Streifenfundament der Kellerbodenplatte ohne Sauberkeitsschicht ausgeführt

Diskutiere Streifenfundament der Kellerbodenplatte ohne Sauberkeitsschicht ausgeführt im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, Die Streifenfundamente wurde wie folgt hergestellt: Baugrube für den Keller wurde eben ausgehoben. Danach wurde abgeschalt und in...

  1. #1 franz1300, 11.04.2012
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    Guten Tag,

    Die Streifenfundamente wurde wie folgt hergestellt:
    Baugrube für den Keller wurde eben ausgehoben. Danach wurde abgeschalt und in den Bereichen wo keine Streifenfundamente sind wurde eine Filter- und Ausgleichsschicht aus Mischkies in die Grube eingebracht. Die Streifenfundamente wurden dann direkt auf das Erdreich betoniert, obwohl im Statikplan eine Sauberkeitsschicht aus 5 cm Magerbeton und weitere 5 cm Betondeckung für die Fundamente vorgeschrieben sind. Streifenfundamente und Bodenplatte wurden zusammen gegossen.

    Anstatt sich an den Statikplan zu halten wurden Abstandshalter mit 3 cm verwendet, die auf den trockenen Lehmboden gestellt wurde. Der Bauträger hat das auch zugegeben (siehe Anhang).
    IMG_2215.jpg
    IMG_2216.jpg
    Er ist der Auffassung alles richtig gemacht zu haben.
    Den Statikplan habe ich vom Prüfstatiker (wegen Erdbebezone 3) erst erhalten als das Haus schon stand. Anhand von mir gemachten Fotos (bevor die Bodenplatte betoniert wurde) habe ich dann den Mangel bemerkt und eine Mängelanzeige geschrieben.

    Das Grundstück habe ich von privat gekauft und dann einen Vertrag mit einem Bauträger (sehr guter Ruf vor Ort! Nur ortsansässige Handwerker und nicht der Billigste) abgeschlossen. Aber gemurkst wird wohl halt überall, egal ob ortsansässig oder nicht.

    Nach unserem Bauwerkvertrag richten sich Mängelansprüche nach den Bestimmungen der VOB/B. Ebenfalls hätten laut Vertrag Änderungen oder Ergänzungen in der Ausführung gegenüber der Baubeschreibung, den Plänen oder sonstigen Unterlagen nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie vom Auftraggeber (Bauherr) zuvor schriftlich genehmigt wurden.

    Ich werde den Bauträger nochmals mit einem deutlichen Schreiben auf seine Verfehlungen hinweisen. Sollte er sich dann nicht bezüglich einer Minderung bewegen, werde ich ein selbständiges Beweisverfahren einleiten um den Mangel feststellen zu lassen. Nachträglich einbringen lassen sich die Sauberkeitsschicht und die höheren Abstandshalter ja nicht.

    Meine Fragen:

    Was meint ihr zu der Ausführung?
    Wie hoch ist die Wertminderung (merkantiler Minderwert) für das Haus anzusetzen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    franz
     
  2. #2 RMartin, 11.04.2012
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    Zur Klarstellung: Das kann kein Bauträger sein, da das Grundstück anscheinend Dir gehört.

    Ist es ein GÜ? Wer plant?

    Pauschalvertrag oder Einheitspreisvertrag?

    Wie weit ist das Haus denn schon fertig?


    Und dieser Satz wundert mich:
    Wonach ist denn gebaut worden?!
     
  3. #3 franz1300, 11.04.2012
    franz1300

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    Das Grundstück gehört mir. Ich habe dann wohl Bauträger mit GÜ verwechselt. Geplant hat der GÜ. Ich habe mit ihm einen Pauschalvertrag. Das Haus ist fertig und ich wohne drin. Nach der Schlussabnahme habe ich den Mangel anhand von Fotos, dem Bautagebuch und dem Statikplan bemerkt.
    Da bei uns Erdbebezone 3 gilt müssen die Statikpläne zu einem Prüfstatiker. Die habe ich dann erst bekommen nachdem das Haus schon so gut wie fertig war und der Prüfstatiker sein Prüfung abgeschlossen hat. Von den 2 Decken (Decke über UG und Decke über EG) und und dem Dach habe ich ein Abnahmeprotokoll. Von der Bodenplatte wurde keine Abnahme gemacht.
    Der Maurer hatte vom GÜ eine Ausfertigung des Statikplanes.

    Viele Grüße

    franz1300
     
  4. #4 RMartin, 11.04.2012
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    Von einer Wertminderung größer die des marktüblichen Preises für die paar m3 SK-Schicht zu sprechen, ist hier im Forum nicht möglich.

    Das hier natürlich ein nicht konformer Zustand vorliegt ist zweifelsfrei. Aber was kann wirklich passieren?!

    Wir wissen nicht wie gut oder schlecht das Planum war. Somit auch nicht ob die Bewehrung entspr. nach Planung verlegt wurde und auch nicht wie gut nun die Qualität des Betons der Streifenfundamente ist.

    Evtl. mal die Fotos vor dem Betonieren genau sichten. Möglich könnte auch eine Verlängerung der Gewährleistung sein, oder geht es um Geld nachträglich sparen?

    Bzgl. der Entscheidungsfindung ob ein Streit nun begonnen werden soll, würde ich das 'Miteinander' während der eigtl. Bauphase in die Waagschale werfen. Warst Du mit der Firma zufrieden und haben sie Deines Wissens nach fachgerechte Arbeit gemacht? Oder war der ganze Bauablauf ein K(r)ampf und das ist eines von vielen Dingen hier....
     
