute Perimeterdämmung.
    Dämmwert: WLG 035, Dämmstärke: 120 mm

    Bitumendickbeschichtung 2K und Grundierung Sockelbereich
    Herstellen einer Kelleraußenwand-Abdichtung auf Beton und Mauerwerk mit einer hochflexiblen,
    standfesten, kunststoff-modifizierten Bitumendickbeschichtung, unter Beachtung der Herstellerangaben und
    DIN 18195, in zwei Arbeitsgängen abdichten, erste Lage als Kratzspachtelung, einschl. Gewebeflies (bzw.
    Schutz- und Gleitvlies)
    Mindest-Trockenschichtdicke: 4 mm
    Erzeugnis: 2K, schnelltrocknend
    Inkl. Untergrund-Grundierung

    Unsere Punkte:

    1. Der Maurer hat EPS-P statt XPS als Dämmung verwendet. Wir haben das gerügt. Er hat es monatelang ausgesessen, die Architekten haben wenig Druck gemacht. Als wir selbst Druck gemacht haben, hat der Maurer uns erklärt, er könne das gar nicht mehr abmachen außer mit Stemmhammer und damit würde er wahrscheinlich auch die Sockelsteine beschädigen. Das wollen wir natürlich nicht.

    Außerdem sind die EPS-Platten nicht Stoß an Stoß, sondern dazwischen gibts reichlich Fugen bis zu 1cm. Unter den EPS-Platten gibts ebenfalls große Lücken, dahinter sind Teile der Bodenplatte sichtbar nicht mit Bitumen abgedichtet. Manche der Fugen und Zwischenräume hat der Maurer mit Bauschaum verfüllt.

    2. Der Maurer hat uns einen Lieferschein vorgelegt mit "PCI Pecimor 2k". Die Menge ist für die Fläche und die Trockenschichtdicke korrekt (9x30 Liter). Aber einen Tag vor der Abdichtung und Dämmung haben wir Fotos von mehreren verschlossenen Eimern "PCI Pecimor 1k" auf der Baustelle gemacht. Einen Tag nach dem Einbau haben wir wieder Fotos von den entleerten "PCI Pecimor 1k" Eimern gemacht. Beim Einbau selbst waren wir nicht vor Ort.

    Der Maurer sagt, er habe die "1k" Eimer auf einer anderen Baustelle im Nachbarort verwendet und dann wieder leer zu uns zurück auf die Baustelle gebracht. Bei uns habe er korrekt das "2k" verbaut. Diese neun Eimer mit "2k" Bitumen haben wir weder am Tag vor Einbau noch am Tag nach Einbau auf unserer Baustelle gesehen.

    3. Maurer und Architekt schlagen uns vor, alles so zu belassen, aber außen auf das EPS und natürlich in alle offenen Fugen und auch unten alles noch einmal großzügig mit Bitumen abzudichten. Dann "fehlt sich nichts".
    20210529_063021.jpg 20210531_171052.jpg 20210531_171058.jpg 20210602_152510.jpg 20210602_203504.jpg 20210607_202324.jpg
    Unsere Fragen:

    1) Sollen wir auf den Vorschlag von Maurer und Architekt eingehen?
    2) Lassen sich die EPS-Platten wirklich nicht mehr abmachen, ohne die Sockelsteine zu beschädigen? Lassen sich XPS-Platten dann noch sauber aufkleben?
    3) Ist es ein Problem, dass die EPS-Platten über den ganzen Sommer der Sonne ausgesetzt waren?
    4) Wie geht man mit den Fugen und Zwischenräumen am besten um? Ausschäumen? Mit Bitumen verfüllen?
    5) Wie sorgt man dafür, dass von unten, unter den EPS-Platten, wo Bitumen fehlt, nicht Feuchtigkeit hinter den Platten hochzieht? Und wie schlimm wäre das?
    6) Kann man anhand der Farbe oder sonstwie mit einfachen Mitteln überprüfen, ob wir "1k" oder "2k" Bitumen drauf haben? Oder geht das nur per Gutachten?
    7) Wie schlimm ist es, wenn das Bitumen nicht lange genug ausgehärtet ist, bevor das EPS aufgeklebt wurde?
    8) Welche Nachweispflicht hat der Maurer? Reicht der Lieferschein?
    9) Welche Kontrollpflicht hat der Architekt? Muss er bei der Abdichtung zwingend auf der Baustelle anwesend sein?

