Sommerlicher Wärmeschutz

Diskutiere Sommerlicher Wärmeschutz im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo! Mir liegt ein Nachweis "Sommerlicher Wärmeschutz" vor, der zu Zeiten der EnEV 2009 erstellt wurde. Dieser wurde für einen Neubau (ganz...

  1. #1 Normalo, 31.08.2018
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    Hallo!

    Mir liegt ein Nachweis "Sommerlicher Wärmeschutz" vor, der zu Zeiten der EnEV 2009 erstellt wurde. Dieser wurde für einen Neubau (ganz normales Einfamilienhaus) angefertigt. Der Nachweis enthält allerdings lediglich eine Berechnung für die Küche, wo das Ergebnis "äußerlicher Wärmeschutz erforderlich" festgehalten wird.

    Warum wurde das nur für einen Raum berechnet? Ich las etwas davon, dass es reichen kann, die Berechnung nur für einen "kritischen Raum" zu machen. Ist das so? Und muss man das Ergebnis jetzt auf das ganze Haus übertragen, sprich, es ist beim ganzen Haus "äußerlicher Wärmeschutz notwendig"?

    Vielleicht hat jemand freundlicherweise dazu Hintergrundwissen und kann mich etwas aufklären. Danke!
     
  2. #2 simon84, 31.08.2018
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    Ein äußerlicher Wärmeschutz (Rollo, Raffstore etc.) ist in einem modernen Gebäude immer notwendig
     
  3. #3 Andybaut, 31.08.2018
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    Hallo,

    also man kann entweder den Nachweis für den kritischen Raum oder für das ganze Gebäude führen.
    Das nun aber ausgerechnet die Küche der kritische Raum sein soll irritiert mich ein wenig.
    Küchen sind oft im Nord-Osten und haben auch nicht die größten Fensterflächen.

    Ich sehe das wie simon, einen Sonenschutz sollte man überall haben.

    Wurden bei dir keine Rollläden eingebaut auf der Grundlage der Küche?

    Wobei das ganze für den Bereich Hamburg sicherlich ein wenig entspannter ist wie im heißen Süden.
     
  4. #4 Lexmaul, 31.08.2018
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    Oje, ich hab im EG auch nicht überall Sonnenschutz eingebaut - nicht ohne Grund ;)

    Südfenster Küche hätte ich aber nen Raffstore setzen müssen, da habe ich mich mit dem Sonnenstand und dem haus gegenüber verschätzt.
     
  5. #5 Leser112, 31.08.2018
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    Hallo,
    Was ist der Hintergrund der Anfrage?
    Bei nachfolgenden Novellierungen der EnEV 2009 wurde der Nachweis für den Sommerlichen Wärmeschutz etwas "aufgehübscht".
    Eine heftige Mogelpackung bleibt es dennoch:mauer
     
  6. #6 simon84, 31.08.2018
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    Genau das meine ich. Egal was da drin steht, ein Sonnenschutz ist nötig.
     
  7. #7 Normalo, 01.09.2018
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    Tja, was soll ich sagen. Ich war blauäugig und zu unwissend, und das Bauunternehmen hat gesagt: Plissee reichen aus! Und jetzt schwitze ich im Sommer ... vielen Dank schon mal für die Antworten!
     
  8. #8 simon84, 01.09.2018
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    Innenliegende Plissee schützt in erster Linie vor der Blendung durch die Sonne.
     
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  9. #9 Leser112, 02.09.2018
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    Sommerlicher Wärmeschutz ist ein Thema, welches zunehmend Viele beschäftigen wird.
    Schutzmaßnahmen sind immer auf der Seite der Ursache anzubringen.
    Ich habe V****x DF mit außenliegendem Schnapprollo. Jeder der ähnliches hat, kann hier mal einen einfachen Versuch starten, für den noch nicht einmal ein Oberflächenthermometer erforderlich ist.
    Bei heruntergezogenem Rollo und einiger Zeit Sonnenstrahlung drauf, mal den Finger auf das Glas ganz oben und ganz unten jeweils unmittelbar am Rahmen legen.
    Was passiert da?
    Angehende Bauherren können vorbeugend bereits bei der Planung viel tun, um den Einsatz Technischer Kälte zu minimieren bzw. zu vermeiden.
    Die Verkaufszahlen für Klima-Multi-Splitt steigen deutlich :o
     
  10. #10 Andybaut, 02.09.2018
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    hier würde ich aber nochmals auf den Unternehmer zugehen. Sollte nämlich die Küche nicht der kritische Raum sein, dann ist der Nachweis falsch geführt. Hieraus können sich durchaus Schadensersatzansprüche ergeben.
    Auch der sommerliche Wärmeschutz ist Teil der ENEV und ist einzuhalten.
    Hier einen falschen Raum anzuführen um keine z.B. Rollläden bauen zu müssen ist mindestens fragwürdig, vielleicht aber auch schon eine vorsätzliche Täuschung um Kosten zu sparen.
    Sollte der Unternehmer nicht darauf eingehen würde ich mal zu einer Verbraucherberatung gehen, bzw. beim Bauamt nachfragen.
    Das kostet wenig bis nichts und kann Klarheit schaffen.
     
