Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen?

Diskutiere Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Mehr als eine Überfahrt pro Haus ist nun weder generell unzulässig noch ungewöhnlich! Ich kenne die fränkische Gesetzgebung nicht, aber in...

  1. #21 Thomas Traut, 04.04.2014
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    Ich kenne die fränkische Gesetzgebung nicht, aber in Brandenburg ist grundsätzlich nur 1 Zufahrt je Grundstück zulässig. Wenn es in Thüringen ähnlich sein sollte, könnte der Stellplatz problematisch sein.
     
  2. #22 linaria, 04.04.2014
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    Auf dem Bild ist ziemlich klar ersichtlich, dass der TE einen Gehweg überfährt. Dies ist nach StVO unzulässig. Für Gehwegüberfahrten wird eine Zufahrt mit abgesenkten Bordstein und ein verstärkter Aufbau des Zufahrtsbereichs aufgrund höherer Belastungen benötigt (zzgl. Sondergenehmigung u/o Ausnahmegenehmigung für mehrere Zufahren zum Grundstück). Meistens werden Zufahrten zur Kennzeichnung auch in anderen Pflasterungen als der eigentliche Gehweg gekennzeichnet, und sollte so von der Fahrbahn für andere Straßenparker deutlich sichtbar sein.

    Sollte der Stellplatz mitvermietet sein, ohne eine zulässige Zufahrt aufzuweisen, ist es nur richtig, dass sich der TE erstmal an die Hausverwaltung hält. So ist dieser derzeit nicht zulässig zu gebrauchen. Der weisse PKW auf dem Bild hat sich korrekt verhalten.
     
  3. #23 Friedl1953, 04.04.2014
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    Oh Gott, wenn sich unser ganzes Leben nur nach Gesetzen, Vorrschriften und Regeln richtet, armes Deutschland. Na ja wenn es korrekt ist auf jedes menschliche Miteinander zu verzichten. Der hat sich nicht korrekt verhalten, der ist ein ...... dem man mal kräftig in den ....... sollte.
     
  4. #24 linaria, 04.04.2014
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    Lieber Friedl, dass mit dem ...... siehst Du auch nur solange so, bis jemand DIR etwas tut, was Du nicht willst. Und dann schreist Du ganz laut nach Vorschriften, Gesetzen und Regeln für ein korrektes Miteinander :)

    Das von Dir geforderte menschliche Miteinander kannst Du auch gerne dem VW fahrer angedeihen lassen, indem Du ihm einfach unterstellst, dass ihm anscheinend nicht klar war, dass der Stellplatzparker nur auf unzulässige Weise über den von ihm regelkonform genutzten Parkplatz zurück auf die Fahrbahn gelangt.
     
  5. #25 Friedl1953, 04.04.2014
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    Nee und nochmals nee. Der Fahrer des weißen Golfs mag sich vielleicht Gesetzeskonform verhalten haben, kann ich nicht beurteilen. Unter korrekt verstehe ich etwas anderes. Die einzige Entschuldigung könnte sein, dass er das parkende Auto nicht bemerkt hat.
    Ansonsten, da müsste ich schon Opfer einer Straftat werden, bevor ich mich freiwillig mit den Gesetzes-, Vorschriften- und Regelhütern auseinandersetze.:motz
     
  6. Neutal

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    Friedel, der Parkplatz auf dem Grundstück ist genau wie das Handtuch deutscher Urlauber welches morgends zwecks der reservierung abgelegt wird. Solch ein Verhalten hat auch nichts mit einem Miteinander zu tund, sondern ist erstmal purer Egoismus. Ich will dem TE sowas hier nicht unterstellen, er wußte sicherlich erstmal nichts von der fehlenden Genehmigung, dennoch bleibt es formal ersteinmal ein Parkplatz in der Strasse den ich für mich beanspruche. Lass doch die anderen suchen
     
  7. #27 GWeberJ, 04.04.2014
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    So wie ich unseren Bauträger einschätze, würde er keine 50 Cent ausgeben, wenn er nicht muss. Ich vermute daher, dass die (zusätzlichen) Stellplätze vor dem Gebäude auf eine Auflage der Genehmigungsbehörde zurückzuführen sind. Und an irgendeiner Stelle wurde dann vergessen, dass dazu nicht nur die Stellfläche selbst sondern auch eine regelgerechte Zufahrt notwendig ist.

