Statik auf einfach

Diskutiere Statik auf einfach im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Liebe BauexpertInnen, ich möchte mich an Euch mit einer Frage wenden. Ich könnte mir auf einer ehemaligen Werkstatt (BJ 1950) eine Wohnung...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 Charlotte, 04.02.2025
    Charlotte

    Charlotte

    Dabei seit:
    09.08.2019
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Liebe BauexpertInnen,

    ich möchte mich an Euch mit einer Frage wenden.
    Ich könnte mir auf einer ehemaligen Werkstatt (BJ 1950) eine Wohnung bauen, d.h, um ein Stockwerk aufstocken. Dies ist erlaubt, das hab ich vom Bauamt schon erfahren.
    Die Halle ist unregelmäßig, die Maße sind grob gesagt: Länge 20 Meter, Breite auf einer Seite 10 Meter, auf der anderen Seite 5 Meter, d.h. ca 150m2 Grundfläche, Mauerstärke 42cm. Auf einer langen Seite ist sie an ein Bestandsgebäude (BJ 1800irgendwas) mit Mauerstärke ca. 60cm angebaut. Im inneren der Halle sind keine Wände, es ist ein großer Raum. Es gibt zwei große Tore auf der langen Seite, jeweils 3 Meter breit und 3 Meter hoch, darüber noch ca 50cm Ziegelsteine (Gesamthöhe der Halle 3,5m)
    Ich würde jetzt gerne das bestehende, schon undichte Blechdach entfernen und eine Decke betonieren, im Obergeschoß soll dann eine Wohnung entstehen (Raumhöhe 3 Meter), und oben drauf noch einmal eine Decke, welche als begehbares Flachdach dienen soll.
    Ein Vor-Eigentümer wollte das schonmal machen und es gab einen Entwurfsplan von ca 1970 dafür, dem ich entnehme, dass 3 Unterzüge im Abstand von ca 4-5 Metern für die Statik nötig waren (Bezeichnung "Unterzug 80/40") - damals.
    Ich würde jetzt gerne wissen, was der Rohbau mit den dafür nötigen statischen Maßnahmen ungefähr (grob) kostet, d.h. ob ich mir sowas überhaupt leisten kann und näher in Planungen einsteigen kann, oder es mir wieder aus dem Kopf schlagen muss. Ich würde die Arbeit zu zweit zusammen mit meinem Bruder machen, d.h. mich interessieren in erster Linie die Materialkosten.
    Ausgangslage: bestehendes Dach ist demontiert und entsorgt
    Unterzüge, Stahlträger oberhalb von Toren: 5000
    Decke: Beton, Stahl, Schalungsmaterial: 15000
    Rohbau Wände, Stahl, Schalungsmaterial OG: 10000 (3 Wände)
    obere Decke: Beton, Stahl, Schalung: 10000
    Abdichtung und Dämmung, begehbare Oberfläche: 5000 (?)
    (Stützen und Deckenschalungstafeln könnten wir kostenlos vom Onkel bekommen)
    d.h. 45.000 EUR
    ist das ungefähr realistisch?
    ist es realistisch, diese Arbeiten zu zweit in 2 Monaten (Juni & Juli) Vollzeit als interessierte Laien zu machen? Wenn wir alles fotomäßig gut dokumentieren, wie/wo genau die Bewehrung eingebebaut wurde, spricht gesetztlich was dagegen, dass wir das selbst machen?
    Vielen Dank für Eure Einschätzung schon im Voraus!
    Charly
     
  2. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    1.294
    Zustimmungen:
    438
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Zu Zweit als Laie? Never
    Zu dem Preis auch nicht. Du hast mal sämtliche Anforderungen vom GEG ignoriert und einen Statiker und Bauvorlagenberechtigten musst du auch bezahlen
     
  3. #3 Charlotte, 04.02.2025
    Charlotte

    Charlotte

    Dabei seit:
    09.08.2019
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Artibi,
    ich fürchte mich vor dieser Arbeit nicht. Habe schon Wasserinstallation, Elektroinstallation, Trockenbau, Fliesenlegen, eigentlich fast alles, was im Inneren einer Wohnung anfällt, einmal gemacht, mit Null Vorkenntnissen. Hat alles geklappt, schaut teilweise selber gemacht aus, aber hält schon mehrere Jahre ohne Probleme.
    Bei GEG bin ich noch nicht, weil ich das Bauprojekt auf mehrere Jahres aufteilen muss, da ich nichts bankfinanzieren will, und als erstes der Rohbau ansteht. Ich will einen ersten Bauabschnitt, wo ich ein Dach drauf ist (noch nicht notwendigerweise Fenster). Ich denke, du zielst auf Dämmung und U-Werte und sowas ab, oder? Da würd ich nur die Mindesterfordernis herstellen.
    Die Planungskosten hab ich nicht beachtet, stimmt. Wieviel muss man für Statiker in dieser Sache rechnen?
     
  4. #4 chris84, 04.02.2025
    chris84

    chris84

    Dabei seit:
    15.08.2023
    Beiträge:
    1.425
    Zustimmungen:
    823
    Also ich traue mich ja auch an so einiges ran - aber einen 80/40er Unterzug mit 5-10m Spannweite aus Ortbeton, d.h. selbst geschalt, das würde selbst mir zu weit gehen...
     
    simon84 gefällt das.
  5. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    6.443
    Zustimmungen:
    3.465
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Das was du vorhast ist mehr als leichtsinnig, das könnte lebensgefährlich enden, auch wenn du schon mal Fliesen verlegt hast.
    Das ist eine Arbeit für Fachleute und nicht für ahnungslose Laien
    deshalb
    :closed:
     
    seaway und Fred Astair gefällt das.
Thema:

Statik auf einfach

Die Seite wird geladen...

Statik auf einfach - Ähnliche Themen

  1. Türsturz nachgearbeitet - Statik

    Türsturz nachgearbeitet - Statik: Hallo, wir sind gerade am Entkernen unseres gekauften Hauses aus Baujahr 76. Jetzt musste ich feststellen, dass die Türstürze alle...
  2. Statik-Sorgen: Starke Korrosion an Stahlträgern in feuchtem Keller – Einsturzgefahr?

    Statik-Sorgen: Starke Korrosion an Stahlträgern in feuchtem Keller – Einsturzgefahr?: Hallo zusammen, ich wende mich mit großer Sorge an die Experten hier im Forum und hoffe auf eine erste Einschätzung zu einer beunruhigenden...
  3. Statiker Hilfe benötigt - Fenster verbreiten

    Statiker Hilfe benötigt - Fenster verbreiten: Hallo, wir bauen gerade ein Haus und haben festgestellt, dass wir unsere Fenster zu schmal eingeplant haben. Zurzeit haben wir ein Fenster mit...
  4. Statik wird doch einfach überschätzt

    Statik wird doch einfach überschätzt: gibbets doch free im Internet (odder ??) Haus in Hohen Neuendorf stürzt ein: Mann tot aufgefunden
  5. statik für einfaches efh in bayern

    statik für einfaches efh in bayern: http://www.bayika.de/de/listeneintragung/dateien/Merkblatt_Nachweisberechtigung.pdf muss man da jetzt inna liste sein? (§62, Absatz 2)
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.