Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt

Diskutiere Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage... Wir (meine Schwester und ich) haben einen Werkvertrag mit einer Baufirma für einen Anbau an ein...

  1. #1 Ilona123, 18.03.2019
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    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine Frage...

    Wir (meine Schwester und ich) haben einen Werkvertrag mit einer Baufirma für einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus geschlossen. Die Erweiterung betrifft nur Wohnräume wie Wohn- und Schlafzimmer. Beim Werkvertrag unterschrieben wir auch schon eine Skizze, wie der Anbau aussehen sollte (diese Skizze wurde von der Baufirma erstellt). Ein Architekt hat dann nochmal alles vermessen und den Bauplan zum Einreichen beim Landratsamt erstellt. Eine Plansicherungsgebühr haben wir im vorhinein in Höhe von 5% des Kaufpreises bereits bezahlt. Jetzt bekamen wir den Anruf vom Landratsamt, dass der Plan so auf keine Fall durchgehen würde, da der Abstand zum Nachbarn keine 3 Meter, sondern 6! Meter betragen muss. Jedoch nur fürs Anbauhaus, der "Altbestand" hat eine Sondergenehmigung für 3 Meter...
    Da wir die 6 Meter jedoch wegen dem Bestandshaus nicht ermöglichen können, würden wir gerne den Werkvertrag wegen Nichtgenehmigung des Bauplans kündigen.
    Hat da schonmal jemand Erfahrungen damit gemacht? Im Werkvertrag steht, dass bei Kündigung 5% der Kaufsumme anfallen. Wir wollen aber wegen Nichteinhaltung der Ursprungsskizze kündigen.
    Ist das möglich? Müssen wir dabei irgendwas beachten oder können wir uns auf etwas berufen?

    Danke schonmal für die Antworten und Hilfen :)

    Lg Ilona
     
  2. #2 simon84, 18.03.2019
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    Ohne den EXAKTEN Ablauf und Wortlaut des Vertrags kann man hier überhaupt keine Aussage machen.

    Alles etwas wirr geschrieben. Keinerlei exakte Angaben zu den genauen Vertragsverhältnissen.

    Es gab eine Skizze ? Diese wurde von euch freigezeichnet ?
    Danach wurde von einem Architekt der Plan verändert und eingereicht ? Was wurde verändert ? Wer hat den Architekt beauftragt ?

    Aus Sicht der Baufirma: Warum solltet ihr die Plansicherungsgebühr nicht bezahlen, es wurde doch die Leistung der Eingabeplanung erbracht ?
     
  3. #3 tomtom79, 18.03.2019
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    Warum muss 6meter eingehalten werden,das doch nicht normal.
     
  4. #4 Ilona123, 18.03.2019
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    Die Skizze wurde von der Baufirma mit dem Werkvertrag erstellt und von uns unterschrieben, verändert wurde am Plan nichts mehr... es wurde nur der Bauplan vom Architekten gezeichnet! Der Architek wurde von der Baufirma beauftragt.
    Die Plansicherungsgebühr haben wir ja auch schon bezahlt...
    Meine Frage daher, ob da jetzt nochmal 5 % fällig werden oder wie man am Besten kündigen kann.
    Die 6 Meter haben etwas mit Brandschutz zu tun.
     
  5. #5 simon84, 18.03.2019
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    Das ist ganz normal, das könnte z.B. 1H sein (Steht leider ja nicht mal das Bundesland dabei), wenn die Traufhöhe 6 Meter beträgt.

    Oder es könnte ein Brandschutzabstand zwischen zwei Gebäuden sein (z.B. 3 Meter auf jedem Grundstück = 6 Meter). Falls eine Seite Grenzbebauung ist, z.B. dann 6 Meter auf einem Grundstück (Abstandsflächenübernahme)
     
  6. #6 Ilona123, 18.03.2019
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    Bundesland ist Bayern
     
  7. #7 Fabian Weber, 18.03.2019
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    Das ist etwas schwierig. Für das Amt ist ja von Anfang an klar ist, das ein Anbau nicht genehmigt werden würde. Eine Bauvoranfrage habt Ihr anscheinend nicht gestellt?
     
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  8. #8 simon84, 18.03.2019
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    Der vertragliche oder unternehmerische Hintergrund bei diesen Regelungen ist:

    1: Plansicherungsgebühr: Damit du nicht einfach Pläne bei A zeichenen lässt, kündigst und dann bei B ausführen lässt.

    Plan wie angefordert geliefert, also denke ich wird es sehr schwierig zu argumentieren, die 5% zurückzubekommen,
    außer ihr hattet von anfang an z.B. schriftlich die Baufirma damit beauftragt die Genehmigungsfähigkeit in Bezug auf Abstandsflächen, Brandschutz usw. vorzuprüfen. Dann könnte ein guter Anwalt evtl. ansetzen

    2. Kündigungsklausel bzw. 5% "Rücktrittsgebühr".
    Hier handelt es sich um eine Standardklausel div. Fertighausanbieter um bereits geplante Arbeiten, Gewinne usw. durch den Wegfall des Auftrags abzufangen. Du darfst ja nicht vergessen, aus Sicht der Baufirma haben diese ja bereits den Auftrag eingeplant, terminiert, mit dem Gewinn gerechnet usw.
    5% sind sicherlich nicht sittenwidrig, denke auch es wird hier sehr schwierig, außer du kannst nachweisen, dass der Baufirma tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.

    Ich denke wie gesagt ohne einen spezialisierten Fachanwalt kommst du nicht weiter.

    An der Seite den Brandschutz mit nichtöffenbaren Brandschutzfenstern einzuhalten wäre keine Möglichkeit um trotzdem so wie gewünscht bauen zu können ?
     
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  9. arch

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    Also uns Architekten wird immer vorgehalten, das wir ein Werk schulden, und keinen Dienstleistungsvertrag haben, welcher nach Stunde abgerechnet wird. Nun hat sich das ja geändert, aber die Baufirma könnte auch ein Werk schulden, weshalb es gut möglich ist, dass du auf Grund der Nichterfüllbarkeit ein Sonderkündigungsrecht hast, bei welchem die 5% Klausel nicht zutreffen würde. Wenn im Vertrag allerdings steht, das die Bebaubarkeit vom Auftraggeber zuvor geprüft werden muss, sieht es wiederrum schlecht aus. Wie alle Vorredner schon sagten, wenn die Summe zu hoch ist, zum Anwalt, sonst vielleicht das Gespräch suchen. Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten, das Haus zu erweitern?
     
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  10. #10 simon84, 19.03.2019
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    Naja ich kann es irgendwie schon nachvollziehen, wenn statt 6 Meter nur 3 geht, dann lohnt sich die ganze Aktion nicht mehr.
    Soweit schon klar. Aber wenn es vom Brandschutz her kommt gibt es definitiv Möglichkeiten.
    Da ist halt dann vermutlich der Katalog-Fertighausanbieter nicht mehr der richtige Ansprechpartner :(
     
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