    Naja, in ein paar Tagen werde ich wohl Gewissheit haben. Bin gespannt, ob und wie man das wieder ausbügeln kann.
     
  8. Julius

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    Hast Du denn ein Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz erworben?
    Was ist mit dem zweiten?
     
  9. #29 Friedl1953, 04.04.2014
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    Flocke, ich wäre nichtmal auf die Idee gekommen den Parkplatz zu hinterfragen. Na ja Alter schützt nicht vor Naivität. :yikes
     
  10. Julius

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    Es geht hier aber nicht um das Zuparken einer Einfahrt (das käme in Betracht, wenn dort KEIN Fahrzeug gestanden hätte), sondern um die Nötigung des erkennbar dort stehenden, zugelassenen Fahrzeugs (indem dieses durch den Parker faktisch am Wegfahren gehindert wurde).
    Das ist etwas völlig anderes!
    Und hat mit der Frage, ob die Gehwegüberfahrt baurechtlich sauber geregelt ist, nichts zu tun.

    Man dürfte nicht einmal einen Fremdparker, der ungefragt auf dem eigenen Grundstück (nicht: seinem) parkt, einfach so derart zuparken! Leider...
     
  11. #31 ThomasMD, 04.04.2014
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    Nein, im Gegenteil. Sie wächst im Alter und davon leben die Organisatoren von Kaffeefahrten und Nutzer des Enkeltricks. ;)
     
  12. #32 Friedl1953, 04.04.2014
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    Na ja Thomas, so alt bin ja nun doch nicht. Sollte es aber mal mit einer Kaffeefahrt probieren, die Herrschaften hätten viel Freude an mir.:mega_lol:
     
  13. #33 Gast14207, 04.04.2014
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    Gast14207 Gast

    Nötigung ? Oder Notwehr ?

    Hm, aus meiner Sicht käme der problemlos dort über den Gehweg raus. Muss er halt ein wenig länger regelwidrig auf dem Gehweg fahren als beim reinfahren. Ich kann ja auch nicht wissen, ob der dort seine Kiste einfach so abstellt, zu Show/Reparaturzwecken z.B. . Übrigens, Nötigung ist nicht immer rechtswidrig:

    § 240 StGb : Nötigung: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung ....usw. Art 2 : Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    Und da er dort weder rechtswidrig, nocht unter Androhung von Gewalt parkt, ist keine Nötigung. Nicht nett, aber ich kenne Tage, da würde ich es auch machen. Vor allem, da ja erkennbar ein ziemlicher Parkdruck herrscht.

    Tut mir leid für dich, dass es dein BT versäumt hat...

    Grüße
    Stefan
     
  14. #34 GWeberJ, 04.04.2014
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    Na, ich habe ja noch einen eigenen Stellplatz in der Tiefgarage. An dem Tag war allerdings auch die Tiefgarageneinfahrt zugeparkt (Handwerker), so dass mir nichts übrig blieb, als mich auf einen der beiden "Besucherparkplätze" zu stellen.

    Da ich anteilig allerdings auch für diese beiden Stellplätze bezahlt habe, will ich nun natürlich dafür sorgen, dass sie auch nutzbar sind.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 04.04.2014
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    Sag mal, wie schräg bist Du denn drauf???

    1) Gilt der § 12 (3) STVO unabhängig, davon, ob es die entsprechende Überfahrtsgenehmigung gibt oder nicht!!! Diesen Blödsinn haben sich die Verwaltungen nämlich erst in den 80er Jahren einfallen lassen. Alle Garagen, Einstellplätze, Hofeinfahrt etc, die älter sind, haben so einen Kappes nicht gebraucht und sind deswegen nicht illegal und dürfen nicht zugeparkt werden!