    Oder alle Fragen kurz zusammengefasst: Was sollen wir in der Sache unternehmen?

    Besten Dank an alle!
     
  2. #2 BaUT, 18.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 18.11.2021
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    Diese und weitere Fragen sollte ein Sachverständiger vor Ort klären, da ihr Architekt als Bauleiter offenbar zu wenig Arsch in der Hose hat. Gibt es denn vom Architekten ein Sockeldetail zu ihrem Haus inkl. Abdichtungsführung nach DIN 18533 und geplanter Sockeldichtung nach Sockelputz-Richtlinie?

    Schade dass die Fragesteller hier selten ihr Bundesland mit eintragen...
     
  3. PLeo

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    Oh mein Gott...

    von falsch ausgeschrieben, zu LV-Texte kopiert, zu LV-Text falsch, zu alles mal voll schmieren :mauer

    Bevor ich mich reindenke, mache ich für heute Feierabend.

    Aber zur Beruhigung: ob 1K oder 2K ist in dem Fall absolut wurscht.
     
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  4. BaUT

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    Solche Vollkatastrophen rette ich als Sachverständiger sonst Mo - Fr zwischen 7:00 - 18:00 Uhr hauptberuflich gegen Honorar. Das ist echt zu viel für einen einzigen Thread.
    An dieser Stelle geht es offenbar nicht mehr ohne Gutachter und dessen Honorar dürfen sie ruhigen Gewissens sowohl vom Bauleitungshonorar als auch vom Werklohn des ausführenden Mauewrwerkspfuschers abziehen. Rufen sie die Handwerkskammer ihres Bundeslandes an und lassen sie sich einen passenden Sachverständigen empfehlen, den sie dann zu einem Vor-Ort-Termin bitten.
     
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  5. PLeo

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    Bitte nicht Ba-Wü, bitte nicht Ba-Wü :D:p

    7-18Uhr? Boah, ich mach frühestens um 8 los :Brille
     
  6. #6 meraenchen, 18.11.2021
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    Lieber/Liebe BaUT,

    vielen Dank schonmal für die Rückmeldung. Im Anhang ist das Sockeldetail. Das Bundesland ist Bayern. Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass die Bodenplatte auf Rammpfählen steht und deshalb nicht unten, sondern oben wärmegedämmt wird.

    Lieber/Liebe PLeo,

    vielen Dank für die Rückmeldung und einen schönen Feierabend ;-)
    sockel_detail.JPG
     
  7. PLeo

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    Wie weit ist Bayern weg?
    Oh Mist, das sind ja nur 20km...

    Feierabend, guck morgen mal drüber :sleeping
     
  8. #8 Sergius, 18.11.2021
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    Ich hab mir die Texte nicht durchgelesen nur die Bilder angesehen und das wäre mir schon einen Baustopp wert. Zumindest bis dort aufgeräumt ist und ich überhaupt etwas erkennen kann...
     
  9. #9 BaUT, 19.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2021
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    1.
    Im Bodengutachten steht sicher drin, dass der anstehende Boden schlecht versickerungsfähig ist und dass deshalb mit stauendem Sickerwasser bis OK Gelände zu rechnen ist? Weshalb dann eine Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser nach DIN 18533 Lastfall W2.1-E wannenförmig dicht auszuführen wäre.

    2.
    In der Detailzeichnung fehlt nicht nur die Beschriftung der Sockeldämmung sondern auch die Info zum erforderlichen zusätzlichen Feuchteschutz des Sockelputzes. Bei der gezeichneten Ausführung steht der Sockelputz nackt im feuchten Boden und saugt kapillar Feuchtigkeit hoch die er dann ca. 20 cm über OK Gelände ablüftet. Dort gibt es dann schöne Salzausblühungen.

