Sondernutzung öffentlicher Wege

Diskutiere Sondernutzung öffentlicher Wege im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; LKW? -> Es gab doch die Einfahrt! Um die geht es hier auch. Links ist fast keine Höhendifferenz vorhanden gewesen. Fotos von fremden Häusern im...

  1. Alex80

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    LKW? -> Es gab doch die Einfahrt! Um die geht es hier auch. Links ist fast keine Höhendifferenz vorhanden gewesen. Fotos von fremden Häusern im Internet ist böse.
     
  2. Alex80

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    Genau darum ging es mir ja!

    Als bei uns (hinterlieger) der Bodenaustausch los ging, kam da so ein "Schlaumeier" vom Amt und meinte ob wir die Genehmigung zur Überfahrt der Einfahrt (nicht einfach Gehweg, sondern eine richtige Einfahrt) hätten. Wir: Nein. Dann müssen Sie diese beantragen, sonst werde ich hier alles stoppen lassen. Ich schnell zum Amt und die Genehmigung geholt. (Ich muss sagen, bevor der Typ kam, fragte auch eine Nachbarin ob wir da mit den LKW's so einfach rüberfahren dürfen. Ich vermute sie war es die uns auch beim Amt gemeldet hat und sie war es bestimmt auch, der ein Paar etwas schief liegende Gehwegplatten nicht ihr Kram passten. )

    So richtig verstehen tue ich es auch nicht, warum zum Überfahren einer normalen Einfahrt eine Sondergenehmigung geholt werden musste.

    Das ist hier die Frage?
     
  3. Julius

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  4. Alex80

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  5. #25 ThomasMD, 11.08.2011
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    Vielleicht liegt der Unterschied darin, dass der Unterbau der Gehwege nicht für 40-Tonner ausgelegt ist?
    Die werden den Bodenaustausch ja nicht mit dem Handkarren abgefahren haben und die "Paar etwas schief liegende(n) Gehwegplatten" waren vermutlich die ersten Folgen der Überlastung.

    Und wenn Fotos von fremden Häusern im Internet wirklich böse sind, dann sollte es selbst dem ungeübtem User möglich sein, dieses Haus zu maskieren oder zu retuschieren. Das ist sogar mit einfachsten Mitteln möglich.

    Aber so langsam verliere auch ich die Lust, Dir die Würmer aus der Nase zu ziehen. Für einen Informatiker bist Du mächtig uninformativ.
     
  6. #26 Skeptiker, 11.08.2011
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  7. Alex80

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  8. #28 ThomasMD, 12.08.2011
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    So wie jetzt die Sondernutzung?
     
  9. mweb

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    Hallo Alex,
    ich glaube das Problem an der Sache ist das Du beweisen musst das der Schaden an den Gehwegplatten(?) nicht durch euch(bzw. euerem Lieferverkehr) verursacht wurde.
    Theoretisch könnte euch das Amt auch nach Ordnungsgemäßer Kündigung der Sondernutzung, ohne Bilder als Beweis, unterstellen das der Schaden vor der Absenkung (bzw. eigentlich ist es ja keine Absenkung im eigenlichen Sinne sondern die Abfahrt ist verlängert worden und der Gehweg dadurch tiefer gewandert) entstanden ist und die nachfolgenden Arbeiter das vorhandene Material so wieder verbaut hätten. Was Dir jetzt nur hilft ist ein Zeuge der deine Aussage bestätigt. Aber wenn ich so von deinen Nachbarn lese.....

    Also im Klartext: Ob Du nun die Sondernutzung gekündigt hattest oder nicht spielt für die Forderung vom Amt keine Rolle. Das will nur einen Sündenbock haben der zahlt.

    gruß
    Markus
     
  10. Julius

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    Doch!
    Allerdings liegt das beim Fotografen und nicht etwa beim Eigentümer/Bewohner der abgebildeten Sache.

    Stimmt.
    Aber auch da geht es nicht um das Recht am Bild.
    Das Recht am EIGENEN Bild (also an dem, auf dem man als Person selbst abgebildet ist), ist etwas anderes.
     
  11. #31 Neuling80, 12.08.2011
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    Das war für die Nutzung durch den LKW-Verkehr, richtig? Wenn ja, kann man da durchaus den Nutzung über den Gemeingebrauch herauslesen und eine Sondernutzung verlangen. Problem ist doch aber, dass Du nun die 700,-€ für diese Maßnahme zahlen sollst.


    Wieso der Nachbar? Für die Nebenanlagen öffentlicher Verkehrsflächen ist doch immer der Straßenbaulastträger (bzw. die Kommune) verantwortlich. Was hat den der Nachbar damit zu tun? Hat er vielleicht bei der Kommune das beantragt und diese der Maßnahme zugestimmt (Was darauf hindeutet, da die Kommune den Forderung beitreibt)? Sollte er das doch individuell und selbst gemacht haben, müsste er doch Ansprüche an Dich geltend machen und nicht die Kommune?

    So wie ich das lese, hat die Gemeinde die Maßnahme durchgeführt, wenn diese Dir auch die Rechnung (Forderung) präsentieren. Also da passt was nicht.

