Statik - wer darfs?

Diskutiere Statik - wer darfs? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, mich würde ganz allgemeine Frage zu Nachweisberechtigten für Standsicherheit in Bayern interessieren. Wer darf es machen und über...

  1. #1 aladini, 19.12.2014
    aladini

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    Hallo Zusammen,

    mich würde ganz allgemeine Frage zu Nachweisberechtigten für Standsicherheit in Bayern interessieren. Wer darf es machen und über welche Berechtigung muss man verfügen?

    Laut Art. 62 BayBO "...muss der Standsicherheitsnachweis von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit erstellt sein"
    Weiter steht: "Die Nachweisberechtigten nach Art. 62 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 6 und 7 BayBO werden in einem besonderen Verzeichnis geführt."

    Ist mit "dem besonderen Verzeichnis" die Eintragung bei Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gemeint und ist diese Eintragung/Zulassung dort zwingend notwendig?

    Besten Dank schon mal für die Antworten!
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Servus,

    um was geht´s ?

    - um das ausfüllen der Baubeginnsanzeige ?
    gott sei Dank sind wir heute so weit daß dies ein Tragwerksplaner unterschreiben muss (!)

    - um die Frage ob z.b. ein Norddeutscher Tragwerksplaner in Bayern aktiv werden darf ? ... er darf (!)

    Gruss

    Josef
     
  3. #3 aladini, 20.12.2014
    aladini

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    Morgen Josef,

    wie ich verstehe, muss jeder Nachweisberechtigter für Standsicherheit eine Eintragung bei einer Ingenieurekammer-Bau haben. (Bayern/Hessen..usw.)
    Ist diese Eintragung/Zulassung dort zwingend notwendig?

    z.B. darf jeder Bau.Ing ein Standsicherheitsnachweis erstellen oder erst mit der Eintragung bei zuständiger Ingenieurekammer-Bau?

    Gruss
    Werner
     
  4. rose24

    rose24

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