Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen?

Diskutiere Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Deine Argumentation mit der Kennzeichnung durch Parken ergibt halt keinen Sinn.

  1. #41 mastehr, 04.04.2014
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    Deine Argumentation mit der Kennzeichnung durch Parken ergibt halt keinen Sinn.
     
  2. R.B.

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    Dafür braucht es weder einen abgesenkten Bordstein noch eine Ausschilderung, denn allein aus der baulichen Situation ist doch eindeutig zu erkennen, dass hier ein Stellplatz ist, der natürlich auch über eine Zufahrt verfügen muss. Im obigen Fall stand sogar noch ein Auto drauf, so dass selbst ein Blinder hätte erkennen müssen, dass es sich hier um einen Stellplatz handelt. Ob der Stellplatz legal oder illegal ist spielt dabei keine Rolle, denn das ist für den PKW Fahrer nicht zu erkennen. Hat auch mit StVo absolut nichts zu tun. Er muss davon ausgehen, dass er hier nicht parken darf, und das ist wiederum Sache der StVo.

    Ein abgesenkter Bordstein kann ein Hinweis auf eine Zu-/Ausfahrt sein, muss aber nicht. Es ist auch völlig egal, denn es gibt viele Gründe warum ein Bordstein abgesenkt wird, beispielsweise an Bushaltestellen, Fußgängerüberweg, usw. Auch dort ist das Parken nicht erlaubt, völlig unabhängig davon, ob es sich um eine Grundstückszufahrt handelt.

    Auch der Hinweis, dass es bereits eine TG mit eigener Zufahrt gibt ist keine Begründung. Ich habe auch 2 Zufahrten auf mein Grundstück, Abstand ca. 20m. Es wäre ja möglich, dass beim TE auch 2 Zufahrten vorhanden sind, und nicht überall ist man verpflichtet den Bordstein abzusenken. Zuhause habe ich eine Zufahrt über eine Breite von gut 10m, bei meinem Nachbarn sind es locker 30m Länge über die der Bordstein abgesenkt wurde. Da gilt überall Parkverbot. Es gibt nicht nur schwarz und weiß.
     
  3. #43 GWeberJ, 06.04.2014
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    Es ist so, wie in der Diskussion bereits angesprochen: Nur eine Zufahrt pro Grundstück/Gebäude zulässig. Nun bin ich baff. Stellplätze tauchen doch im Bauantrag auf. Wie kann es möglich sein, dass Stellplätze ohne ordnungsgemäße Zufahrt genehmigt werden?
     
  4. #44 ThomasMD, 06.04.2014
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    Die Stellplätze sind das Eine, die Zuwegung über die genehmigte Zufahrt übers eigene Grundstück das Andere.
    Ein ordnungsgemäß am Straßenrand Parkender muss sich nicht den Hals verrenken, ob ein Auto auf dem Grundstück irgendwie da runter kommt.
    Weiter oben hatte ich schon beschrieben, dass ein Grundstückseigner sonst ganz leicht eine quasi Enteignung der Öffentlichkeit durchziehen könnte, indem er einfach seinen Vorgarten pflastert und alles als Zufahrt deklariert.
    Warum nur entscheiden hier die meisten Empörer aus dem Bauch? Heilix Blechle?


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  5. #45 GWeberJ, 06.04.2014
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    Und wenn die Öffentlichkeit einem Bauherrn den Nachweis von Stellplätzen abfordert, diese Stellplätze dann aber nicht auf legalem Weg zu erreichen bzw. zu verlassen sind?
     
  6. #46 ThomasMD, 06.04.2014
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    Die Stellplätze sind halt so anzulegen, dass sie über die genehmigte Zufahrt erreicht werden können.

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  7. #47 wasweissich, 06.04.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da dürften der herr auf dem holzweg sein .

    zu einer baugenehmigung eines mehrfamilienobjektes ist ein nachweis ausreichender anzahl stellplätze voraussetzung . ohne ist nicht . also sind die stellplätze mit ziemlicher sicherheit genehmigt . und zu dieser genehmigung gehört auch eine zufahrtmöglichkeit .

    wie und warum man jetzt einen 3cm bordstein absenkt , würde mich jetzt interessieren . eine regelabsenkung wird 4 cm ausgeführt . also müsste man in diesem fall die überfahrt einen zentimeter anheben .

    meine bewunderung gilt denen , die auf diesen bild sehr genau erkennen , dass der unterbau der pflasterfläche nicht zum überfahren geeignet ist . bei uns werden überfahrten mit genau diesem pflaster ausgeführt . weiter staune ich über das sichere erkennen der unzulässigkeit des überfahrens , euere glaskugeln sind der knaller .

    und das ihr den knallkopf , der sich da so dämlich hinstellt verteidigt , lässt vermuten , dass ihr genauso ......................:shades

    ich hätte erstmal meinen freund und helfer gerufen , und dann hätten wir weitergeschaut . wenn der halter/fahrer mit einfachen mitteln der ordnungshüter nicht festzustellen/aufgefunden werden könnte , wäre ein abschleppen nicht ausgeschlossen.
     