    2) Kann der Golf-Fahrer ja wohl nicht erkennen, ob diese Plätze genehmigt oder nicht genehmigt sind. Selber gegen Selbstjustiz wettern und dann so einen Mist schreiben :motz

    3) Gibt es in D keine Gleichheit im Unrecht. So nach dem Motto, weil Dein Parkplatz illegal ist, darf ich hier auch illegal parken - oder wie???

    Was ein Schmarrn!
     
  16. #36 ralph12345, 04.04.2014
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    Keine Ahnung, wie die Polizei bei Euch tickt. Aber hier ruft man die netten Herren an, die kommen da ruck zuck vorbei und dann lassen die abschleppen. Kosten regeln die bzw. das Abschleppunternehmen, muß man sich nicht mit abplagen. Alle weiteren Gedanken kann man sich dann machen, wenn die Polizei zu dem Schluss kommt, daß sie DA nicht abschleppen lassen, weil kein echter Stellplatz. Aber versuchen würde ich das in jedem Fall erstmal.

    Die Sache, daß die gemeinde den Stellplatzinhaber für Schäden am Bürgersteig haftbar macht, Bussgelder verhängt oder was weiss ich tut, um entweder den Stellplatz zu legalisieren oder ihn entfernen zu lassen ist eine. Das hindert den Bewohner doch nicht, gleichzeitig unabhängig gegen eine Verkehrsblockade vorzugehen, die hier übrigens regelmässig als Nötigung bewertet wird. Kommt in der Grossstadt öfter vor :-)
     
  17. #37 linaria, 04.04.2014
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    @Ralf.

    1. Der TE selber gibt an, dass es an der Stelle keine Grundstückszufahrt gibt, keinen abgesenkten Bord und keine sonstige Ausschilderung seiner Stellplätze auf privaten Grund. Parken am Seitenrand ist anscheinend erlaubt, setz ich jetzt mal voraus, da der TE nichts anderes dazu verlauten lies. Von daher ist hier § 12 (3) StVO nicht anzuwenden, bezüglich der privaten Stellflächen. Und das Gebäude ist nicht aus den 80ern sondern ein Neubau. Wir leben im Hier und Heute ;)

    Es bleibt dabei: der Einzige, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, ist der TE indem er den Gehweg ohne Erlaubnis überfährt.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 04.04.2014
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    Nochmal Quatsch mit Soße

    1) Nur weil der Bord (noch) nicht abgesenkt ist, bedeutet es nicht, dass dieser Stellplatz "llegal" angefahren wird.
    2) Selbst wenn es keine dieser unnützen, gebührenschindenden Sondernutzungserlaubnisse geben sollte, ist es rechtswidrig, diesen Einstellplatz zuzuparken!!!
    3) STVO 12 (3) sagt:
    Die Parkfläche war durch das darauf stehende Auto gekennzeichnet.
    Bordsteinabsenkungen werden gesondert erwähnt. Sie sind also kein alleiniges Mekrmal von Einstellplätzen!
    4) Wenn ich Deine Logik zu Ende denke, dann darf ich in ein auf der öffentlichen Strasse abgestelltes, abgemeldetes Auto ordentlich verbeulen beim Einparken (weil es da ja illegal steht) und kann sogar noch meine Beulen bei dessen Eigentümer geltend machen.

    Sag mal, gehts noch?
     
  19. #39 mastehr, 04.04.2014
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    Interessanter Ansatz. Dann kann man in verkehrsberuhigten Bereichen auch praktisch überall parken, obwohl das Parken nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist. Durch das Parken wird ja der Bereich gekennzeichnet.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 04.04.2014
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    Es gibt keinen Sinn, denn man mit genügend geistiger Gewalt nicht ins Gegenteil verdrehen kann.
     
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