Streifenfundament für Garage in Hanglage so OK?

Diskutiere Streifenfundament für Garage in Hanglage so OK? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wurde dieses Streifenfundament für die Garage in Hanglage und Grenzbebauung korrekt ausgeführt? Die 1m hohen L-Steine wurden auf...

  1. #1 Sven Fischer, 08.08.2021
    Sven Fischer

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    Hallo zusammen,

    wurde dieses Streifenfundament für die Garage in Hanglage und Grenzbebauung korrekt ausgeführt?
    Die 1m hohen L-Steine wurden auf das ursprüngliche Gelände gesetzt und das Streifenfundament ist ca. 80cm hoch.
    Wie ihr auf dem Bild sehen könnt ist somit unter den Fundament 20cm Kies und die Fundamente reichen nicht unter das Erdreich.
    1628406431849.jpg 1628406431863.jpg 1628406431872.jpg

    Ist hier mit Frostbeschädigungen zu rechnen oder das sich das Fundament setzt, bei Starkregen unterspült wird? Fallen euch sonst noch Fehler an der Ausführung auf?

    Viele Grüße
    Sven
     
  2. #2 petra345, 08.08.2021
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    Als erstes fallen die Kiesnester im Beton auf. Da hat man nicht ordentlich gerüttelt.
    Wenn die Garagen am Hang stehen, kann es immer vorkommen, daß der Hang mit den Garagen abrutscht.
    Da helfen auch 80 cm Gründungstiefe nicht. Es kommt auf den Untergrund und das Wasser im Boden an, ob der Hang plötzlich rutscht.

    Die L-Steine sollten auf einer Betonunterlage und nicht auf dem Boden stehen und die Fugen zwischen den Steinen sind hinten gegen Wasserdurchtritt abgedichtet. Sehen kann man das im fertigen Zustand nicht.

    Ob da etwas bei Starkregen unterspült wird, ist von der Richtung des Wassers und d er Menge abhängig. Geht genügend Wasser an den Fundamenten entlang, wird das alles unterspühlt. Das hat man im Ahrtal gesehen.
    .
     
  3. #3 Sven Fischer, 08.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2021
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    Die L-Steiner stehen auf einer Betonunterlage, nur Nururde dieser entfernt auf der Nachbarseite, da hier das Garten-Niveau ca.50cm unterhalb der L-Stein Unterkante sein wird.
    Sprich das Garagenfundament reicht an der Grenze überhaupt nicht in das Erdreich ein.

    Ist das dann überhaupt richtig frostfrei gegründet?
     
  4. #4 Sven Fischer, 08.08.2021
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  5. #5 petra345, 08.08.2021
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    Frostfrei ist das nicht!

    Wenn es nicht gerade im Alpenvorland ist, würde ich mir bei einer Garage wegen der Frostsicheren Gründe und der allgemeinen Erwärmung keine großen Sorgen machen. Ein Mangel ist es trotzdem.

    Wenn wirklich heftiger Frost, den Boden gefrieren würde, hebt sich die Garage um einige mm. Das könnte man bei einer Garage ertragen und sich den Mangel entschädigen lassen anstatt zum Anwalt zu laufen.
    Der kann so wieso nur böse Briefe schreiben und braucht letztlich einen Sachverständigen.
    Die Gegenseite hat auch ihren Sachverständigen, der ganz anderer Ansicht ist und so schraubt sich das ganze in den nächsten Jahren hoch.

    Mehr als 5 bis max 10 % vom Rechnungsbetrag wird man aber als Entschädigung kaum bekommen.
    DArüber hinaus kann man evtl. die Ersparnis der fehlenden Gründung vom Preis abziehen. Aber schwierig, wenn es ein Pauschalpreis war. Das wissen aber die Experten im Forum sicher genauer.
    .

    .
     
  6. Domski

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    Bevor man sich hier mit den Feinheiten einer frostfreien Gründung beschäftigt: wie möchte der Nachbar seine Abgrabung gegen abrutschen sichern?
     
  7. #7 Sven Fischer, 08.08.2021
    Sven Fischer

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    Wir sind der Nachbar. Uns wurde gesagt wir können einfach abgraben ohne Absicherung und nun haben wir Angst, dass dadurch die Garage langfristig geschädigt wird.
    Wir hatten vor errichten des Fundament mitgeteilt, welches Niveau unser Garten haben wird. Eines Tages stand das Fundament da und man hat sich davor nicht mehr mit uns abgestimmt.
     
  8. Mok

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    Wer hat euch das gesagt? Das ist jedenfalls nicht richtig. So wie auf der Skizze dargestellt ist das bauzeitlich nicht in Ordnung und dauerhaft (so wie das hier verstehe) schon gar nicht. Das hat auch gar nichts mit fehlender Frostsicherheit zu tun. Die ist sicher auch nicht gegeben, aber das ist ja das Problem eures Nachbarn.
    Wenn ihr an der Grundstücksgrenze abgraben wollt, dann müsst ihr erstmal dafür sorgen, dass das davon keine Gefährdung auf das Nachbargrundstück ausgeht. Eine Verpflichtung frostfrei zu gründen ist mir noch nicht begegnet, also wird das wahrscheinlich euer Problem sein. Aber es wurde ja anscheinend irgendetwas besprochen/ vereinbart (vielleicht sogar schriftlich?). Vielleicht willst du den Teil noch etwas ausführlicher schildern.
     
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  9. #9 Sven Fischer, 08.08.2021
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    Der Architekt des Garagenbesitzers. Schriftlich gibt es da nichts. Aber wer L-Steinhöhe und Garagenhöhe addieren kann,.....
     
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  10. Domski

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    Ich würde das nicht auf meine Kappe nehmen wollen, da einfach abzugraben. Ist die reelle und auch die planerische Ursprungsgeländehöhe der jetzt sichtbare Geländeverlauf an den LSteinen?

    Wenn ja, würde ich das nachvollziehbar dokumentieren. Könnt es später zu Frostschäden aufgrund von Hebungen, könnt ihr zumindest nachweisen, das auch vor eurer Abgrabung nicht frostfrei gegründet war.

    Zu eurer Abgrabung: ihr seid in der Pflicht, das Nachbargrundstück in jedem Fall zu schützen. D.h. einfach wegbuddeln ist nicht.
    Ich würde bis auf 50 an die Grenze abgraben, dann eine Mauer eurer Wahl errichten, vielleicht sogar etwas höher als die jetzige Geländehöhe und damit ein Pflanzbeet schaffen. Von dort aus dann die hässlichen Garagen mit einer Hecke dekorieren.
     
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  11. #11 Sven Fischer, 08.08.2021
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    Ja das war die reelle Ursprungshöhe. Deswegen versehe ich nicht ganz wieso die das so gegründet haben.

    Das war auch unser Plan (wenn 1+2,71m Wandhöhe bestehen bleiben dürfen). Dann machen wir ein 60cm breites Beet und eine 30-40cm starke Natursteinmauer.
     
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