Steinplatten auf Betonterrasse: Aufbau

Diskutiere Steinplatten auf Betonterrasse: Aufbau im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Susanne, dann sind wir uns einig. Das gilt insbesondere, wenn man den von Josef eingestellten Vor-Thread zusätzlich hinzuzieht. Der Anwalt, der...

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  1. Eric

    Eric

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    Susanne, dann sind wir uns einig. Das gilt insbesondere, wenn man den von Josef eingestellten Vor-Thread zusätzlich hinzuzieht.

    Der Anwalt, der BL und der Archi schulden dem BH bei der Erstellung und der Sanierung den " sichersten Weg " als Lösung eines Problems. Insofern kann auch Tarantinoo hier im Forum keine Bastel-Lösung erwarten.

    @Tarantinoo: Ist schon etwas merkwürdig, wie Du Dich jetzt verhälst. Du fragst nach einer Lösung für ein Problem. Nach mühsamer - weil Du den Vor-Threat nicht erwähnst - Rückfragerei erhälst Du qualifizierte Antworten, für die Du von allen Antwortgebern normalerweise viel Geld hättest zahlen müssen.

    Und dann spieltst Du die beleidigte Leberwurst, weil die Antworten nicht so ausfallen, wie Du Dir es erhofft hast; fängst jetzt sogar noch an, diesen ganzen Murks zu rechtfertigen.

    Du bist im falschen Forum. Dieses Forum nennt sich aus gutem Grund: Bauexpertenforum und nicht Bastlerforum.
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    nochmal in "ALLER" Deutlichkeit:
    .
    • 1.) einen Keller kann man erst auffüllen wenn die Decke betoniert ist
      bzw. die Decke die Wände aussteifen = Punkt.
      .
    • 2.) füllt man vorher die Wände mit Erdreich ein und verdichtet sie wie´s
      vorgeschrieben ist Lagenweise alle 30cm dann zerreisst es einen die
      Kellerwände ... und da erzählt mir "KEINER" was anderes (!) = wieder
      Punkt.
      .
    • 3.) Fazit aus 1+2= in der Praxis wird sowas behutsam aufgefüllt damit
      die Wände nix abgekommen ... sowas iss bereits wissensstand eines
      Maurerlehrlings ... die Verdichtung muss dabei natürlich gewaltig
      vernachlässigt werden (!) = wieder Punkt.
      .
    • 4.) Wenn man jetzt davon ausgeht und 1-3 zusammenzählt ist daher
      schon die Setzung im Terrassenbereich programiert (!)
      .
    • 5.) falls ich auf einen Setzungsgefährteten Bereich gründen muss muss
      ich extra Maßnahmen ergreifen um sicher zu stellen daß dieser Bereich
      sich "nicht" absetzt ... Maßnahmen wären abgetreppte Fundamente oder
      die entsprechenden Isokörbe (!) = die fehlen natürlich (!)
      .
    • 6.) es gibt auf den Bildern eine Fuge Wand <-> Decke die auf den Bilder
      "NICHT" abgedichtet wurde ... das heisst daß hier gegen Oberflächenwasser
      abzudichten ist (!)
      .
    • 7.) 6 geht nimmer daher ist diese Fuge Gebäudeaussenwand <-> Terrasse
      abzudichten die iss allein schon vom XPS (isses überhaupt eines ?) nicht starr
      "alles" was nicht starr ist kann ich "nur" bedingt abdichten ... sobald aber
      Setzungen von über nem 1cm auftreten zerreisst es die Abdichtung (!)
      .
    • 8.) die durchgesteckten Eisen halten keine Abscherrung nach unten stand
      ... "weil" zwischen den Bauteilen eine Dämmung vorhanden ist ... sprich die
      Eisen gehn mal ne zeitlang mit ... und zwar solang bis Oberflächenwasser die
      Abdichtung zerstört hat Wasser eindringt und die Eisen abgerostet sind und
      dann geht´s dahin (!)
      .
    • 9.) die Gründung der Terrasse samt der angesprochenen Punktfundamente
      "OHNE" Frostschürzen und den gezeigten Auffüllboden bedarf "keiner" Worte
      das iss einfach :irre
      .
    .
    ich seh das übrigens wie der Eric (!)
    .
    a.) der Bauherr hat durch Einzug bzw. Abnahme das Bauwerk abgenommen (!)
    .
    b.) der Bauherr hat jetzt ein Problem ... es iss abgenommen er ist in der
    Beweispflicht. Allein mit der Fotodumention kann er den verdeckten Mangel
    schwer nachweisen (!). Im Streitfall muß aufgegraben werden.
    .
    Lieber Fragesteller ... es wäre daher sinnvoll anstelle sich mit Eric zu kloppen
    auf ihn einzugehen ... wenn Eric dir dazu keine Ratschläge mehr geben kann
    dann kannste die Ausführung in die Tonne dreschen und musst damit leben (!)
    .
    @ Liebe Susannede ... ich begrüsse Deine Vorschläge und Details um damit
    denn Fragesteller helfen zu wollen ... "ABER" das Kind liegt tief im Brunnen ...
    drum hab ich mich da schwer rausgehalten und dazu irgend welche Tipps
    ausgesprochen ... dieser Schuss kann auch nach hinten losgehn ... die
    Ursache daß sowas überhaupt abgeliefert werden kann liegt darin daß man
    keine eigene Baubegleitung hatte (!)
    .
     
