Statiker Hilfe benötigt - Fenster verbreiten

Diskutiere Statiker Hilfe benötigt - Fenster verbreiten im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir bauen gerade ein Haus und haben festgestellt, dass wir unsere Fenster zu schmal eingeplant haben. Zurzeit haben wir ein Fenster mit...

  1. #1 Einundhalbgeschoss, 05.10.2025 um 09:52 Uhr
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    Hallo,

    wir bauen gerade ein Haus und haben festgestellt, dass wir unsere Fenster zu schmal eingeplant haben. Zurzeit haben wir ein Fenster mit einer Breite von 113 cm, das wir gerne verbreitern möchten.

    Das Haus wird mit Porosteinen gebaut und die 113 cm breiten Fenster haben immer deckengleiche StB-Balken mit einer Breite von 176 cm. Dann kommen Rollläden mit 5 cm Dämmung und einer 25 cm breiten Rollladenkasten.

    Nun unsere Frage: Wie können wir unser Fenster nachträglich auf eine Breite von 176–200 cm verbreitern? Und das ohne Stürze, die unsere Fenster oder den Rolladenkasten nach unten setzen? .

    Gibt es dazu eine elegante Lösung? Zum Beispiel einen tragenden Rolladenkasten oder einen flachen Stahlsturz?

    Dazu noch eine zusätzliche Frage: Bis zu welcher Breite braucht ein Fenster keine Stürze? Kann man beispielsweise ein 60 cm breites Fenster einfach ohne Sturz planen?b


    Vielen Dank! Mfg, Adam
     

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  2. Fabian Weber

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    Im Grunde laufen die Fenster ja bis unter die Rohdecke. Frag doch erstmal Deinen Statiker, wie der das geplant hat und ob man da breiter werden kann.
     
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  3. #3 Einundhalbgeschoss, 05.10.2025 um 11:15 Uhr
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    Leider kann ich unseren Statiker nicht mehr fragen, da unser große Bauunternehmer dies in der Bauphase nicht mehr erlaubt. Somit stellt sich die Frage, ob eine Verbreitung überhaupt machbar wäre.
     
  4. Oehmi

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    Klingt für mich nach einer unwirksamen Vertragsklausel.

    Nicht ohne Prüfung der Tragwerksplanung.
     
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  5. 415B

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    Ein unabhängiger Statiker kostet nicht die Welt.
    Wobei sind denn schon die Mauern errichtet?
     
  6. Fabian Weber

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    ???

    Dann lass Dir vom Bauunternehmen die entsprechenden Statikunterlagen aushändigen, dass muss der sowieso.
     
  7. Kriminelle

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    Das Problem wird im Großen sein, dass Euer Vertrag mit dem großen BU keine solchen Änderungen eingeplant hat bzw. ihr durch massive Änderungen in schon gebaute Gewerke gravierend negativ in den Ablauf einwirkt und die Fertigung dadurch verzögert.
    Handelt es sich nur um ein oder mehrere Fenster?
    Meist sind Fenster in einem Haus in der Optik abhängig voneinander. Außerdem achtet man bei der Planung auf Abstände zu Ecken und Stellmöglichkeiten. Der Lichtfluss ist berechnet.
    Warum ist da ein 113 Fenster geplant, wenn man 200 haben möchte? Es ist ja so, dass man auch nach Einzug so einiges findet, das man geändert oder anders haben möchte. Das ist völlig normal.
    Ich würde also als erstes dazu raten, den Vertrag zu lesen hinsichtlich der Konsequenzen - ob es das wert ist. Die Stürze sind schon drin?
     
  8. #8 SIL, 05.10.2025 um 12:34 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 05.10.2025 um 12:40 Uhr
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    Ja. Überzug.
    Das ist DG im Eck Bereich , ganz so einfach wird das nicht funktionieren , ein weiteres Problem könnte die 'Ecke' darstellen insofern hier die Wand nur gemauert ist.
    Historisch gibt es durchaus große Öffnungen Sturzfrei , das baut heute aber niemand mehr außer bei Denkmal etc
    Dann erkläre einmal wo ich als Errichter verpflichtet bin nachträglich jeden Kundenwunsch zu erfüllen, wobei hier schon der Bautenstand nicht sichtbar ist und der Vertrag.
    Nach Übergabe/ Abnahme nicht vorher.
     
  9. hanghaus2000

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    Ist die Decke schon betoniert? Der Kunde schafft an. Sag dem BU der soll da ein grosses Fenster einbauen. Wie der das macht ist doch nicht Dein Problem.
     
  10. SIL

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    Manchmal frage ich mich bei den Kommentaren, wie war das mit Tragstreifen integriert Heft 631 ff 2.4.3. durch die Ausbildung eines verstärkten Tragstreifens (deckengleicher Unterzug / Balken) langt hier noch vereinfachter Nachweis ? Hilfe geben bestimmt die Oberstatiker hier im Forum ...
    :hammer:
     
  11. #11 Einundhalbgeschoss, 05.10.2025 um 13:52 Uhr
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    Na ja, nach dem Bau ist man immer schlauer. Auf dem Papier sah es okay aus. Ich wollte nur vorab fragen, ob solche Änderungen möglich sind und wie sie üblicherweise durchgeführt werden. Es handelt sich um zwei Fenster.

    Ich kann auch nicht bei unserer Baufirma nachfragen, denn die wird eine neue Baugenehmigung fordern. Dann hätten wir einen Baustopp von fünf Monaten, das können wir uns nicht erlauben.
     
  12. #12 Einundhalbgeschoss, 05.10.2025 um 13:54 Uhr
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    Kann der Überzug ohne großen Aufwand eingebaut werden? Gibt es dazu vielleicht ein Beispiel? :)
    Wir werden es definitiv erst nach der Übergabe machen. Die Decke ist bereits betoniert und die schmaleren Fenster sind bereits eingebaut.
     
