Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen?

Diskutiere Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Die Genehmigung finde ich auch etwas merkwürdig. Bei uns hat das Amt genau hingesehen und wollte immer wissen wie die Stellplätze erreichbar sind

  1. Neutal

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    Die Genehmigung finde ich auch etwas merkwürdig. Bei uns hat das Amt genau hingesehen und wollte immer wissen wie die Stellplätze erreichbar sind
     
  2. #62 ThomasMD, 07.04.2014
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    Schon mal von Verantwortlichkeit des Bauherrn und des Planverfassers gehört?

    Wie schreibt Ralf Dühlmeier immer so schön: Die Behörde gibt nur kund, dass sie keine Gründe gegen das Bauvorhaben gefunden hat.
    Ihr hinterher die Verantwortung für Fehlleistungen des Bauherrn aufdrücken zu wollen, läuft ins Leere.
    Zum Rest des Beitrags äußere ich mich besser nicht.

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  3. #63 Der Bauberater, 07.04.2014
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    Deshalb nennt sich diese Forum hier Bauexperten und Jeder sollte zu dem Thema etwas schreiben, bei dem er auch was produktives beitragen kann. Ansonsten die Finger ruhig halten.

    Ralf hat Recht. Es gibt auch Sachen, die der Bauherr und sein Planer "Eigenverantwortlich" lösen müssen.

    In diesem Falle handelt es sich aber um ein MFH mit TG. Ein solches Gebäude wird zu 99% nicht im Freistellung- Kenntnisgabe- oder Anzeigeverfahren abgehandelt. Das stelle ich jetzt mal so in den Raum, weil ich in die dementsprechend BO noch nicht reingeschaut habe. Außerdem sind solche BV im Normalfall Prüfpflichtig --> Prüfstatiker und Baufreigabe nach Prüffortschritt.
    Also wenn das BV genehmigungspflichtig ist, dann sollte der Sachbearbeiter seine Arbeit auch machen und die Stellplätze (ist zwar nicht Lebensnotwendig aber tropsdem relevant) auch geprüft haben. Wenn der grüne Stempel "baurechtlich genehmigt" auf den Plänen ist, dann ich auch der Stellplatz (mit seiner Zufahrt) genehmigt und dann ist die Eigenverantwortung an das Amt abgegeben. Auch Haftungsrechtlich!!
     
  4. Julius

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    Und damit es nicht vergessen wird:
    Völlig unabhängig von der Frage der Genehmigung der Zufahrt bleibt es dabei -der Zuparker hat unrechtmäßig gehandelt!

    Auch wenn TMD das erst glauben wird, wenn er selbst in solcher Situation kostenpflichtig an mehrere §§ der StVO erinnert werden mußte...
     
  5. #65 GWeberJ, 20.08.2014
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    So, die Stadtverwaltung hat mir geantwortet.

    1. Informationsstand ist dort, dass diese "Stellplätze" nicht genutzt werden. Denn ...
    2. Das Überfahren des nicht abgesenkten Bordsteins ist in der Tat illegal, also kann man die ungenutzten Stellplätze gar nicht erreichen.
    3. Und weil der Bordstein nicht abgesenkt ist, gibt es davor auch kein Parkverbot.

    Ergo: Die beiden Flächen sehen nur zufällig wie KFZ-Stellplätze aus und haben bloss aus Versehen ein Bapperl "Privatparkplatz" dran.
     
  6. #66 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2014
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    Wobei ja zu prüfen wäre, ob diese im Bauantrag als notwendige Einstellplätze mit angegeben wurden.
    Denn dann müssten sie zur Herstellung eines baurechtskonformen Zustands legal nutzbar gemacht werden!

    Übrigens ist die Auskunft der Stadt nicht ganz richtig. Nicht der unabgesenkte Bordstein macht das Nutzen illegal, sondern die fehlende Genehmigung der Überfahrt über den Gehweg.
    Jaja - in D kann man nicht einfach so über einen Gehweg auf sein Grundstück fahren! Dafür braucht es eine Genehmigung. Auch dann, wenn die Parkplätze in der Baugenehmigung als notwendige solche eingetragen sind.
    Man glaube nämlich ja nicht, das deutsche Behörden miteinander kommunizieren. Das wäre ja nun wirklich zu viel verlangt.

    Und wer jetzt wieder mal an den Passierschein A38 denkt, der...................................
     
