Steuererklärung & Baugrunduntersuchung, Architektkosten

Diskutiere Steuererklärung & Baugrunduntersuchung, Architektkosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe folgende Frage: Ich habe bisher nur wenig dazu hier im Forum gefunden bzw. irgendwo überhaupt. Kann ich zB. die Kosten für das...

  1. Alex80

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    Ich habe folgende Frage:

    Ich habe bisher nur wenig dazu hier im Forum gefunden bzw. irgendwo überhaupt.

    Kann ich zB. die Kosten für das Bodengutachten in der Steuererklärung absetzen. Hier sind ja praktisch keine Materialkosten enthalten?
    Wie sieht es aus mit der ersten Rate für unsere Baufirma (die dann insolvent gegangen ist). Die erste Rate war für Planung, Baugenehmigung etc. vorgesehen. Also praktisch keine Materialkosten.

    Was denkt ihr?

    Nachtrag:

    Nur aus Prinzip, warum sind Maklerkosten nicht absetzbar.

    P.S. alle anderen Rechnungen habe ich ohne genaue Trennung der Lohnkosten und Materialkosten, also wird es wohl schwierig sein. Aber z.B. hat unser Schorni für uns auch den Blowerdoortest gemacht. Da sind dann ja auch keine Materialkosten drin. Ist sowas absetzbar?
     
  2. sepp

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    ? fürs selbstgenutzte eigenheim gehn ausser gezielte förderungen oder erleichterungen garnix
     
  3. Alex80

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    Ich habe bereits in anderen Foren gelesen, dass zumindest Lohnkosten bis etwa 6000 absetzbar sind? Warum meinst du jetzt nicht???
     
  4. #4 robinson, 09.04.2012
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    Bei der Vorschrift, die Du meinst, geht es nur um Modernisierung und Erhaltungsaufwendungen am eigenen Haus.

    Kosten für Neubau sind ausgeschlossen. Für das Neubauprojekt gibt es also erstmal nix...

    Der Bundesfinanzhof hat letzten Sommer einen Einzelfall anders entschieden: Neuanlage eines Gartens geht, weil quasi der Garten kein "Neubau" ist. Garten ist ja quasi schon da und wird nur verändert... Dieses Urteil wird aber noch nicht flächendeckend angewendet, das Bundesfinanzministerium befindet sich noch in "Bedenkzeit".

    Gruß vom Steuerrechtler...

    Jochen
     
  5. Alex80

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    Was gilt denn als Modernisierung und Erhaltung. Wenn ich 2012 Schornsteinfeger bestelle bzw. meine Heizungsanlage vom Ersteller prüfen lasse geht dass dann auch nicht??? Wo ist dabei der Unterschied. Auch neue Anlagen müssen gepflegt und gewartet werden?

    Habe noch weiter gesucht und gelesen, dass erst nach drei Jahren die Handwerker-Arbeiten nicht als mit dem Neubau zusammenhängend betrachtet werden. Dann lasse ich meinen Scheiß-Garten und Hoff erst in 3 Jahren erstellen. Ich will vom Statt so viel zurück wie möglich!
     
  6. #6 BigBoymann, 09.04.2012
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    Hi,

    das hier könnte man dann wohl als mein Spezialgebiet bezeichnen, bin ja schließlich Steuerfachwirt.

    Grds. sprechen wir hier über die sog. Handwerkerleistungen. Hier mal kurz der Gesetzestext (ich hoffe das ist nicht verboten)

    § 35a Absatz 3:
    Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro.
    Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Soweit so gut, richtig ist die Frage, was ist Modernisierung, was ist Erhaltung und was ist Renovierung. Aber eigentlich ist so gut wie alles erlaubt, es gibt recht wenig ausnahmen, solange die Maßnahme etwas mit dem Haus zu tun hat und es sich nicht um die Planung und Durchführung eines Neubaus handelt. In deinem Fall ist der Neubau schon da und der Schornsteinfeger führt seine jährliche "Erhaltung" durch, also hier abzugsfähig. Gleiches gilt für die jährliche Heizungswartung.
    Wie du ja leider schon bemerkt hast, gibt es eine Anweisung Handwerkerleistungen erst nach 3 Jahren als Erhaltung und Renovierungsmaßnahmen zu werten, aber bei den beiden o. g. Fällen würde ich da keinerlei Probleme sehen, da es sich um jährlich wiederkehrende Kosten handelt. Also rein damit in die Steuererklärung.

    Bei den anderen Sachen sieht die Sachlage natürlich anders aus, denn auch wenn du die Baustelle jetzt 3 Jahre ruhen lassen würdest, wäre die Handwerkerleistung immer noch mit dem Neubau verbunden und damit nicht abzugsfähig.

    Gruß
    Christian
     
  7. Alex80

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    Warum ruhen lassen? ich kaufe mir Steine, lege ein Paar in der Einfahrt und nach 3 Jahren gefällt mir der eigen gemachte Mist nicht mehr und ich möchte größeren Hof, sowie einen schön gestalteten Garten. Also lasse ich mein Grundstück modernisieren! Oder zählt eigene Leistung nicht als erste Baumaßnahme?
     
  8. #8 bogi32b, 09.04.2012
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    Diese Mentalität werde ich nie verstehen...
     
  9. Alex80

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    Ich war auch nicht immer so, aber wenn ich die Benzinpreise mir ansehe, und davon geht das meiste an Staat, dann die Neubewertung meines Grundstücks und dann 600 Euro extra im Jahr, und dann die Preise im Bauamt, wenn ich dort mehr als 15 Minuten beraten werde und und und ...
    Habe ich gedacht. wenn der so mit mir dann auch ich so mit ihm.
     
  10. Alex80

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    Achso, ich habe vergessen: der alte Bundespräsident hat doch auch alles was möglich war rausgeholt! Warum nicht auch ich ein einfacher Bürger? Ich will nicht bescheißen ich will nur was geht, das dann auch haben. Gegenüber dem Staat muss ich mich nicht als ein helfender Samariter aufspielen!
     
  11. Alex80

    Alex80

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    Und was meinst du mit "Diese Mentalität". Mentalität hat doch was mit Nationalität + Kultur + Geschichte zu tun? Ich bin hier in DE so erzogen worden. Ist das nicht die Deutsche Mentalität?
     
Thema: Steuererklärung & Baugrunduntersuchung, Architektkosten
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