  13. nordanney

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    Mindestens zur Tektur. Aber auch eine neue Statik und energetische Kalkulation wird nötig, da das Fenster anders dämmt als die Wand.
    Das muss die Not bei euch aber groß sein, wenn ihr so viel Geld ausgeben wollt. Für ein popeliges Fenster wird es dann vielleicht 5-stellig. Ist es das wert?
     
  14. nordanney

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    Mindestens zur Tektur. Aber auch eine neue Statik und energetische Kalkulation wird nötig, da das Fenster anders dämmt als die Wand.
    Das muss die Not bei euch aber groß sein, wenn ihr so viel Geld ausgeben wollt. Für ein popeliges Fenster wird es dann vielleicht 5-stellig. Ist es das wert?
     
  15. #15 SIL, 05.10.2025 um 14:36 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 05.10.2025 um 14:52 Uhr
    SIL

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    Das liegt an der derzeitigen Führung der Bewehrung, ich kann nicht in eine Glaskugel schauen , im günstigsten Fall wenn sowohl die Bewehrung von beiden Öffnungen über 'Eck' geführt ist reicht ( bei ausreichender Steifigkeit des MW darunter ) eine Erweiterung in der Attika / Brüstung, falls ungünstig muss die Decke geöffnet werden und das Mauerwerk mit Stahlbeton ( Stütze ) ergänzt werden , hinzu kommt wenn dich der Raumverlust nicht stört als Alternative eine Stahlkonstruktion innerhalb gegen deine Rolladen und über die Ecke geführt dann verkoffert , ob eine oberseitige Stahlkonstruktion ausreicht kann sagt die Glaskugel auch nicht, weitere Alternativen obwohl dies knapp wird bei 24er MW reine Stützen im Mauerwerk versenkt aus Stahl oder Stahlbeton plus Sturz ( Fertigteile ), es gibt also diverse Möglichkeiten mit unterschiedlichen Aufwand und Kosten , machbar ist dies durchaus. Entscheidend ist hier / Auszug / die vorherige Bemessung und Verlegung deiner Bewehrung:
    ln / h < 7 Zusätzliche konstruktive Bewehrungsanordnung ohne zusätzlichen Nachweis ist ausreichend. Die Lagerung kann in diesem Fall als konstant angenommen werden.
    7 < ln / h < 15 Die Öffnung muss beim rechnerischen Nachweis berücksichtigt werden. Es kann ein vereinfachter Nachweis entsprechend Heft 631 2.4.3. durch die Ausbildung eines verstärkten Tragstreifens (deckengleicher Balken) geführt werden. Im Zusammenhang mit der computergestützten Plattenbemessung (RFEM und RF-BETON) ist dieser unter Berücksichtigung der vorhandenen Geometrie aber nicht notwendig.
    ln / h > 15 Eine vereinfachte Betrachtung als verstärkter Tragstreifen (deckengleicher Balken) ist nicht zulässig. Es muss eine Betrachtung mittels computergestützter Plattenbemessung (RFEM und RF-BETON) erfolge
    n. ( Dlubal / DfStB)
    Wenn du die Statik hast kann , grob abgeschätzt werden was benötigt wird , incl Fenster und Rolladen wirst du aber mindestens in der Größe 10k liegen mit Einzelnachweisen als absolute untere Grenze, ob hier Tektur notwendig ist keine Ahnung ggf reicht auch Kenntnisnahme/ Mitteilung, aktuell sollte etwas wie in der letzten Skizze vorhanden sein mit ggf 4 Stäben bei 24er MW plus Bügel , analog wäre halt Stahlprofil unter oder über der Decke.
     

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  16. Kriminelle

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    Nein und doch: der BU, es handelt sich ja hier um einen Generalunternehmer, baut nach Werksvertrag und den dazugehörigen Plänen. Das hier ist kein Architektenhaus mit Einzelvergabe, wo man nur mit Banknoten wedeln muss.
    So ist es. Einen Baunachtrag stellen bedeutet ca. 6 Wochen warten. Aber der Nachtrag ist ja nicht vom BU abhängig, sondern die Pflicht des Bauherren, also Euch, so zu bauen wie genehmigt.

    Das kommt auch noch dazu: die Statik kann sich verändern, die EE eh.
     
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  17. Fabian Weber

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    @SIL für einen Überzug müsste erstmal die Wand im Geschoss über dem Fenster wieder weg. Der Rohbau ist ja schon fertig.
     
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    Da ist schon Dach ( Attika / Brüstung bewehrt ?) ob eine Lagerung dahinter geht sagt die Glaskugel nicht ...., ich habe doch mehrere Lösungen kurz angerissen, falls du die Statik hast kannst ja nachschauen was geht.....
     

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  19. #19 Einundhalbgeschoss, 05.10.2025 um 17:45 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 05.10.2025 um 17:53 Uhr
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    Es geht um zwei Fenster, eines im Erdgeschoss und eines im Obergeschoss (so es gleich aussieht). Die Decke in beiden Geschossen ist bewehrt und 28 bzw. 20 cm dick. Die Attika ist aus Holz und Dämmung gebaut. In Decke eingebaut ist Deckengl. Stb.-Balken, l=1,76m 2Ø12o. 2Ø20u. BüØ6/10cm. Denke da ist 134cm Fenster Breite erlaubt.
     
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    Neue Fenster zu bestellen und warten bis diese geliefert werden kann auch locker 8 Wochen dauern. Daher keine Steckdose neben den Fenstern und hinterher ändern. Wenn es geht die Wand noch nicht verputzen lassen.
     
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