  3. #63 Tarantinoo, 25.03.2006
    Tarantinoo

    Tarantinoo

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    Du hast schon Recht Eric -- ich kann mir gut vorstellen, wie meine Argumentationen bei Euch ankommen.

    Es ist aber tatsächlich so:

    Ich bin dankbar, auf das
    1. Terrassen-Problem und
    2. vertikale-Abdichtung-Problem
    aufmerksam gemacht worden zu sein. Das geschah bereits in einem Thread, der länger zurückliegt (Zitat von Thali). Nun ist es so, dass Problem Nr. 2 nur an der Terrasse existiert. Und bei Problem Nr. 1 fühle ich mich relativ machtlos. Es ist fraglich, ob eine Klage viel bringen würde und ob Gutachter beider Seiten Eurer Meinung wären. In diesem Forum habe ich ja schon haarsträubende, scheinbar eindeutige Baumängel gesehen, die NICHT anerkannt wurden.

    Es stellt sich für mich die Frage nach Benennung der konkreten DIN, die bestimmte Anschlüsse (Balkon oder Terrasse) ausschließt. Mit welchem konkreten "Papierwerk" soll ich meinem BU entgegentreten. Nehme ich das obige Schaubild, so sagt er: "Toll, so kann man das natürlich auch machen! Aber es beweist gar nix!".

    Nunja, weiter zum Werdegang... Ausgehend von dieser Situation wollte ich BEIDE Problem dadurch lösen, dass ich von Aussen Bitumenmässig und Spengler-technisch abdichte. Und das war der Zeitpunkt meiner Fragestellung, also Erstellung dieses Threads. Dort habe ich anfangs EXTRA darauf hingewiesen, dass ich WEIß, dass der Terrassenanschluss nicht ordnungsgemäß ist. Das brauchte mir niemand mehr zu sagen.

    Ich habe sogar mit meinem Thread Monate gezögert, weil ich wusste, welche Antworten ich bekommen würde, nämlich die nach Dingen, die ich zum großen Teil schon weiß und die ich gar nicht gefragt habe. (Wahrscheinlich wird sich jetzt jemand genau diesen Teil der Antwort herausreissen und darauf herumreiten. Nur zu, das bringt mich/uns weiter!)

    Meine Fragen richteten sich ganz klar dahingegehend, wie ich denn den Aufbau (von Euch "Murkslösung" genannt, von Susanne als guter Trade-Off zw. Praxis, Zeit, Geld und Nerven gesehen) am besten wählen soll.