    3.
    Naja und die verwendeten EPS-Platten haben zwar eine Zulassung als Sockeldämmung, dürften aber in stehendem Wasser einen etwas schlechteren Dämmwert aufweisen. UND sie müssen natürlich unterseitig auch abgedichtet werden, damit stauendes Sickerwasser nicht von unten in die Dämmung läuft und den Sockelputz quasi von hinten durchnässt. Also nochmals der Verweis auf die Sockelputz-Richtlinie!!!

    Meine Befürchtung:
    a) Sockelabdichtung ungenügend und mangelhaft
    b) Anschluss Sockelabdichtung - Mauerwerkssperre mangelhaft
    c) Sockeldämmung falsch angebracht und dabei vermutlich Sockelabdichtung beschädigt
    d) EPS-Sockeldämmung ungeeignet für den Einsatz im Grundwasser bzw. in stauendem Sickerwasser
    e) Sockeldämmung mangels außenseitiger und unterseitiger Abdichtung (Feuchteschutz nach Sockelputz-Richtlinie) nicht hinterlaufsicher
    f) Planung der Abdichtung bzw. des Feuchteschutzes des erdberührten Sockelputzes fehlt
    g) Der armierte Sockelputz soll ohne Trennung über die gesamte Fassade hochgezogen werden? Das könnte zu horizontalen Rissbildungen auf OK Sockeldämmung führen.
    h) bestimmt hab ich noch nicht alles gesehen und die Liste geht hier noch weiter ...


    PS - Grüße an den Architekten:
    Hat ihm schon mal jemand Bescheid gesagt, dass DIN 18195 gar keine Sockelabdichtung mit KMB geregelt hat? Das hat die KMB-Richtlinie der Deutschen Bauchemie erledigt! Und hat ihm noch niemand verraten dass die DIN 18195-4 und DIN 18195-6 bereits seit 2017 durch DIN 18533 abgelöst wurden und dass KMB jetzt PMBC heißt und jetzt endlich in dieser neuen Norm mit geregelt ist?

    Beim Studium des Sockeldetails frag ich mich, wie der Abdichter seine KMB/PMBC-Sockelabdichtung unten an den Steinversprung dranbekommen soll, wenn da jetzt schon die Dämmplatten am Sockel dran sind?!?!
    Und dann frag ich mich wie der Außenputz auf dem KMB/PMBC-Streifen oberhalb der Sockeldämmung halten soll?

    Und dann frag ich mich leider, wie viele solcher Planungen der Architekt in seinem Berufsleben denn schon gemacht hat und ob die alle so lausig und fehlerhaft waren? Das können die Architekten in Berlin definitiv besser!!!
     
  10. PLeo

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    Moin :winken

    also BaUT hat das ja mittlerweile recht ausführlich dargelegt.
    Die Ausführung der kompletten Abdichtung ist schlecht geplant, noch schlechter ausgeschrieben, und zum Schluss dann auch noch (man hätte es retten können) leider auch noch so ausgeführt, dass es einfach nicht hin hauen kann (und jede Nacharbeit m.E. aussichtslos auf Erfolg ist). ->Sorry.

    Dämmung weg, nochmal neu, und dann Bitte richtig. (Soooo gross ist der Aufwand bei 1x Neu dann nicht, abgesehen von ein paar fiesen Anschlussdetails)

    Edit: Was ich übrigens nicht erkennen kann, ist die 2. Horizontalsperre im Mauerwerk.
    Ich hoffe die ist drin? Bei so einer Konstruktion sollte die auf jeden Fall vorhanden sein?
     
  11. #11 Fabian Weber, 19.11.2021
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    Ich sehe das Ganze entspannter...

    Gibt’s denn überhaupt XPS-geraffelt und somit geeignet für Putzauftrag?

    Also die Perimeterdämmung ist ja als PW deklariert und somit auch zulässig, jedenfalls wenn der Lastfall das zulässt.
    Da hilft ein Blick in das Bodengutachten.

    Die Platten kann man natürlich entfernen, das würde ich partiell auch machen und stichprobenartig die Mindestschichtdicke + Gewebeeinlage prüfen.

    Hier kannst Du den Architekten auf seine versäumte Bauüberwachungspflicht nach HOAI hinweisen.

    Lücken in der Dämmung noch ausschäumen.

