Staffelgeschoss Sichtbarkeit

Diskutiere Staffelgeschoss Sichtbarkeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Community, für ein zu planendes Einfamilienhaus in RLP (Hanglage, Straße und Zufahrt talseitig) liegt ein Bebauungsplan mit folgenden,...

  1. #1 Baugor, 11.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 11.10.2021
    Baugor

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    Hallo Community,

    für ein zu planendes Einfamilienhaus in RLP (Hanglage, Straße und Zufahrt talseitig) liegt ein Bebauungsplan mit folgenden, relevanten Vorgaben vor:
    -Eingeschossige Bauweise
    -bei freistehendem Kellergeschoss dürfen talseitig nur 2 Geschosse in Erscheinung treten

    Wird der Keller vorne offen gestaltet (was sich am Hang anbietet), ergeben sich zusammen mit dem Erdgeschoß zwei "in Erscheinung tretende Geschosse".

    Meine Frage:
    Mit dem Ziel neben dem offenen UG und dem EG ein Staffelgeschoss zu bauen, wie sieht es baurechtlich mit einem Staffelgeschoss bzw. Einem zurück springendem Obergeschoss aus?
    Springt das Geschoss von der Talseite ausreichend zurück und bei entsprechender Attika, ist das Geschoss nicht sichtbar.
    Gibt es hierzu Vergleichsfälle, Beispiele oder sogar einen Wert für den mindest Rücksprung damit das Geschoss talseitig nicht in Erscheinung tritt?

    Baugor
     
  2. #2 Fred Astair, 11.10.2021
    Fred Astair

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    Da "talseitig nicht in Erscheinung treten" kein genormter Begriff ist, wird es auch kein Maß dafür geben sondern der Abwägung des Sachbearbeiters entsprechen.
    Wenn Du Pech hast ist das ein 2,20m Basketballer, der auf Zehenspitzen über Dein Haus drüberweggucken kann.
    Bei mir war eindeutig festgelegt, dass das Staffelgeschoss mindestens 1,50m von der Fassade zurückspringen muss.
     
  3. Baugor

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    Danke - das bestätigt meine Recherche. Immerhin bliebe so zumindest die theoretische Möglichkeit offen. In Kürze habe ich ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Bauamtes. Vorschläge und bemaßte Skizzen liegen ihr vor.
    Gibt es Argumente die bei der Überzeugung helfen können bzw. aus der Grauzone die präferierte Klarheit machen?
     
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  4. #4 Fred Astair, 11.10.2021
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    Sorry, für Haarspaltereien und Schlupflochsuche stehe ich nicht zur Verfügung. Der Planverfasser wird sich etwas dabei gedacht haben um ein bestimmtes Stadtbild zu behalten oder zu entwickeln.
    Warte das Gespräch mit der Sachbearbeiterin ab. Dann weißt Du mehr.
     
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