Sparda West: Zustimmung zu Negativzinsen und BGH-Urteil

Diskutiere Sparda West: Zustimmung zu Negativzinsen und BGH-Urteil im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, unsere Baufinanzierung läuft über die Sparda West. Zur der Finanzierung gehört ein Girokonto, über welches die Zins- und Tilgungszahlungen...

  1. #1 Cybso, 16.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2021
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    Moin,

    unsere Baufinanzierung läuft über die Sparda West. Zur der Finanzierung gehört ein Girokonto, über welches die Zins- und Tilgungszahlungen abgewickelt werden, ansonsten wird es von uns praktisch nicht genutzt. Nun haben wir heute einen Brief erhalten, in dem die Bank die Zustimmung zu zwei Änderungen erfordert:

    1. In Bezug auf das BGH-Urteil eine explizite Zustimmung, dass die Entgelte über das Preis- und Leistungsverzeichnis einseitig geändert werden können und

    2. Eine Zustimmung, dass die Bank Negativzinsen auf Guthaben erheben darf

    Mit (1) könnte ich mich ja irgendwie noch arrangieren, weil dies ja vor dem BGH-Urteil eh schon der Fall war, aber bei (2) stört mich insbesondere, dass in der vorliegenden Vereinbarung keinerlei Grenzen genannt sind:

    Online schreibt die Bank unter Neue Regeln für die Zustimmung unserer Kunden zwar, dass dies erst bei Einlagen ab 25.000 EUR gilt, aber soweit ich das sehe könnte die Bank dies in Kombination mit (1) beliebig ändern.

    Die Frage ist, was passiert, wenn ich den Brief jetzt einfach ignoriere. In der FAQ schreibt die Bank schwammig "Dies würden wir sehr bedauern, da wir in diesem Fall keine Grundlage für eine rechtlich sicherere Fortführung unserer Geschäftsverbindung haben werden". Gut, dann ist es halt eine "rechtlich unsichere" Fortführung. Aber die spannende Frage ist: kann die Bank ein Girokonto, dass zu einer Immobilienfinanzierung gehört, kündigen, und was passiert dann mit dem Finanzierungsvertrag?
     
  2. #2 nordanney, 16.10.2021
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    Sie kann und sie wird. Diskussionen sind unnötig.

    Diskussionen wirst Du dann für Deine Baufi bekommen.

    Ganz ehrlich. Akzeptiere die Regeln und dann ist es auch gut. Es geht um ein Abwicklungskonto, nicht um eine Geschäftsbeziehung.
     
    Alex88 gefällt das.
  3. #3 simon84, 16.10.2021
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    Nur damit ich es richtig verstehe, du machst dir Sorgen um negativzinsen für Guthaben auf einem Konto, welches ausschließlich dafür verwendet werden muss Positivzinsen und Tilgung eines eingeräumten Kredits zu begleichen ?

    einfach das Konto möglichst Guthaben frei halten und nur rechtzeitig zur Fälligkeit der Kreditkarte den nötigen Betrag einzahlen / überweisen

    Der mindestbetrag für negativzinsen ist meist auch weitaus höher angesetzt also zb bei 25 oder 50 K

    wegen den bei raten üblichen Beträgen irgendwo bei 500-2000 Euro wirst du keine Zinsen zahlen müssen

    wenn es dir ums Prinzip geht, Wechsel zum
    Ablauf der zinsbindung die Bank
     
  4. Cybso

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    Nicht direkt ums Prinzip... aber wenn mir jemand die Pistole auf die Brust setzt, um meine Unterschrift zu erzwingen, reagiere ich halt etwas allergisch. Deshalb halt die Frage, was mit der Immo-Finanzierung passiert, wenn sie das zugehörige Girokonto mit Verweis auf die "rechtlich unsichere" Situation kündigen sollten. Zumal die Situation ja überhaupt nicht "rechtlich unsicher" ist - die Bank darf nach dem BGH-Urteil nicht einseitig ohne explizite Zustimmung die Gebühren erhöhen, mehr nicht. Unsicher ist da überhaupt nichts.
     
  5. #5 simon84, 22.10.2021
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    Naja das mit dem BGH Urteil ist so eine Sache. Da wirst noch ein paar Monate warten müssen. Viele Banken argumentieren aktuell dass das Urteil nur Bezug auf ein bestimmtes Finanzinstitut hat und nicht unbedingt zu verallgemeinern ist, andersrum bieten sie aus „Kulanz“ Abfindungen in Verbindung mit einer Verzichtserklärung auf weitere Forderungen an.

    ausserdem sind negativ Zinsen einfach nur das und keine Kontoführungsgebühren :)
     
  6. Cybso

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    Beide Zustimmungen miteinander kombiniert erlauben der Bank allerdings, sowohl die Kontoführungsgebühren als auch die Negativzinsen nach belieben einseitig zu ändern. Und das geht für meinen Geschmack halt viel zu weit.

    Ich lasse es erst einmal liegen. Ich denke, die Bank wird sich sicherlich vor Fristablauf noch mal melden, wenn sie die Unterschrift nicht bekommen haben, und dann ggfs. mal den Kundenberater kontaktieren.
     
  7. #7 simon84, 23.10.2021
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    total verständlich aber nicht der Inhalt des BGH Urteils

    die Bank wird gar nix machen


    Das einzige was da hilft ist Bank wechseln
     
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