  8. #48 ThomasMD, 06.04.2014
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    @wasweissich

    Du hast vermutlich #43 nicht gelesen?

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  9. #49 wasweissich, 06.04.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bei einem EFH sollte diese vorschrift greifen .

    bei einer wohnanlage um die es sich handelt wird mit sicherheit anderes gelten , schon der rettungswege wegen .
     
  10. #50 ThomasMD, 06.04.2014
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    Die Feuerwehr leitert über die geparkten Autos hinweg.
    Warum sollte ein MFH mehrere Zufahrten haben dürfen, wenn das Baurecht nur eine zulässt?

    PS: Nein, ich hätte mich da sicher nicht hingestellt, kann den Fahrer aber verstehen, wenn im Viettel die Stellplätze vielleicht knapp sind und dann kommt so ein Dünnbrettbohrer (nicht Herr Weber) und okkupiert mal so einfach ein paar Meter Bordstein.


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  11. #51 GWeberJ, 06.04.2014
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    Ja, klar. Aber die Stellplätze werden doch in Rahmen der Baugenehmigung "abgehandelt". Da müssen sie doch eingezeichnet sein und über eine Zufahrt verfügen. Bzw. wenn sie über keine Zufahrt verfügen, kann das doch nicht erst mir ein 3/4 Jahr nach Bezug des Gebäudes auffallen!

    Oder?
     
  12. #52 wasweissich, 06.04.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    thomas

    woher du jetzt genau weisst , dass es nicht genehmigt ist , verrätst du uns aber noch...... ??? oder bleibt deine quelle geheim ?
     
  13. #53 GWeberJ, 06.04.2014
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    Hörensagen. Ein anderer Miteigentümer hat den Bauträger darauf angesprochen und der meinte, dass er halt soundsoviele Stellplätze hätte schaffen müssen, aber es sich dann rausgestellt hat, dass nur eine Grundstückszufahrt erlaubt sei.

    Ich muss das natürlich noch genauer ermitteln und werde wohl nicht drum herum kommen, direkt bei der Gemeinde nachzufragen. Wie die dann reagieren, wenn geforderte Stellplätze zwar vorhanden, aber zu benutzen sind, wer weiß.
     
  14. #54 wasweissich, 06.04.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das mit nur einer zufahrt halte ich jetzt für ausnahmegenehmigungsfähig ....

    vor allem habe ich in der bauordnung nichts derartiges gefunden .
     
  15. #55 ThomasMD, 06.04.2014
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    Doch kann es. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird nur (jedenfalls hier) die Anzahl der Stellplätze angegeben.
    Wie die auf dem Grundstück verteilt werden interessiert beim Amt nicht.


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  16. #56 wasweissich, 06.04.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aha , haben die bei euch auf dem amt alle so eine gelbe binde mit drei schwarzen punkten um den oberarm ??
     
  17. #57 ThomasMD, 06.04.2014
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    Jetzt wirds mir zu blöd.
    Ich hab ja begriffen, dass Ihr alle auf Seiten des Dünnbrettbohrers steht und Recht hier nicht wirklich interessiert.
    Ich sehs halt anders und so ganz allein bin ich mit meiner Meinung nun doch nicht.

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  18. #58 wasweissich, 06.04.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und alle , die nicht deiner meinung sind , sind automatisch blöd .... auch eine lebenseinstellung .:shades
     
  19. #59 ThomasMD, 06.04.2014
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    Ich schrieb "es wird mir zu blöd" und nicht "Ihr seid zu blöd". Bitte nichts hineininterpretieren, was nicht geschrieben und auch nicht gemeint wurde.
    Das "zu blöd" folgte übrigens unmittelbar dem Blindheitsvorwurf und bezog sich auch auf diesen.
    Ich nahm an, das sei jedem Lesekundigem und Verstehwilligem klar...


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  20. #60 Der Bauberater, 07.04.2014
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    Und wozu schreiben die dann noch eine Genehmigung? :mauer
    Also da muss ich Josef voll und ganz Recht geben. Der Blindenhund sollte schon knurren, wenn er den Plan sieht!!

    Wenn für ein Vorhaben X Stellplätze notwendig sind, dann MÜSSEN die anfahrbar sein. Ob durch eine oder zehn Zufahrten. Und wenn zu den X notwendigen noch Y zusätzliche beantragt und genehmigt werden, dann muss deren Zufahrt auch möglich sein.
    Wenn der TE einen Stellplatz gekauft hat und diesen zugeteilt bekommen hat, dann sollte er auch zufahren können und dürfen und nicht durch irgend einen Schwachmaten zugeparkt werde können, nur weil angeblich kein Tiefbord vor der Zufahrt ist.

    Mann, mann, mann sind hier manchmal Geister unterwegs.
     
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