    Es könnte bspw. mal jemand antworten, welche Bitumenarten (KMB V40, V60 was weiß ich) sich am besten eignen und wie diese am besten anzubringen sind. Muss ich die ganze Fläche abdichten? Ein gewisser Stefan Ibold kennt sich da wohl aus. Natürlich schuldet mir keiner eine Antwort, aber fragen darf ich ja.

    Und dann die Frage nach der ausreichenden Drainage unter dem Pflaster. Und vielleicht auch die Frage: Reichen als Pflaster, neben Platten, auch diese "halbierten Pflastersteine"? Was hält ihr von denen?

    Auf jeden Fall weiterhin vielen Dank. Ich bin weiter guter Hoffnung und bleibe am Ball.
     
  4. #64 Tarantinoo, 25.03.2006
    Tarantinoo

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    Hallo Josef,

    meine letzte Antwort war fertig, bevor ich Deinen Beitrag gelesen hatte.

    Josef, ich sehe das so wie Du/Ihr, kann mich jedoch nicht entschließen, gegen meinen BU vorzugehen. Ansonsten sind wir quasi der gleichen Meinung, bis auf Details. Als kritisch sehe ich hauptsächlich den Anschluss der Terrasse. Wo kann ich diesbezüglich nachlesen, dass es so wie geschehen definitiv nicht erlaubt ist?

    Zu Deinem Beitrag 5.) Was ist mit den vier Stelzen, die z.T. über 1Meter hoch sind?
     
  5. #65 Ralf Dühlmeyer, 25.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorweg....

    Ich hab die letzten Beiträge nicht mehr alle im Detail gelesen.
    Aber für mich fehlte da ein ganz wesentlicher Punkt.
    Tarantinoo schreibt irgendwo, unter der Terrasse könne keine Feuchte sein.
    FALSCH. Ich habe an unserem alten Haus die Terrasse neu gepflastert. . 10 Jahre überdacht, Nachbar mit Grenzwintergarten daneben, 1/2 m über dem Garten angeordnet. Bis ans Haus ran war der Boden feucht!!!!
    Ausserdem frag ich mich was die Abdichtung bringen soll???. Die Betonplatte hat doch wohl kein Gefälle, schon gar keins von mehr als 3 %. Also wirds Wasser drauf stehen. Die Abdichtung wäre im Wandbereich 15 cm über OK Fertig-Belag hochzuziehen!!!! Und wie da befestigen???
    Und wo bleibt das Oberflächenwasser von der Terrasse???? Im Beet. :mauer
    ****
    Perimeterdämmung: Wie soll die den befestigt sein, dass da garantiert kein Wasser hinterkommt.
    Die Dämmung hat doch Fugen, oder?
    ****
    Gutachter! Was heisst denn, wenn die nicht unserer Meinung sind. Dann muss man eben das gerichtsgutachten in Frage stellen. Dafür braucht man aber einen versierten Anwalt und einen guten eigenen Gutachter!!!
    ****
    Für das Problem gibts nur zwei Möglichkeiten:
    Bastel-Pfusch mit Versagens-Garantie oder sachgerechter Neuaufbau.
    Bei der Bastellösung ist nur unbekannt, WANN der Schaden eintreten wird, nicht aber OB.
    MfG
     
  6. Eric

    Eric

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    Im Beitrag von Josef. Dort steht der hochqualifizierte und fachlich einwandfreie Befund. Alle anderen Antwortgeber stimmen dem Befund von Josef zu. Wir haben zwischenzeitlich Einstimmigkeit !

    Wenn Du oder der BU ( dem die angeführten Mängel unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung angezeigt werden müßten ) an dem Befund noch zweifeln, dann muß ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im selbständigen Beweisverfahren an die Sache ran.

    Deinen Fall kannste nirgendwo nachlesen. Der Befund von Josef ist die zusammenfassende Bewertung von mehreren ineinandergreifenden Gewerken. Es bringt nichts, wenn Dir jetzt auch noch die manigfachen Verstöße gegen die aRdt unter konkreter Benennung der verletzten DIN-Normen im einzelnen aufgezählt werden. Selbst nachlesen könntestes nämlich nur, wenn Du Dir dann beim Beuth-Verlag auch die genannten DIN-Normen alle im Volltext für viel Geld besorgen würdest. Ob Du es dann auch verstehst??

