Statikfehler, Wand verstärken

Diskutiere Statikfehler, Wand verstärken im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn ich nur die Ursache kennen würde...

  1. #21 EugenGD, 08.04.2012
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    Wenn ich nur die Ursache kennen würde...
     
  2. #22 EugenGD, 08.04.2012
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    Gutachter und Anwalt kosten mehr. Der Meinung bin ich auch. Mir war es wichtig die Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen, da auch Kinder im Haus sind. Das die Kotsen zum Problem werden, habe ich wohl verdrängt. Jeder sollte für seine Arbeit verantwortlich sein und dafür gerade stehen.
     
  3. #23 EugenGD, 08.04.2012
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    In diesem Fall ist der Architekt auch Statiker, aber prinzipiell hast du natürlich recht
     
  4. #24 EugenGD, 08.04.2012
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    Ich muss eingestehen, dass ich etwas blauäugig an diese Sache heran gegangen bin. Ich wollte smart vorgehen, den Schaden beseitigen dann würden sich Architekt und Baufirma an den Kosten beteiligen und ich würde allen viel Ärger mit Rechtsanwalt & Co ersparen.
     
  5. #25 Gast036816, 08.04.2012
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    Gast036816 Gast

    dann kannst du jetzt nur hoffen, dass dies auf freiwilliger basis erfolgt.
     
  6. #26 liveforever, 08.04.2012
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    Nicht böse gemeint: In welcher Welt lebst Du?:bierchen:
    Das wird Dir doch niemand freiwillig geben.
    "sollte/würde", ja schon, tun sie aber nicht (zumal Du ja bereits selbst an den Schäden herumgedoktert hast.
     
  7. Julius

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    Das sehe ich nicht so.

    - Lag es in unzureichender Dimensionierung (Statik falsch), ist das auch jetzt noch feststellbar (nachrechnen).
    - Lag es an falscher Ausführung (z.B. Mauer zu dünn oder Steine mit geringerer Druckfestigkeit verbaut), ist das auch jetzt noch feststellbar (Mauer ist ja weitestgehend noch vorhanden).
    - Lag es an fehlerhaftem Material (Steine haben nicht ihre normale Druckfestigkeit), ist das auch jetzt noch feststellbar (Mauer ist ja weitestgehend noch vorhanden).

    Problematisch ist eher die rechtliche Frage. Also, ob und wer jetzt noch haftet und ggf. in welcher Höhe. Es wurde ja die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht gegeben.

    Trotzdem würde ich als Eigner GANZ GENAU wissen wollen, was der Grund ist!
    Auch wenn ich alle Kosten selbst tragen müßte.
     
  8. mls

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    nix leichter als das - sofern ursachensuche überhaupt jemals leicht war.
    die realen statisch.konstruktiven randbedingungen sind ermittelbar,
    die "soll"festlegung durch objekt- u. tragwerksplanung muss (!) belegbar sein,
    was und wie bisher "saniert" wurde, hat der architekt veranlasst
    (anscheinend wurde nur eine stahlstütze in den bestand implantiert):
    stellen wir uns bspw. vor, es gibt kein bgga - damit entstehen viele mögliche
    schadensursachen und noch mehr haftungspflichten. oder wie wär´s mit falschem
    material, zb. falschem mauerwerk? oder falscher mörtelgruppe? oder mit einem
    fehler in der statischen berechnung?

    wer wie lange haftet, wann die juristische abnahme erfolgte, ob vielleicht
    lp 9 zusammen mit allen anderen beauftragt wurde (wenn der architekt
    schon statikt ..) .. da steckt viel musik drin und sollte ermittelbar sein.
    wichtiger ist die ursachenfindung. manchmal reicht es, bestandsunterlagen
    mit auge, herz und hirn zu sichten ;)
     
  9. #29 Gast036816, 08.04.2012
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    planungsfehler kann man noch nachvollziehen, das ist klar.

    ausführungsfehler - wenn an den mängeln rumgewerkelt wurde, sehe ich kritisch. ist nur nachvollziehbar, wenn die alte mangelbehaftete konstruktion in vollem umfang noch vorhanden ist.
     
  10. Alex80

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    Ich sehe das hier anders als die meisten. Ich sage auch warum. Zum Beispiel wurden von einem Koreanischen Autohersteller auch noch bei 10 Jahre alten Autos eines Modells die Hinterachse kostenlos ausgewechselt, weil die es eingesehen haben dass die Achsen aus einem mangelhaften Material gemacht worden sind und darum zu schnell verrosten. So sollte es auch hier sein. Soll ist natürlich nicht muss, aber schlimmstenfalls muss es hier gerichtlich so angeordnet werden.