  11. #11 Lexmaul, 02.09.2018
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    Naja, es klingt eher danach, dass er einen Bestandsbau gekauft hat. Da kann er beim GU gar nix mehr einfordern...

    Und mal keine Panikmache hier wegen Klimawandel etc.: Der sommerliche Wärmeschutz ist heute genauso wichtig wie vor 20 Jahren - man hat nur mehr und bessere Möglichkeiten ihn korrekt auszuführen.

    Die Verkäufe von Splitanlagen mögen steigen sind aber so gering, dass das kein Indikator ist. Technische Kühlung in EFH sind absolute Ausnahme...
     
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  12. #12 Andybaut, 02.09.2018
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    Stimmt. Das ist wohl ein altes Gebäude.
    Rechtlich sicher interessant bezüglich Verjährung, aber praktisch hilft dir das auch nicht weiter.
     
  13. #13 Leser112, 02.09.2018
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    Na dann, viel Spaß dabei :bounce:
    Korrekt! Die Formalitäten auf dem bunten Papier sind einzuhalten!;)
    Dass die tatsächliche Realität mit diesem bunten Papier überhaupt nichts zu tun hat, wissen nicht nur Fachleute, sondern inzwischen teilweise sogar Laien.

    [​IMG]

    Positiv bei der EnEV gegenüber der vorangegangenen WSVO war, dass erstmalig auch die Anlagentechnik notwendigerweise berücksichtigt wurde.
    Bis 2009 war die EnEV anlagentechnisch weitestgehend neutral.
    Mit der Novellierung und Einführung des Referenzgebäudes (2009), wo STA für WW mit sehr merkwürdigen Erträgen integriert wurde, hat die EnEV die anlagentechnische Neutralität verlassen.
    Ein Hoch auf die STA Lobbyisten;)
    Was sollte hierbei die Verbraucherzentrale nachträglich noch richten können?
    Beim Bauamt = Untere Baubehörde, sind die Mitarbeiter insbesondere fachlich und auch zeitlich deutlich überfordert. Was sollte von dort kommen können?

    Tatsache ist, dass der Sommerliche Wärmeschutz in der EnEV eher stiefmütterlich behandelt wird. Sie ist einseitig auf den Heizbetrieb/WW orientiert.
    Bei einer korrekten Energiebilanzierung müsste auch in der sommerlichen Hitzeperiode die 19°C RT nach EnEV eingehalten werden :yikes
    Rechnet man das fachlich korrekt und vollständig durch, sind sämtliche EnEV Nachweise und EnEV Energieausweise bilanztechnisch falsch!
     
  14. #14 Lexmaul, 02.09.2018
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    Die ENEV hat ja auch den groben Sinn, Heizkosten zu minimieren - daher ist es etwas sehr übertrieben hier von falsch zu sprechen. Der sommerliche Wärmeschutz interessiert halt nicht - das kommt erst, wenn zu viele Westeuropäer auf die Idee kommen, Klimageräte einzubauen.

    Aber klingt so wohl besser...
     
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  15. #15 Leser112, 02.09.2018
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    Wenn hierzu keine dringliche Notwendigkeit bestünde, käme wohl Niemand auf die Idee, ein Klimagerät/Anlage einzubauen;)
    Bei zentraler KWL mit EWT ist zusätzliche, kostenintensive Technische Kälte in der sommerlichen Hitzeperiode überwiegend nicht notwendig.
    Wer zukunftsorientiert zudem Heizbetrieb mittels WP mit PVA kombiniert, muß sich über angenehme RT insbesondere im DG in der sommerlichen Hitzeperiode sicherlich wenig Sorgen machen;)
     
  16. #16 Lexmaul, 02.09.2018
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    Sorry, das ist Unsinn. Die KWL hat gar keine Luftmengen, die spürbare Auswirkungen auf die RT haben.

    Und auch mit einer Kühlung über FBH wird die Luftfeuchte nicht verändert - ebenso wird da nix auf einige Grad runtergekühlt.

    Was Du von mir zitiert hast, hat mit Deinem Einwand nix zu tun - oder halt nicht verstanden...

    Naja, lass mal gut sein.
     
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