    Ich kann mit einem " Lehrbuch für Medizin " auch nichts anfagen und am " offenen Herzen " könnte ich, selbst wenn ich alle Lehrbücher gelesen hätte, erst Recht nicht operieren. Wenn der " Arzt meines Vertrauens " mir sagt, wir müssen da ran, dann les ich keine Lehrbücher mehr. Hat ers mir erklärt und habe ich zu ihm Vertrauen, dann les ich keine Lehrbücher mehr.

    Und so ähnlich siehts auch die Rechtsprechung im Baurecht: Als Bauherr bist Du Laie und mußt nur den Mangel seinem äußeren Erscheinungsbild nach aufzeigen. Hier ist das die Tatsache, daß Du mit dem Plattenbelag auf der Terrasse nicht weiterkommst, weil aus einer ganzen Reihe von Gründen eine dauerhaft funktionsfähige Abdichtung zu den aufgehenden Gebäudewänden nicht hinzubekommen ist.

    Warum das so ist ( die Ursachen ! ), mußte dem Unternehmer als BH an sich nicht aufzeigen. Die Ursachen hat der Unternehmer selbst herauszufinden. Er muß als Nachbesserung ein dauerhaft funktionsfähiges Werk = eine fehlerfreie Terrassenplatte ( entkoppelt vom Haus und auf tragfähigem Grund) + ordnungsgemäß abgedichtetes Haus herstellen. Hierbei bedeutet dauerhaft funktionsfähiges Werk, daß es über die gewöhnliche Lebenserwartung hält und nicht nur für die Dauer der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Dies alles ist hier nach übereinstimmender Auffassung nicht gegeben.

    Aufgrund des von Josef gestellten Befunds, kannste und sollteste mehr vortragen, als Du als Bauherr an sich vortragen mußt. Denn der Befund von Josef zeigt die Ursachen für den Mangel auf: Scheinbar kleiner Mangel aber große Ursachen und Zukunftswirkungen.

    Jetzt mußt Du Geld in die Hand nehmen und - wenn der BU nicht freiwillig alles nachbessert - einen Bauanwalt beauftragen. Der Bauanwalt wird sich freuen, daß er endlich mal einen Fall bekommt, der in der hier mühsam erarbeiteten Qualität bereits aufgearbeitet ist.

    Deswegen meinte ich übrigens: Danke.
     
  7. #67 Tarantinoo, 26.03.2006
    Tarantinoo

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    Erstmal zu Dühlmeyer:

    Dühlmeyer:
    Ich hab die letzten Beiträge nicht mehr alle im Detail gelesen.
    Aber für mich fehlte da ein ganz wesentlicher Punkt.
    Tarantinoo schreibt irgendwo, unter der Terrasse könne keine Feuchte sein.
    FALSCH. Ich habe an unserem alten Haus die Terrasse neu gepflastert. . 10 Jahre überdacht, Nachbar mit Grenzwintergarten daneben, 1/2 m über dem Garten angeordnet. Bis ans Haus ran war der Boden feucht!!!!
    Ausserdem frag ich mich was die Abdichtung bringen soll???. Die Betonplatte hat doch wohl kein Gefälle, schon gar keins von mehr als 3 %. Also wirds Wasser drauf stehen. Die Abdichtung wäre im Wandbereich 15 cm über OK Fertig-Belag hochzuziehen!!!! Und wie da befestigen???
    Und wo bleibt das Oberflächenwasser von der Terrasse???? Im Beet.
    ****
    Die Terrasse, das habe ich schon gesagt, hat ein Gefälle nach aussen, und zwar überall gleichmäßig, das habe ich mir gestern mal angeschaut. Und, das habe ich schon erwähnt, der an der Terrasse anstehende Boden ist ÜBERALL ANGESCHÜTTET, d.h. es gibt nicht eine Stelle, wo der Boden (um die Terrasse herum) ein Gefälle in Richtung Terrasse hätte. Wenn ich mich auf den betreffende Nachbargrundstück stelle, so ist die Terrassenoberfläche in EINER EBENE MIT MEINEN AUGEN!!! Ja das Wasser läuft ins Beet, dort tut es sich wunderbar! Ja, die Badichtung wäre 15cm über OK hochzuziehen. Mit Diesem Wissenstand (alles geschrieben) bin ich in diesen Thread gegangen.

