Statik zum Berliner Verbau? (Trägerbohlwand)

Diskutiere Statik zum Berliner Verbau? (Trägerbohlwand) im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wegen einer Wurzelschutzmaßnahme (Wurzelvorhang besteht schon) muss ich relativ steil in eine Baugrube hinab, die allderings nicht tief...

  1. #1 PaulDiracBaut, 12.08.2015
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    Hallo,

    wegen einer Wurzelschutzmaßnahme (Wurzelvorhang besteht schon) muss ich relativ steil in eine Baugrube hinab, die allderings nicht tief ist
    (ca. 1,70 m, Fußboden 1,10 m unter Gelände). Geplant war dazu ein Berliner Verbau. Keiner meiner Planer hat aber bisher daran gedacht, dass dieser selbst möglicherweise eine statische Berechnung benötigt. Der Tragswerksplaner will sich nun darum kümmern (Zeit drängt). Meine Fragen:

    a) Können das nicht die Tiefbauer auch aus Erfahrung, bei so einer geringen Tiefe jedenfalls?
    Die Dimensionierung hängt doch praktisch nur von der Tiefe ab - das wars.
    b) Wo steht eigentlich genau wann ein Berliner Verbau nötig ist?
    c) Und wo steht, undter welchen (zusätzlichen?) Umständen so ein Verbau eine Statik benötigt?
    d) Wer war eigentlich zuständig, daran zu denken ? (Tragwerksplaner, Werkplaner, Bauleiter, Bauherr?)

    Vielen Dank!
     
  2. #2 saxum66, 12.08.2015
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    In erster Linie muss das dein Planer, also dein Architekt wissen und dich und den Statiker darauf hinweisen. Schließlich hat er studiert und weiß, dass Edreich nicht von alleine stehen bleibt, außer Fels.
     
  3. #3 RMartin, 12.08.2015
    RMartin

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    Es gibt die DIN4124. Diese beinhaltet u.a. einen sogenannten Normverbau. Bei gewissen Voraussetzungen (u.a. eine bestimmte Tiefe, die die Baugrube nicht überschreiten darf), kann man dann einen Verbau gemäss dieser Beschreibung/ Anweisung erstellen ohne eine statische Berechnung.
     
  4. #4 Gast036816, 12.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der tiefbauer so etwas macht, muss er auch erst eine berechnung aufstellen, damit er dir etaws anbieten kann. da drehst du dich dann im kreis - erst statik, dann preis, dann vertrag, dann ausführung. die 4 schritte musst du in der reihenfolge auch schon einhalten, sonst kommen überraschungsmomente.
     
  5. #5 RMartin, 12.08.2015
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    Rolf: In der Regel macht keine Firma eine Statik bevor ein Vertrag geschlossen wird. Vorbemessungen ja.
    Aber in diesem Fall bei nur 1,70 m Baugrubentiefe sollte es eh anders gehen. Siehe #3
     
  6. #6 gunther1948, 12.08.2015
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    hallo
    da irrt der laie sich.
    gibts eigentlich ein bga.

    gruss aus de pfalz
     
Thema: Statik zum Berliner Verbau? (Trägerbohlwand)
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