    Wieso? (siehe oben)

    Da haben wir zwei Sachen:

    a) Ansprüche der Stadt aus der Sondernutzung heraus (dürfte irgendwo stehen, dass keine Verschlechterung des Ursprungszustandes erfolgen darf)

    b) Ansprüche der Stadt aus einer beitragspflichtigen Maßnahme nach dem einschlägigen Landesabgabengesetz (Abrechnung nach Straßenausbaubeitragssatzung)

    c) Ansprüche (wenn es wirklich so war) aufgrund einer Maßnahme des Nachbarn. Die dürften dann aber auch nur von Ihm kommen.

    Klären musst Du das, je nachdem was auf der "Rechnung" (denn Kommunen erheben eigentlich für öffentliche Abgaben und Beiträge Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung etc., was gänig ist.
     
  12. #32 Neuling80, 12.08.2011
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    Richtig
     
  13. Alex80

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    O.K. Danke für eure Beiträge!

    1) ich musste die Beendigung der Sondernutzung schriftlich anzeigen. -> Verpasst selber Schuld.
    2) Solange die Sondernutzung auf meinen Namen lief, bin ich für alle Schäden verantwortlich
    3) Bilder von öffentlichen Plätzen von Sachen/Gegenständen sind erlaubt und können wohl sogar verbreitet werden, wenn Wikipedia nicht lügt (s. "Panoramagesetz" oder sinngemäß).

    Es bestand letztens nur die Frage, ob ich für die Überfahrt der Einfahrt auf öffentlichem Wege durch Baufahrzeuge eine Sondernutzung beantragen musste. (War nur persönlich daran interessiert, ob meine Vermutung mit der Nachbarin und dem Amtsmann stimmt)
     
  14. #34 Herr Pingel, 12.08.2011
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    Hallo,

    da ich in der Tiefbauabteilung eines Hamburgischen Bezirks arbeite, kann ich Ihnen konkret auf diese eine Frage antworten: Ja, Sie müssen eine Sondernutzung beantragen, wenn Sie eine übliche Gehwegüberfahrt für Baufahrzeuge nutzen wollen. Denn genau das ist ja eine Sondernutzung, das Befahren mit Baufahrzeugen. Dies liegt daran, dass die meisten Gehwegüberfahrten nur bis zu einem Fahrzeuggewicht von 3,5 t ausgelegt sind.
    Wenn Sie nun die benutzung beantragen, kommt in der Regel ein bezirklicher Wegewart, der die Überfahrt begutachtet und entscheidet, was Sie da dürfen. Bei mir im Bezirk ist es so, dass meist eine prov. Baustellenüberfahrt angelegt wird, die die erforderliche Standsicherheit gewährleistet und Schädfen am normalen Gehweg weitgehend vermeiden soll. Nach Beendigung der Sondernutzung ist diese der Behörde anzuzeigen und Sie bekommen die Kosten für die Herstellung der bauzufahrt, des Rückbaus, eventueller Schäden und die Gebühren auferlegt! Bei uns muss man sogar für die Bauzufahrt und den Rückbau in Vorkasse treten, sonst bekommt man erst gar keine Sondernutzungserlaubnis!

    Reicht das?
     
  15. Alex80

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    Ja das reicht! Danke!

    Oder war das "Reicht das?" aggressiv gemeint?

    Egal wie Danke! :-)
     
  16. #36 Herr Pingel, 12.08.2011
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    sagt, was er denkt...
    Nein, überhaupt nicht! Ich könnte nur noch viel mehr darüber erzählen, weil ich der bin, der die Kosten zusammenrechnet, die Bescheide erstellt und das Geld sozusagen von den Kunden eintreibt! :e_smiley_brille02::28:
     
  17. Alex80

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    Nur so theoretisch: 3,5t

    Was mache ich nun bei Möbelwagen? wieder Sondernutzung beantragen? ;-)
     
  18. Alex80

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    Welche Postleitzahlen? :-)
    Vielleicht können wir hier mein Problem auch so lösen ? :D
     
  19. #39 Herr Pingel, 12.08.2011
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    Wenn ein Möbelwagen einen ööfentlichen Gehweg befahren soll, müsste man (rein theoretisch) auch eine Sondernutzung für diesen Tag beantragen. Ein gutes Beispiel sind auch oft Wochenmarkt-Verkäufer, die an bestimmten Tagen die Fußgängerzone befahren dürfen und sich dann da hinstellen. Auch die müssen (sollten jedenfalls) eine Sondernutzungsgebühr bezahlen!

    Ob das nun jeder macht mit dem Möbelwagen, sei dahingestellt, ich beantrage das dafür auch nicht, so ehrlich bin ich!:e_smiley_brille02:

    Also, ich bin mittlerweile Beamter und sage jetzt mal nichts zu dieser Aussage, auch wenn sie ironisch gemeint ist.

    Nur soviel: 700 € halte ich für recht wenig, seien sie froh. In meinem Bezirk gibt es Antragsteller, die bezahlen schnell mal 7000 € oder mehr, weil sich die Sondernutzungsgebühr ja auch nach der Wertstufe der Straße richtet!
    Und damit beantwortet sich schon fast die Postleitzahlenfrage, wenn auch für etwas anderes: Wo gibt es die höchst wertigsten Straßen in Hamburg? :D:D:D
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 12.08.2011
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    Ob man es in einem Bezirk mit so hochwertigen Strassen wohl mag, wie sich manche Hamburger Beamten hier unter anderem Synonym aufführen :D
     
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