    Von Gewährleistung kann hier doch keine Rede sein, wenn entweder falsche Steine genommen wurden oder Fehler in der Statikberechnung. Beides kann man prüfen - Steine sind noch da, Berechnung kann man nochmal ausführen.

    Natürlich werden die Ausführenden (AN) jetzt erstmal jegliche Einschüchterungsversuche unternehmen. Aber bleibt hart! Die sollen die Schäden bezahlen!

    Zu "selbst herumgewerkelt":
    wenn ein Baum nach einem Sturm am Samstag neigt umzufallen, dann warte ich auch nicht bis Montag und gehe dann zu den "Gemeinde-Grünen" und frage ob ich ihn fällen darf. Ich mache einfach ein Foto und lasse ihn fällen. Genau so ist es auch hier geschehen. Was könnte alles passiert sein, wenn diese Wand nicht noch zwei Tage ausgehalten hätte und die Familie unter den Trümern begraben wäre? Der Mann hat schon richtig reagiert!
     
  11. #31 Thomas B, 09.04.2012
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    ein Gericht wird sich wohl schin nach der Gesetzlage richten...denke ich...und sich nicht daran halten was ein Autohersteller kulanterweise einmal so gemacht hat. Aber: Neben der "normalen" Gewährleistung gibt es eine solche für "versteckte Mängel" und die dauert dann schon noch etwas länger....

    Letztendlich aber sollte das ganze ein Fachmann prüfen. ich weiß nicht woher die Risse rühren, ob diese durch eine falsche Berechnung,m eine falsche Planung oder Umsetzung herrühren. Eigener Sachverstand wird wohl unumgänglich sein....

    Thomas
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2012
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    Sag mal, hast Du Deinen Kalender nicht umgeblättert und bist noch beim 01.04.??? oder soll das hier Kaschperltheater werden?
    Du kennst die Ursache dafür, dass Dein Haus einstürzen könnte nicht, lässt aber Firmen fleissig drauf los wurschteln? :yikes
    Gehts noch?

    Erstmal stellt man die Ursache fest, dann entwickelt man ein Konzept zur Behebung und dann kömmt die Firma!



    Dann bin ich mir zu 99,9 % sicher, dass er eines von beiden nicht ist.
    Denn der Anteil derer, die beides nach Recht und Gesetz dürfen (Architekt und Statiker sein), ist minimalst.
     
  13. Ruppi

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    Eine befreundete Baurechtsanwältin hat mir gegenüber neulich geäußert, dass es den Begriff "versteckte Mängel" im Baurecht überhaupt nicht gibt.
    Wenn Du also z.B. Fenster mit RAL Einbau vereinbart hast und merkst aber erst nach 5 1/2 Jahren, dass die nur mittels Bauschaum eingesetzt und dann verputzt wurden, dann hast Du Pech gehabt. Das ist dann kein versteckter Mangel, weil Du eben besser hättest prüfen müssen. Die Ansicht, dass man es ja nicht sehen konnte, weil ja schon der Putz drüber war, der Mangel also versteckt ist, ist dann nicht zutreffend!

    Dies würde nur bei arglistiger Täuschung gelten, die aber meistens so gut wie nicht zu beweisen sei.
     
  14. Alex80

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    @Ralf

    Ich bin mir sicher, dass bei Gefahr im Verzuge er genau das richtige gemacht hat. Ich weiß doch wie der AN erstmal verfahren würde: "diese Woche haben wir keine Zeit, nächste Woche am Freitag vielleicht können wir kommen und uns die Sache ansehen!". So sind die alle doch, egal wie teuer, die Baumafiosi. Na gut, zu voll den Mund genommen, einige würden vielleicht auch sofort kommen und Maßnahmen ergreifen. Aber halt nur einige.

    Stützen die die Decke halten, können doch nichts mehr kaputt gemacht haben als es schon war? Also lass es bitte mit der Einschüchterung, der Mann hat eh schon Probleme. Ich kenne doch einige hier aus dem Forum, die zum Reinigen der Dachrinnen auch lieber einen "Fachidioten" empfehlen.