  5. #5 franz1300, 11.04.2012
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    Nein, eigentlich geht es nicht darum nachträglich Geld zu sparen. Gerne würde ich dem GÜ das Geld für die SK-Schicht (nochmals) geben, wenn er sie reinmachen könnte. Aber wenn jemand entgegen dem Vertrag und Statikplan handelt, dann muss ja wohl ein wenig Strafe sein. Und die geht beim GÜ halt leider nur über einen Nachlass. Alles andere ist dem doch egal. Das einzige was ihm weh tut ist doch sein Geldbeutel.
    Der Bauablauf ging wie am Schnürchen. Organisatorisch war alles in Ordnung. Nur haben sich ich halt einige Handwerker ein paar grobe Schnitzer erlaubt (z.B. Fußbodenheizung angebohrt, Regensicheres Unterdach (Dachneigung 10 Grad) musste auch nochmals neu gemacht werden, da es der reinste Schweizer Lochkäse war und dann noch unzählige Schwindrisse in der Decke über UG, die man jetzt dank des Fußbondenaufbaus nicht mehr sieht und laut Statiker statisch unbedenklich sind). Da ich jeden Tag auf der Baustelle war konnte ich zum Glück auch ein paar Dinge verhindern. Vielleicht sind viele Bauherren mit diesem GÜ auch deshalb so zufrieden, weil sie nie auf der Baustelle sind, keine Fotos machen und deshalb den Murks auch nicht mitbekommen. Wenn man einzieht ist ja alles schön weiß.

    Wenn ich alles zusammen zähle, dann gibt es mit diesem GÜ schon noch ein paar Hühnchen zu rupfen.

    Die 8 Tonnen Stahl, die in dem Haus mit 120 qm Wohnfläche insgesamt verbaut wurden, werden den Murks hoffentlich zusammenhalten.

    Vom Beton her gehe ich davon aus, dass der OK ist. C25/30 wurde verwendet. Und ich hoffe, dass die Abstandshalter nicht in den trockenen Lehmboden eingedrückt wurden. Bei meinen Fotos ist die Bewehrung noch nicht ganz eingebaut. Ich kam dann erst wieder auf die Baustelle, als die Streifenfundamente betoniert waren und sie gerade dabei waren die Bodenplatte vollends fertig zu betonieren.

    Viele Grüße

    franz1300
     
  6. #6 franz1300, 09.05.2012
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    Guten Tag,

    mein GÜ hat sich an den Prüfstatiker gewendet und mir ein Schreiben vorgelegt, wonach das Vorhaltemaß von 15 mm den anerkannten Regeln der Technik entsprechen würde. Anmerkung von mir: Es wurde direkt gegen das Erdreich betoniert (siehe mein Eingangsbeitrag). Ich bin immer davon ausgegangen, dass dann das Vorhaltemaß um 50 mm erhöht werden muss wenn direkt gegen Erdreich betoniert wird. Kann mir da jemand weiterhelfen? Was steht denn zum Vorhaltemaß genau in der DIN? Sind da die 50 mm irgendwo erwähnt?

    Der Prüfstatiker schreibt etwas von „bei Einhaltung alternativer Maßnahmen“: Ich frage mich wo die alternative Maßnahme bei den verwendeten Abstandshaltern ( 30 mm) liegen soll. Eine alternative Maßnahme kann doch nur die Erhöhung des Vorhaltemaßes sein. Diese Erhöhung ist jedoch nicht erfolgt.

    Das das Hochladen des Schreibens (anonymisiert) leider nicht geklappt hat, hier der Inhalt:

    Sehr geehrter (GÜ)...........

    entsprechend Ihrer Anfrage ob die Ausführung "ohne Sauberkeitsschicht" den anerkannten Regeln der Technik entspräche, dazu nachfolgende Erklärung.

    Allgemein ist anzumerken, dass in der DIN 1045-1:2008-08 in der Einleitung zwischen Prinzipien und Anwendungsregeln unterschieden wird:
    "Die Anwendungsregeln sind allgemein anerkannte Regeln, die den Prinzipien folgen und deren Anforderungen erfüllen. Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn sie mit den Prinzipien übereinstimmen und hinsichtlich der nach dieser Norm erzielten Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit gleichwertig sind.

    In dieser Norm werden Prinzipien von den Anwendungsregeln durch die Wortwahl und durch die Schreibweise unterschieden. (Prinzipien – gerade Schreibweise; Anwendungsregeln – kursive Schreibweise)“[1].

    Wie in Ihrem Schreiben vom ………….. dargestellt wird, ist für die angesetzte Expositionsklasse XC2 eine Mindestbetondeckung bei Betonstahl von 20 mm erforderlich. Gemäß Index a der Tab. 4 [1] darf hierbei eine Reduktion dieser Mindestbetondeckung von 5 mm vorgenommen werden, sofern die verwendete Betonfestigkeitsklasse um 2 Festigkeitsstufen höher liegt. Dies wurde bei dem Bauvorhaben …………………… eingehalten.

    Eine Erhöhung des Vorhaltemaßes gem. Abs. 6.3 (10) [1], Lfd. 181 [4] sowie Kapitel 2 [3] ist bei Einhaltung alternativer Maßnahmen sowie unter Beachtung des o.g. Textes nicht erforderlich. Das von Ihnen vorausgesetzte Vorhaltemaß von 15 mm entspricht somit dem aktuellen Stand der Technik und ist folglich in Ordnung.

    Abschließend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der aufgeführten Punkte, die Ausführung auch „ohne Sauberkeitsschicht" den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift des Prüfstatikers
     
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