    Den Sockelputz später nicht zu tief runterziehen, damit die im Sockeldetail vergessene Dichtschlämme vom Putz auf die Dämmplatte gezogen werden kann. Die Dichtschlämme muss später 5cm aus der Erde rausschauen.

    Das die KMB/PCBM oberhalb des Rücksprunges noch gezeichnet ist, ist natürlich Quatsch. Die DIN 18533 fordert planerische 30cm über Boden und reale 15cm. Die 15cm also vom Vorsprung nach unten solltest Du später bei der Geländeaufschüttung unbedingt einhalten. Wenn Du irgendwo eine höher liegende Terrasse hast, dann muss dort der Versprung nochmal eine Steinreihe oder so höher.

    Die Dämmung im Bereich der Türen und bodentiefen Fenster muss sowieso nochmal rechts und links und unten davon ca. 20cm ab, sonst kann der Tür- und Fensterbauer später nicht mit Flüssigkunststoff auf die KMB/PCBM im Leibungsbereich bis Höhe Versprung abdichten.
     
  12. PLeo

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    natürlich gibt es die! allerdings dann ohne Nut.

    Fragwürdig ist allerdings weiterhin, ob die Dämmung Lastfallgeeignet ist, und das gesamte Konstrukt fachgerecht ausgeführt wurde.
     
  13. BaUT

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    An der Stelle haste leider einen Denkfehler, lieber @Fabian Weber. Wenn die DS nicht unten unter der Sockeldämmung bis auf die Sockelabdichtung geführt wird, besteht die Gefahr, dass stauendes Sickerwasser in die offenporige Perimeterdämmplatte von unten eindringt und von hinten den Sockelputz durchnässt - dann bringt dir die außen draufgepinselte DS gar nichts. Deine Idee funzt nur bei Lastfall Bodenfeuchte und bei geschlossenzelliger XPS und dort auch nicht im Bereich der vertikalen Plattenstöße.

    Also WENN im Boden-GA der Bemessungswasserstand bis OK Gelände reicht, dann: "VERKACKT!!!"
     
  14. BaUT

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    Zur Erinnerung:
    PFAHLGRÜNDUNG macht man sicher nicht bei einem gut tragfähigen und gut versickerungsfähigen Boden, oder?

    Zur Erinnerung:
    Höhe der Sockelabdichtung ist mind. 15 cm über OK Gelände zu führen. Klappt das gemäß dem vorliegenden Sockeldetail? Bin mir da nicht so sicher.
     
  15. #15 Fabian Weber, 19.11.2021
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    Doch, schau mal wie dick die Dämmung unter dem Estrich gezeichnet ist.

    Und wie machst Du das bei einem Keller? Da kannst Du ja auch nicht die Dichtschlämme auf den Rohbau zurückführen.

    Mag schon richtig sein, aber ich habe sowas tatsächlich noch nicht gesehen.
     
  16. #16 Fabian Weber, 19.11.2021
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    Ok na dann, runter mit dem Zeug und gemäß Vertrag ausführen.
     
  17. BaUT

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    Nach Sockelputz-Richtlinie ist der Sockelputz dann nur so tief ins Erdreich zu führen, dass die Putzunterkante oberhalb der Stauwasserebene liegt und somit nicht von stauendem Sickerwasser unter-/hinterspült werden kann. DANN reicht auch die außenseitige Beschichtung mit DS wie von dir beschrieben.
     
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  18. #18 meraenchen, 19.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2021
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    Liebe Bauexperten,

    einen herzlichen Dank schonmal für alle Rückmeldungen. Dass so viele und so gute Kommentare kommen, super! Ich versuche mal, so weit ich die Rückmeldungen als Laie verstanden habe, die offenen Punkte noch zu vervollständigen.

    1. Als erstes Mal das Bodengutachten: Ja, haben wir machen lassen. Darin heißt es:

    "Für Bemessungszwecke (Abdichtung des Neubaus, Auftrieb etc.) empfehlen wir daher, einen Bemessungswasserstand auf Höhe der jeweiligen Geländeoberkante anzusetzen."

