Spitzboden als Geschoss in NRW??

Diskutiere Spitzboden als Geschoss in NRW?? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Kann mir jemand weiterhelfen? Ab wann wird in NRW der Spitzboden als Geschoss mit gezählt, bzw. ab wann ist das Geschoss unter dem...

  1. #1 willo76, 06.11.2009
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    Hallo!
    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Ab wann wird in NRW der Spitzboden als Geschoss mit gezählt, bzw. ab wann ist das Geschoss unter dem Spitzboden automatisch als Vollgeschoss?

    In Niedersachsen ist das unter dem Spitzboden liegende Geschoss automatisch ein Vollgeschoss, wenn sich im Spitzboden eine Raum mit einer lichten Höhe von mindestens 2,20m unterbringen lässt, der in Höhe von 2,20m mindestens 1,00m und in Höhe von 1,50m mindestens 2,00m breit ist.
    Statisch nicht erforderliche Firstlaschen und dergleichen können nicht berücksichtigt werden.

    Gibt es in Nordrhein Westfalen auch in der Art eine Vorschrift?

    Besten Dank schon mal im Voraus für die Antworten...

    Grüße willo76
     
  2. lulu66

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    Schau mal in die BauOrdnung NRW:
    (aus dem Kopf:) Wenn 75% oder mehr der darunterliegenden Geschossgrundfläche eine Stehhöhe von 2,20m (oder 2,30m?) oder mehr aufweisen, ist es ein Vollgeschoss. Darunter ist es ein Halbgeschoss.
    Ob es unter Halbgeschoss noch eine Kategorie gibt, weiss ich nicht.
     
  3. #3 Baufuchs, 07.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimm so nicht

    aus BauONW:
    Halbgeschosse gibt es in der BauONW nicht.

    Damit aus dem Spitzboden ein Vollgeschoss wird, müssen o.a. Gegebenheiten erfüllt sein.
     
  4. #4 willo76, 09.11.2009
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    Erst mal besten Dank für die Antworten...

    Also verstehe ich das richtig, dass in NRW nur die 75% Regel bei 2,30m Höhe greift und sonst keine weitere Vorschriften vorliegen???

    Grüße
     
  5. #5 Baufuchs, 09.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsätzlich

    ist das so.

    Was ist denn das konkrete Problem?
     
  6. #6 willo76, 09.11.2009
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    @Baufuchs

    wir dürfen nur eingeschossig bauen!!

    gehen wir nach der niedersächsichen Bauordnung wird unser Haus zweigeschossig, aber nun wissen wir nicht, ob diese Regelung auch in NRW greift....

    grüße
     
  7. #7 Baufuchs, 09.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja,

    wenn das BV in NRW liegt muss man ja nicht nach der niedersächsischen Bauordnung bauen.:konfusius

    Übrigens:
    Bitte genau rechnen (lassen) und dabei auch berücksichtigen, dass z.B. im Bereich von Dachgauben etc. die 2,30m Linie nach außen "rutscht". Je nach Drempelhöhe ist man da schnell 2-geschossig.
     
  8. #8 willo76, 09.11.2009
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    jep, das habe ich mir fast gedacht... :D :think



    Also, bei einem ganz normalen Satteldach ohne Gaube zählt nur die 2,30m Höhe und das beim Obergeschoss, wie beim Spitzboden oder??
    Bzw. da kommt nur die 75% Regel zu tragen.
     
  9. #9 Baufuchs, 09.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    isses.

    Für Aufenthaltsräume im DG/Spitzboden ist zusätzlich zu beachten, dass diese gem. BauONW nur dann zulässig sind, wenn:

    "Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine ausreichende lichte Höhe (Anm.: i.d.R. 2,40m) über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50m bleiben außer Betracht."
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2009
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    Wo findest Du diese Regelung in der NBauO???

    Ich kenne nur
    §2 Nr 4
     
  11. #11 willo76, 09.11.2009
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    Diese nette Regelung wurde uns mal von einem Bauamt mitgeteilt.
    Kann das Schreiben heute Abend mal über den Scanner ziehen und hier einstellen, wenn es gewünscht wird.
     
  12. #12 willo76, 09.11.2009
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  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2009
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    :mega_lol: :mega_lol: oder doch eher :mauer :mauer

    Welche tolle Kommune hat sich das Ding denn ausgedacht? Das ist Kappes³.

    Sicher kann ein Spitzboden dazu führen, dass das DG darunter zum Vollgeschoß wird.
    Eben dann, wenn dieser selber die Vollgeschoßregelung erfüllt. Denn dann ist egal, ob das DG die 2/3-Regel zum drunter liegenden Geschoß einhält oder nicht.

    Aber an sonsten???
     
Thema: Spitzboden als Geschoss in NRW??
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