Statik

Diskutiere Statik im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben einen nicht gewerblichen Bauträgervertrag für eine DHH. Gleichzeitig haben wir mit dem Bauträger einen...

  1. #1 Montenegro, 18.03.2006
    Montenegro

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    Hallo,

    wir haben einen nicht gewerblichen Bauträgervertrag für eine DHH. Gleichzeitig haben wir mit dem Bauträger einen "Einheits-Architektenvertrag" für Gebäude nach HOAI abgeschlossen, der die Leistungsphasen 1 bis 9 enthält.
    Aufgrund gravierender Mängel haben wir versucht, vom Bauträger Unterlagen über die Statik zu bekommen, bzw. Angaben über die Bewehrung der Kellerplatte. Ohne Erfolg.
    Frage: müßten wir nicht - aufgrund des Architektenvertrages - diese Unterlagen vom "Architekten" bekommen? Unter 8. Objektüberwachung der HOAI ist ja auch "Überwachen der Ausführung von Tragwerken.... auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis" aufgeführt.
    Umfasst die "Ausführungsplanung" der HOAI nicht auch eine Statik/Tragwerksplanung?

    Viele Grüße
    Montenegro
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 18.03.2006
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Also ...

    ... das kapiere ich erstmal nicht ganz.
    Was ist ein "nicht gewerblicher Bauträgervertrag"? Der Bauträger ist nicht gewerblich? Ja was isser dann? Gleichzeitig der freie Architekt, der den Einheits-Architektenvertrag abgeschlossen hat?

    Da gibt es also jemand, der aufgrund des Architektenvertrags mit Herzblut Eure Interessen treuhänderisch vertritt und gleichzeitig mit dem selben Herzblut seine eigenen wirtschaftlichen Interessen :irre :respekt .
     
  3. #3 Montenegro, 18.03.2006
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    Ja, genau. Er baut(e) und verkaufte uns das Haus als "Privatperson". Gleichzeitig hat er einen separaten Architektenvertrag mit uns abgeschlossen (er ist Bautechniker). Das mit der Interessenvertretung ist sehr treffend beschrieben.
    Aber egal, wir brauchen die Statik, egal ob vom "privaten Bauträger" oder "Architekten". Oder zumindest das Recht, die Statik zu bekommen.....
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 18.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 18.03.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Forchheims ...

    ... gibt´s in Sachsen, BY und BaWü, ich kenne mich nur in der Hessischen Bauordnung aus. Da kann auch ein Bautechniker im Rahmen der "Kleinen Bauvorlageberechtigung" bis zu einer gewissen Größenordnung Bauanträge stellen, aber nicht als Architekt auftreten. Das zum Einen.

    Zum Anderen ist er im Rahmen des Architektenvertrages verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben, die von ihm für Euer Bauvorhaben gefertigt wurden.

    Die Anfertigung der Statik dagegen ist nicht Gegenstand des Architektenvertrags und die Leistungsbeschreibung in der HOAI betrifft nur einfachste Baumaßnahmen. Wer hat die Statik gemacht und wer hat sie bezahlt?

    Nachtrag: Die Frage nach der Bezahlung war rhetorisch, natürlich habt Ihr die (irgendwie) bezahlt und deshalb steht sie Euch auch zu. Lasst Euch bei der Gelegenheit auch den Energiebedarfsausweis mit Wärmeschutznachweis und den Schallschutznachweis zeigen (muss alles - zumindest in Hessen - beim Bauantrag mit vorgelegt werden).
     
  5. #5 Carden. Mark, 18.03.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Oder mal beim Amt nachfragen - da Sie ein Nachweisliches Intresse haben - sollten die Ihnen Einblick gewähren - Glaube ich
     
  6. #6 Montenegro, 20.03.2006
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  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Kleines ungeprüftes BV -> keine Unterlagen beim Amt eingereicht - nix vorhandene - nix einsehbar.

    Die Ämter horten nur noch Unterlagen zur Statik von BV, die amtlich geprüft wurden. Manchmal auch die von den PrüvSV, aber nicht immer.

    -> Beim Amt wird nur der Bauantrag "rumliegen".
     
  8. #8 Montenegro, 20.03.2006
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    So schauts aus. Habe gerade die Baugenehmigung, da steht:
    Bei dem vorliegenden Bauantrag handelt es sich um ein Bauvorhaben geringer Schwierigkeit (wenn die wüßten, Anm. von mir).
    Gemäß Art 73..... usw..... ist für die Standsicherheit und den Brandschutz der Entwurfsverfasser verantwortlich.

    Entwurfsverfasser = Architekt (staatl. gepr. Bautechniker) = Bauträger.

    Bedeutet das evtl., dass es gar keine Statik GIBT????
    Trotzdem müssen doch Berechnungen gemacht worden sein, u.a. auch, welche Mengen Eisen wo in die Bodenplatte geschmissen wurde?


    LG Montenegro
     
  9. #9 Thomas B, 20.03.2006
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    Allmäääächd!

    Hallöchen,

    ach so...Forchheim in Bayern (quasi um die Ecke...schönes Städtchen! Und gutes Bier, nicht zu vergessen!) :winken

    Nun ist es in Bayern so, daß -anders als z.B. in Baden-Württemberg- bei BV geringer Schwirigkeit keine Statik gefordert wird! Dies freut den sparsamen Bauherren (ich kenne das!!!) und zwar genau so lange bis man feststellt, daß es besser gewesen wäre eine zu haben. In der Tat rechnen "so eine kleine Statik" zumeist die Rohbauer (bzw. deren Zulieferer, wie z.B. die Stahlbetonteilelieferanten). Daß der Artchitekt das Mauerwerk richtig dimensioniert, die Deckenspannweiten richtig einschätzt, wird erwartet. Es kann also gut sein, daß es keine, ich wiederhole: KEINE Statik gibt! Möglich, daß vorgenannte Stellen diese irgendwo in der Schublade haben. Oder eben nicht.