    "Die Bauwerksabdichtungen sind gemäß DIN 18533, Teil 1 bis 3, Ausgabe Juli 2017, auf drückendes Wasser (W2.1-E bzw. W2.2-E) zu bemessen. Bis mindestens 15 cm Oberhalb der Geländeoberkante ist die Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18533, Teil 1 bis 3, gegen Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel (W4-E) herzustellen. Nur wenn eine dauerhaft revisionierbare, an eine gesicherte Vorflut angeschlossenen Dränage errichtet wird, die an eine gesicherte Vorflut angeschlossen ist, kann die Abdichtung gemäß DIN 18533, Teil 1 bis 3, Ausgabe Juli 2017, auf Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (Klasse W1.2-E) bemessen werden. Die Dränage ist gemäß DIN 4095 zu planen und zu errichten."


    Unter diesen Vorgaben haben die Architekten die Planung gemacht und der Maurer hat ausgeführt.

    2. Großes Aber: Das Bodengutachten betraf das Originalgelände. Danach haben wir aufgeschüttet. Entsprechender Auszug aus dem LV für den Erdbauer:

    "Herstellung der geplanten Topographie
    Herstellen der geplanten Topographie durch Abgraben des Bestandsgeländes und wieder Einbringen an anderer Stelle auf dem Baugrundstück, h = 30 - 100 cm, ausreichend verdichten. je nach Eignung des Materials ist zusätzlich Oberbodenabtrag aus den vorherigen Positionen für die Geländeauffüllung zu verwenden. Die Einschätzung zur Wiederverwendung des Materials erfolgt in Absprache mit der Bauleitung beim Abschieben des Oberbodens."


    "Tragschicht einbauen/Arbeitsplanum herstellen
    Liefern, in 2 Schüttungen von maximal 25 cm einbringen und intensive Rüttelverdichtung einer Kiestragschicht aus Frostschutzkies der Bodengruppen GW/GI nach DIN 18196. DPr 100%. Höhe 50 cm. Ausführung gemäß beiliegendem Bodengutachten. Diese Schicht dient als Arbeitsplanum für das Einbringen der duktilen Rammpfähle, als Baustellenzufahrt und als erste Tragschicht für sämtliche gepflasterte Bereiche und ist ggf. mehrfach fertig für die weiteren Schichten unter dem Pflaster herzustellen."


    "Planum Baugrubensohle
    Planum herstellen, ZTVE-STB 76 zur Aufnahme der ungebundenen Tragschicht, Auf- und Abtrag bis 10 cm, zulässige Abweichung von der Nennhöhe +/- 2 cm."


    "Erdplanum herstellen
    Erdplanum für befestigte Fläche entsprechend RStO12 herstellen.
    Bodenverhältnisse vgl. Bodengutachten. Planum ca. 80 cm unter GOK.
    Auf- und Abtrag bis 10 cm, zulässige Abweichung von der Nennhöhe +- 5 cm."


    Als wir das bereits eingebaute EPS gerügt haben (nicht zulässig für drückendes Wasser), hat der Maurer sich beim Bodengutachter gemeldet und verlangt, dass wegen der Aufschüttung der Lastfall geändert werden muss. Der Bodengutachter hat daraufhin zurückgemeldet: "Da der Kieskoffer deutlich höher als ehemalige Geländeoberkante steht, ist mit dem temporären Auftreten von Schichtwasser bzw. von drückendem Wasser nicht zu rechnen. Aus diesem Grund ist ein Austausch der Dämmung, aufgrund des drückenden Wassers bis zur jeweiligen Geländeoberkante nicht erforderlich."

    Durch diese nachträgliche Herabstufung des Lastfalls ist die Dämmung jetzt zulässig. Darauf beruft sich der Maurer. Sie erfüllt aber natürlich weiterhin nicht das LV, in dem ja XPS verlangt ist (siehe Beitrag #1).

