Sparrenlage nicht gemäss Statik ausgeführt

Diskutiere Sparrenlage nicht gemäss Statik ausgeführt im Dach Forum im Bereich Neubau; Rolf, ebent. Es ist also die Frage dessen was im Vertrag detailliert für diesen Betrag vereinbart wurde. Sparrenlage nach dem nun aufgetauchten...

  1. #21 Achim Kaiser, 29.08.2011
    Achim Kaiser

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    Rolf, ebent.
    Es ist also die Frage dessen was im Vertrag detailliert für diesen Betrag vereinbart wurde. Sparrenlage nach dem nun aufgetauchten Plan dürfte nicht Vertragsgegenstand sein ...

    Wobei dort auch keine Dachfenster und sonstige gebauten Details erkenntlich sind ...

    Es mag andere Kritikpunkte geben aber solange die Statik nachweisbar ist dürfte die Sparrenlage schwerlich einforderbar sein ausser es wäre entsprechendes vereinbart.

    *Ansehen* ohne Augenkrebsgefahr kann man das schon ... und über *Schönheit* kann trefflichst gestritten werden.

    Das ist das übliche Problem wenn der Bauherr die Bauherreneigenschaft aus der Hand gibt und nachher mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, weil der GÜ den Vertrag anders auslegt ....

    Anschließend freuen sich die SV´s, RA´s und Richters über Brot und Spiele - manchmal mit erstaunlichem Ausgang.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  2. #22 Gast036816, 30.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ebent - der zimmermänne hat den plan an die hand bekommen, die dachflächenfenster und deren wechsel waren nicht drin, also hat er optimiert und die wechsel eingebaut. die weitere optimierung kann ich nicht nachvollziehen.

    ich sehe das auch so, auf basis der statik wird sich für den streit mit dem gü nix durchzusetzen lassen. optische mängel sind vorhanden. 13.800 € wird der bauherr nicht zurück erhalten. nach abzug für gehobeltes sparren, pfetten und wechsel bleiben nur wenige euronen als streitwert übrig.

    wieviel davon der bauherr zurück erhält?
     
  3. #23 bauschaden, 31.08.2011
    bauschaden

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    Gruß vom Bauschaden
     
  4. #24 Kilian1964, 01.09.2011
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    "Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem vorliegenden Vertrag, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Baubeschreibung,......., die hiermit Vertragsbestandteil werden."

    Auszug aus der Baubeschreibung:
    "Planleistungen
    Architektenleistungen einschliesslich Entwurfsplanung, Baugesuchszeichnungen M 1:100 in 5-facher Ausfertigung. Werk- und Detailpläne M 1:50, sowei Bauleitung für die in Auftrag gegebenen Leistungen. Erstellen der statischen Berechnung einschliesslich Wärmeschutznachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der Landesbauordnung (LBO) für sämtliche übertragenen Leistungen.


    Auszug aus der Auftragsbestätigung:
    Sichtbarer Dachstuhl mit folgendem Leistungsumfang:
    - Ausführung des Dachstuhls mit KVH/Brettschichtholz (Pfetten) und obenliegender Sichtschalung
    - 140mm Aufsparrendämmung
    - Sichtbares Holzwerk innen in hellen Tönen lasiert
    Bei Entfall des Deckenspiegels einschliesslich Wärmedämmung.
    Mehrpreis: 13.800,- €

    Ändert dies was an der Einschätzung?

    Wir haben unseren GÜ nun schriftlich aufgefordert, uns eine aktualisierte Statikberechnung und ein aktualisiertes Statiklayout zuzusenden.

    Ich gehe aber mal davon aus, dass der Statiker die Anpassungen gar nicht kennt.
     
  5. #25 archi3, 01.09.2011
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2011
    archi3

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    ... und die "Werk- und Detailpläne M 1:50" habt ihr wirklich bekommen???

    Demnach müsstet ihr ja auch schon eine Statik haben, die allerdings mit den gebauten Sparrenquerschnitten und Abständen nicht zusammenpasst... oder? Welche Querschnitte und Sparrenabstände (bzw. -achsmasse) stehen da drin?
     
  6. #26 Gast036816, 01.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ....ich möchte mal die detailpläne m = 1 : 50 sehen.
     
  7. #27 bauschaden, 02.09.2011
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    Der Werkvertrag ist wirklich Spitze! Sie sind damit fast so gut gestellt, als ob Sie einen Architekten selbst beauftragt hätten. Nur trägt ein Archi Ihnen die Pläne hinterher, um zu erfahren, ob Sie mit den Ausführungszeichnungen einverstanden sind. Ihr GÜ hat da weniger Interesse gehabt. Sie müssen noch nach den Ausführungsplänen des Archi für den Dachstuhl fragen.

    Soll sich das Brettschichtholz (BSH) nur auf die Pfetten beziehen?
    Die Sparren sind dann wohl aus Konstruktionsvollholz?
    Ist das Holz des Dachstuhl noch bearbeitet worden?

    Nein

    Auf die Reaktion des GÜ bin ich gespannt.
     
  8. Alessa

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    Gericht hat den Sachverständigen für das Beweisverfahren benannt .... und wir haben den Termin für das selbständige Beweisverfahren erhalten.... endlich !
    Ich halte euch mit dem Ergebnis auf dem Laufenden
     
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