    Dühlmeyer:
    Perimeterdämmung: Wie soll die den befestigt sein, dass da garantiert kein Wasser hinterkommt.
    Die Dämmung hat doch Fugen, oder?
    ****
    Lesen Sie oben: Die Dämmung wurde mit in die Schalung gelegt und hat sich stark mit dem Beton verbunden. Das wurde von Hersteller so angegeben als Möglichkeit statt des Anklebens der Dämmung zur Vermeindung von starker Diffusion.

    Dühlmeyer:
    Gutachter! Was heisst denn, wenn die nicht unserer Meinung sind. Dann muss man eben das gerichtsgutachten in Frage stellen. Dafür braucht man aber einen versierten Anwalt und einen guten eigenen Gutachter!!!
    ****
    Komischerweise lese ich von einigen Fällen, bei denen es große Probleme hinsichtlich scheinbar eindeutiger Mängel gibt: "tiger", "BToperin" Daher bin ich da nicht so optimistisch.

    Dühlmeyer:
    Für das Problem gibts nur zwei Möglichkeiten:
    Bastel-Pfusch mit Versagens-Garantie oder sachgerechter Neuaufbau.
    Bei der Bastellösung ist nur unbekannt, WANN der Schaden eintreten wird, nicht aber OB.

    OK, ich wähle Bastelpfusch, wenn Sie es so nennen wollen. So einen wie ich ihn bei 50% der Häuser hier sehe.

    -----------------------------------------------------------

    Hallo Eric, Josef, andere:

    Ich danke Euch, aber ich denke, ich werde nichts Deratiges wie Bauanwalt etc. beauftragen, sondern mich mit meinem BU hinsichtlich der Abdichtung von Aussen einigen. Auch wenn ich jetzt für Euch der Obertrottel bin, dann muss ich das aushalten, oder?

    Ich sach jetzt mal Klartext: Ich interessiere mich dafür, wie ich die Kante von aussen abdichte, und würde mir von entsprechend fachkompeteneten Lesern Tipps dafür wünschen. (Ibold etc.) So wie sie auch schon andere Fragesteller dies z.B. in Bau.de erhalten haben. Und dass deren Terrassen immer 100%ige sind, das mag ich bezweifeln.

    Welche Möglichkeiten gibt es zum Abdichten der Kante?

    1. Bitumen und Blech. Welches Bitumen? (KMB V40, V60...) Wie verarbeitet?

    2. Sollte das Blech auf der Terrasse eine Rinne ausbilden?

    3. Kann ich mit Naturstein arbeiten? Kann man Naturstein-Riemchen so "ankleben", dass es eine Dichtung bildet? Oder muss ich es auf Bitumenähnliches Material kleben?

    4. Randeinfassung, die das Wasser durchlässt.

    Ich freue mich schon ZIELGERICHTETE, FACHKOMPETENTE Antworten.
     
  8. Eric

    Eric

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    Die fachkompetenten Antworten sind alle schon gegeben worden.

    Herr Ibold ist öbv Sachverständiger und Forenmoderator in diesem Forum. Er wird Ihnen insofern auch keine " Bastellösung " vorschlagen. Daß dieses Forum einen selbstgesetzten Qualitätsanspruch hat, wurde Ihnen bereits mitgeteilt. Wie andere Foren dies halten, ist nicht von Interesse. Es steht Ihnen frei, sich in anderen Foren nach " Lösungen " zu erkundigen.

    In diesem Forum ist alles gesagt worden und wir beenden daher den Threat.
     
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