    Mit Respekt Alex
     
  15. Alex80

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    Und nochmal, wenn ein Baum droht umzufallen und etwas dabie kaputt zu machen oder gar jemandem auf dem Kopf zu fallen, dann darf ich diesen Baum sofort absegen oder fällen lassen. Wenn das Haus droht einzustürzen, dann darf er doch wohl auch die Stützen erstmal einbauen lassen ohne das übliche Gezerre mit Fachanwalt, Sachverstand, Auftragsnehmer muss doch Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen, etc. Das erste was dabei gilt, ist doch Schutz der im Haus Lebenden!
     
  16. #36 wasweissich, 09.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ausser deiner polemik (baumafiosi??) hast du noch einen denkfehler in deiner ausführung .

    wenn nämlich
    nicht stimmt , weil die bodenplatte/fundamente im kritischen bereich die sind , die die lasten nicht richtig abtragen , hilft eine im betroffenen bereich auf noch weniger fläche aufgebaute stütze auch nicht wirklich , und kann u.u. zu grösseren schäden führen .

    also wäre ein unabhängiger SV der richtige weg gewesen .
     
  17. Julius

    Julius

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    Genau das ist der Punkt.
    So, wie ich die Beschreibung verstanden habe, wurde eben nicht eine - breit aufliegende - behelfsmäßige Abstützung eingebaut, sondern punktuell Stahlstützen IN die betreffende Mauer eingebaut.
    Was genau solch eine ungünstige Lastkonzentration bewirkt!

    Das hat NICHTS mit gebotenen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu tun, sondern war - insbesondere ohne Kenntnis der tatsächlichen Ursache - einfach nur übereilt und dumm.
     
  18. #38 Gast036816, 09.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Alex80 - so einfach ist das nicht, wie du dir das erträumst.

    die rostige hinterachse mit kulanzcharakter kannst du hier nicht heranziehen. das sind 2 dinge, die nicht zu vergleichen sind.

    fällt dein baum und ist gefahr in verzug handelst du eigenverantwortlich richtig. hier musste auch eine gefahr abgewehrt werden, da wurde auch erst einmal richtig gehandelt, aber nicht so, dass daraus ein schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann. in solchen fällen muss ein sachverständiger die maßnahme begleiten und den ist-zustand fachkundig dokumentieren, fotos machen, materialproben sicher stellen etc. ist dies nicht geschehen, wird es schwierig, den schadensersatzanspruch rechtlich durchzusetzen. die verstrichene zeit nach der rechtsgeschäftlichen abnahme spielt auch noch eine rolle.

    kennt denn jemand ein urteil, nachdem dem kläger wegen verdeckter mängel recht zugesprochen wurde?
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Alex, schalt mal Deinen "Verfolgungswahn" (Einschüchterung, Baumafia) und Deinen Beissreflex ab und ließ einfach mal, was der TE so geschrieben hat.
    Klar hat der erstmal Behelfssteifen gestellt, aber die sind längst auf der überüberübernächsten Baustelle im Einsatz, weil die vermeintliche oder auch tatsächliche Lösung H (IB?)-Träger längst verbaut ist.
    Und das in einer Lage, wo angeblich keiner die Ursache kennt.

    Für mich gibts drei Möglichkeiten:
    a) sie ist bekannt, man hats dem TE nur nicht gesagt oder er hats nicht gespeichert. Das wäre schon schlimm.
    b) sie ist wirklich noch unbekannt - das wäre statisch eine Katastrophe, weil ggf. mehr schlecht als gut gemacht wurde.
    c) sie ist sehr wohl bekannt. Das wäre am schlimmsten, denn dann hätte ich das Gefühl, dafür mißbraucht zu werden, dem die Schuld zuzuschieben, der sie nicht hat.
     
  20. Alex80

    Alex80

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    @Julius, Ralf,

    O.K. einige Punkte habe ich wohl beim schnellen Lesen überlesen. Sowie es dort gemacht wurde sehe auch ich als nicht sinnvoll und vielleicht sogar schädlich an. Habt ihr Recht!

    Trozdem, sollte es herauskommen dass entweder die Berechnung oder die Ausführung falsch waren, dann sehe ich es als ungerecht wenn die Verantwortlichen nicht für die Schäden in vollem Maße herangezogen werden.

    Denn mit den heutigen Berechnungsmethoden und Software ist es bestimmt möglich immer am Limit zu Rechnen, so dass in etwa nach 7-8 Jahren irgendwelche Bauteile ihren Geist aufgeben und die Gewährleistung vorbei ist. Dies sollte man schon irgendwie verhindern können.
     
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