Sondereigentum abnahme

Diskutiere Sondereigentum abnahme im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Muss ein Sondereigentum wie Garten. Gesondert mit dem Eigentümer abgenommen werden ? Da dies bei uns im Neubau ETW bis heute nicht durchgeführt...

  1. Chingi

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    Muss ein Sondereigentum wie Garten. Gesondert mit dem Eigentümer abgenommen werden ?

    Da dies bei uns im Neubau ETW bis heute nicht durchgeführt wurde.
    Eine gemeinschaftliche abnahme ja , auch vom rest Garten der der Gemeinschaft gehört.

    Aber halt nicht unserer Garten.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 07.03.2022
    Fred Astair

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    Von wem hast Du gekauft?
    Wurde der Kaufpreis bezahlt?
     
  3. Chingi

    Chingi

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    Bauträger !

    Nein ist nicht alles bezahlt.
     
  4. #4 Fred Astair, 07.03.2022
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    Dann schreib einfach auf, was nicht den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht. Bei der Abnahme bist Du der agierende Teil. Der Verkäufer ist derjenige, der was von Dir will. Dein Geld
     
    simon84 gefällt das.
  5. BaUT

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    Eine "Abnahme" sollte unbedingt vor "Innutzungnahme" (Einzug) erfolgen, sonst geht danach die Diskussion los ob es sich um Mängel oder um Schäden aus der Nutzung handelt.
     
  6. Chingi

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    Der Garten wird aktuelle von uns nicht genutzt. Da der Rasen noch nicht angelegt ist und die Treppe zum garten fehlt.

    Dann werde ich dem BT mal dchreuvrn, das bis heute keine abnahne stattgefunden hat.

    Bin gespannt was kommtc
     
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