    Hört sich vielleicht unangenehm an, jedoch heißt es nicht, daß -wenn keine statische Berechnung vorgelegt werden muß- der Ersteller nicht für die Richtigkeit seiner Ausführung haftet! Es kann halt nur sein, daß der "arme Kerl" Ihnen die Statik nicht geben will, sondern nicht geben kann!

    Darf man fragen, welcher BT hier aktiv (oder sollte ich besser : passiv) war?

    Gruß

    Thomas Bock
     
  10. #10 Montenegro, 20.03.2006
    Montenegro

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    :winken :winken :winken
    Die (Bier)Keller nicht zu vergessen....

    Hört sich vielleicht unangenehm an, jedoch heißt es nicht, daß -wenn keine statische Berechnung vorgelegt werden muß- der Ersteller nicht für die Richtigkeit seiner Ausführung haftet! Es kann halt nur sein, daß der "arme Kerl" Ihnen die Statik nicht geben will, sondern nicht geben kann!

    OK. Das bedeutet, wenn wir jetzt für die Mängelbeseitigung im Keller eine Statik unbedingt brauchen, dürfen wir sie selbst in Auftrag geben.... und jemand suchen, der sie nachträglich berechnen kann???

    Darf man fragen, welcher BT hier aktiv (oder sollte ich besser : passiv) war?

    Ich glaube, das ist ein "NO, NO" in einem öffentlichen Forum...

    Gruß

    Montenegro
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Si, Si :konfusius
    Dafür gibt´s PN
    MfG
     
  12. #12 Montenegro, 21.03.2006
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    WENN aber das Bauwerk ca. 1,10 m tief "im Wasser" steht, ist es dann noch ein BV geringer Schwierigkeit? Oder müßte dann nicht doch ein Statiker/Tragwerkplaner zwingend ran??

    Viele Grüße
    Montenegro
     
  13. #13 Carden. Mark, 21.03.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Soll das heißen dass Sie eine weiße Wanne haben?
    Wenn ja dann eine Ü2 Baustelle.
    Wurde Fremsüberwacht?
    Wie geht das ohne vorliegender Statik?
     
  14. #14 Montenegro, 21.03.2006
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    Also:
    Im Bauantrag (gestellt vom Bauträger = Architekt = Bauherr) steht:
    Das Vorhaben ist ein Vorhaben geringer Schwierigkeit

    Baugrund: nichtbindiger Boden
    Grundwasserverhältnisse: nichtdrückendes Grundwasser.

    In der Leistungsbeschreibung (Teil des Kaufvertrages) steht:
    Fundamente und Bodenplatte:
    Unter dem Keller eine ca. 25 cm starke, armierte Stahlbeton-Bodenplatte über 15 cm Schotterschicht mit Folienabdeckung

    Kellergeschoß:
    Kelleraußenwände aus armiertem WU-Beton, 24 cm stark, mit Fugendichtband an der Bodenplatte, Bitumenanstrich und Dämmung im erdberührten Bereich.

    Beim Ausheben der Baugrube lief (Grund)wasser in dieselbe, das wurde ständig mit Pumpe entfernt.

    Bautenstand aktuell:
    Unser Haus ist seit 3,5 Jahren mehr oder weniger "fertig", drei Kelleraußenwände als Dreifachwand aus Stahlbetonfertigteilen. Kommunwand aus gemauertem KS. Vom Nachbarhaus stehen Bodenplatte und 3 KElleraußenwände aus Stahlbetonfertigteilen. Im Nachbarkeller ist ein großes Kellerfenster ausgespart, davor nicht aufgefüllt, das Wasser steht dort - immer - bis ca. 10cm unter die Aussparung. Dazu liegt dort ein Rohr zur Entwässerung, wer weiß, wie hoch es sonst steigen würde....


    Somit denke ich, dass sich der im Bauantrag angenommene Zustand als nicht zutreffend herausgestellt haben müßte. Hätte dann nicht eine Statik gemacht werden müssen?
     
  15. PeMu

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    Das ist Widerspruch in sich - "nichtdrückendes Grundwasser".

    Versuchen Sie es umgekehrt: Aushändigen einer Kopie der Bau-Unterlagen, das wonach gebaut wurde. Steht Ihnen eigentlich zu, bei einem Bauträger. Wenn Sie die privat gekauft haben ...

    Wer stand denn als Bauherr im Bauantrag?

    Und wo läuft das Wasser vom Schlauch denn hin? In die Kanalisation?
     
  16. #16 Montenegro, 21.03.2006
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    Wir haben einen Plan (Wandstellplan) von den Elementwänden für das Kellergeschoß. Wurde gefertigt vom Lieferanten dieser Wände. Darauf steht groß: Auf wasserdichte Ausführung ist BAUSEITS zu achten !!!!! (FÜNF Ausrufezeichen)
    Betongüte: B25 (sagt das jemand was?)
    Statik haben wir keine bekommen, (hätten wir für unseren Gutachter gebraucht), aber auch der Gutachter des Bauträgers hat keine bekommen...

    Als Bauherr im Bauantrag stand unser Bauträger = Architekt

    Das Wasser aus dem Schlauch, der ein Rohr ist, läuft in die Kanalisation.
     
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