Sondernutzung öffentlicher Wege

Diskutiere Sondernutzung öffentlicher Wege im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ob man es in einem Bezirk mit so hochwertigen Strassen wohl mag, wie sich manche Hamburger Beamten hier unter anderem Synonym aufführen :D Wie...

  1. #41 Herr Pingel, 12.08.2011
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  2. Alex80

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    @Herr Pingel

    Ich meine mit "Problemlösung" keine krummen Geschäfte, sondern bestehende Fragen klären!
     
  3. #43 Herr Pingel, 12.08.2011
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    sagt, was er denkt...
    Ahh, in Ordnung! Ich kann Ihnen in der Sache aber leider nicht helfen, da ich nicht im Bezirksamt Harburg (augenscheinlich Ihr Bezirksamt) tätig bin.
    Ich bin mir aber sicher, dass bei ordnungsgemäßer Darstellung des Sachverhalts Ihr Anliegen bei den Kollegen geklärt bzw. aufgeklärt werden kann.
     
  4. #44 Neuling80, 15.08.2011
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    Sicher? Also das reine Überfahren des Gehwegs (losgelöst vom Abstellen) rechtfertigt definitiv keine Sondernutzung. Anders sieht es sicherlich aus, wenn ich dauerhaft bzw. über einen gewissen Zeitraum den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehme. Bloß schnell drüber um ins eigene Grundstück einzufahren würde doch die Sondernutzungsregelung ad absurdum führen.
     
  5. KlausK

    KlausK Gast

    Ich musste nur formlos eine Überfahrgenehmigung zu meinem Grundstück beantragen, war kostenlos. In der Genehmigung standen dann alle Auflagen. Da die Straße erst etwas später endausgebaut wurde, waren die Auflagen inklusive bzw. in den Erschließungskosten enthalten.
     
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