    3. Das Sockeldetail: Die Architektenskizze enthält in der Tat keine Legende und keine Angabe zum Feuchteschutz des Sockelputzes, wie @BaUT anmerkt. Allerdings ist im Maurer-LV noch eine Noppenbahn vorgesehen, die in der Skizze nicht dargestellt ist. Zitat:

    "Noppenbahn
    Liefern und Einbauen einer Kunststoff-Noppenbahn als senkrechter Schutz bei Fundamenten, Abdichtungen und Perimeterdämmungen. Es ist eine verrottungsfeste, genoppte Bahn einzubauen. Materialstärke: mind. 0,6 mm"


    4. @PLeo fragt nach einer Horizontalsperre. Ist das hier gemeint? Auszug aus dem Maurer-LV:

    "Horizontalabdichtung unter den Aussenwänden
    Bitumendachbahn R 500, besandet, als Horizontalsperre im Anlegemörtel einbetten, als Sperrschicht und
    zur schalltechnischen Entkopplung.
    Ausführung unter allen Außenwänden im EG und im OG.
    Die Bitumendachbahn im EG ca. 36 cm breit, so dass diese nach innen ca. 5-6cm übersteht.
    Die Bitumendachbahn im OG ca. 42 cm breit, so dass diese nach innen ca. 5-6cm übersteht."


    Falls das gemeint ist, wäre hier ein Foto davon. Nach innen 5-6cm Überstand ist da allerdings nicht ausgeführt.

    20210607_201308.jpg


    An dem Foto sieht man auch, wie sich bei Regen um das Haus rum das Wasser sammelt. Später wird natürlich noch ein Gefälle vom Haus weg gemacht, aber das Wasser macht uns nervös. Zu Recht?

    5. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die bisherigen Fotos alle aus dem Juni stammen. Die aktuelleren Fotos möchte ich Ihnen nicht vorenthalten und hänge sie unten an.

    6. Unser Ziel: Wir wollen einen dichten, haltbaren Sockel. Wenn das ohne Streit geht, machen wir das. Wenn es nur mit Streit geht, dann machen wir es eben mit Streit. Im Fall ohne Streit müssten wir einfach nur den Vorschlag von Architekt und Maurer annehmen, wie oben geschrieben. Im Fall mit Streit, was müssten wir da tun? Gutachter/Sachverständiger? Beweissicherung, in welcher Form? Wie findet man einen geeigneten Gutachter?

    7. Zum Thema Gutachter: Wir hatten einen Bausachverständigen auf der Baustelle als der Rohbau fertig war. Dem haben wir das erklärt. Er war entspannt und meinte, wir sollen wegen der Abweichung vom LV halt eine Minderung ansetzen. Dass wir einen Feuchtigkeitsschaden bekommen glaubt er nicht. Wir sind aber dennoch misstrauisch, weil es aus Laiensicht halt wirklich alles unsauber und vermurkst aussieht.

    Also Maurer entspannt, Architekt entspannt, Bausachverständiger entspannt. Nur Bauherr nicht entspannt. Ist alles ok und wir sind einfach nur zu kritisch? Sind wir die Falschfahrer in der Sache oder alle anderen?

    Besten Dank noch einmal!

    Hier die Bilder:

    20210602_203504.jpg

    20211023_153852.jpg

    20211023_154450.jpg

    20211023_154453.jpg

    20211023_154456.jpg


    20211023_154728.jpg
     
  19. #19 Fabian Weber, 19.11.2021
    Fabian Weber

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    Der Rohbauer kann sich mit dem Bodengutachtr hin- und herschreiben, wie er möchte.

    Die haben aber miteinander gar kein Vertragsverhältnis, sondern Du mit dem Rohbauer.

    Wenn Du den Bodengutachter glaubst, dann würde ich eine Preisminderung beim Rohbauer verlangen.

    Wenn Du Angst hast (ggfs. berechtigt) dann kannst Du einfach auf Vertragserfüllung (XPS) bestehen.

    Wenn die Polizei sagt, dass auch gelbe Autos fahren dürfen, dann möchte ich trotzdem das rote Cabrio, was ich bestellt habe bekommen.
     
  20. #20 Fabian Weber, 19.11.2021
    Fabian Weber

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    Wie schon geschrieben. Auf den Fotos ist nicht zu erkennen, dass die Abdichtung der Fenster an die Bauwerksabdichtung angeschlossen wäre.
     
Thema:

Sockeldämmung und -abdichtung

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