  7. rose24

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    Aber die Gemeinde musste doch zu dem Bauantrag ihr Einvernehmen geben. Wenn dort die Stellplätze als solche erkennbar eingezeichnet waren, ist die Gemeinde letztlich sogar schadenersatzpflichtig, wenn diese dann später nicht genutzt werden können. Gleiches gilt, wenn die Gemeinde die Erschließung bestätigt hat, diese dann aber tatsächlich nicht vorhanden ist.
     
  8. #68 mastehr, 20.08.2014
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    Du meinst, ich überfahre jeden Tag den abgesenkten Gehweg vor meiner Garage illegal? Wem wird denn die Genehmigug erteilt? Selbst wenn ich eine Genehmigug hätte, würden sich meine Besucher strafbar machen, wenn sie über den Gehweg auf meine Einfahrt fahren?
     
  9. #69 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2014
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    Das ist richtig, bedeutet aber noch lange nicht, dass die Baurechtsabteilung mit der entsprechenden (in der Regel Tiefbau)Abteilung kommuniziert.
    Die fluchen dann höchstens hinterher, dass ihre Kollegen sie mit der Genehmigung mal wieder ausmanövriert haben!

    Wenn man will, kann man alles falsch verstehen!

    Ich schrieb Nutzung, nicht Nutzer!!!!
    Ob Du illegal nutz - keine Ahnung. Es gab halt Zeiten, in denen so ein *piep* nicht nötig war. Da war ein Stellplatz, davor wurde der Bordstein abgesenkt und alles war gut.
     
  10. #70 feelfree, 20.08.2014
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    feelfree Gast

    Woher weiß ich denn, ob ich eine hab? Die Baugenehmigung reicht ja offensichtlich nicht aus. Woher bekomme ich die dann? Muss diese Genehmigung schriftlich vorliegen? Könnte ich dafür belangt werden, wenn ich beim Überfahren erwischt werde und keine Genehmigung vorlegen kann?
     
  11. #71 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2014
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    Wenn DU nachträglich (nach Strassenerstellung) eine (weitere) Zufahrt für Dein Grundstück erstellen lässt, dann musst Du heute einen Antrag stellen.
    Wenn die Einfahrt vor der Strasse da war und die Gemeinde den Bord absenkt/anschrägt, dann ist die Genehmigung konkludent erteilt.

    Ich kann nicht sagen, ab manche Gemeinden das so handhaben, aber wie gesagt, früher war das kein Thema.
    Es gibt auch heute noch genug (gerade kleine) Gemeinden, in denen Du doof angeschaut wirst, wenn Du danach fragst.
    Aber eben längst nicht mehr überall.

    Es kann auch sein, dass die Gemeinde Dir eine weitere Zufahrt verweigert, wenn dadurch zuviel Parkraum in der öffentlichen Verkehrsfläche verloren geht.
    DAS geht aber nur bei nicht baurechtlich notwenigen Einstellplätzen.
    Bei den notwendigen gehts nur um das WO und WIE.

    Spannend kann das bei deutlichen Veränderungen des Strassenprofils werden.
    Bei uns z.B. gibts grad die Debatte, wo Hochbahnsteige hinkommen. Noch kann man die ganze Strassenbreite zum Einparken in die Gewerbegrundstücke nutzen. Ist da der Hochbahnsteig, ists Essig mit ganzer Strassenbreite.
    Da kann es dann schon interessant sein, ob und wenn wie und wo da eine Zufahrt genehmigt ist.
     
  12. Julius

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    Hast Du das wirklich SO und schriftlich von denen bekommen?
    Naja, auch Ämter sondern so manchen Unsinn ab...
     
  13. #73 mastehr, 20.08.2014
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    Ich kann mir die Genehmigungspflicht auch nicht wirklich erklären, weil der Überfahrende nicht erkennen kann, ob das Überfahren des abgesenkten Bordsteins genehmigt wurde oder nicht.
     
  14. #74 mastehr, 20.08.2014
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    Ich wohne an einem Wendehammer, an dem der gesamte umlaufende Bordstein (wahrscheinlich schon während des Straßenbaues) abgesenkt wurde. Dann kann ich also davon ausgehen, dass ich den überall überfahren darf. Allerdings darf auch nirgends in diesem Wendehammer geparkt werden.
     
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