Streifenfundament Stampfbeton freilegen Kelleraußenwand

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  1. #1 Juppster5000, 04.07.2024
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    Hallo,

    momentan wird mein Haus Baujahr 1955 kernsaniert. Zurzeitz befassen wir uns mit dem Keller. Der wurde lt. Erzählung per Hand ausgehoben und mit Stampfbeton als Streifenfundament erstellt.

    --> hierzu direkt eine Nachfrage: Bilden die Kelleraußenwände somit das Fundament des Hauses? Im Keller selbst gibt es eine Bodenplatte, welche jedoch recht dünn ist (ca. 10cm). Die Decke des Kellers bzw. der Boden im Eg ist ebenfalls eine gegossene Platte (ca. 15 cm) mit Stahlträgern alle 1m.

    Bevor nun der Keller freigelegt wird besteht natürlich die Frage, bis wo freigelegt wird. Nach DIN 4123 soll man ja 50cm über Gründungspoberfläche sein und nicht tiefer als Kellerboden gehen. Würdet ihr nun, da das ganze ja ein Streifenfundament ist, einfach bis zu den besagten 50cm freilegen? Oder tatsächlich bis zum Boden (natürlich nicht unter das Fundament) gehen? Hierunter müsste sich ja dementsprechend direkt Erde befinden.
    Zudem besteht natürlich die Frage, wo dann eine etwaige Drainage verlegt wird.
    Ich weiß natürlich, dass dies aus der Ferne schwierig zu beurteilen ist, bin jedoch auf eure Ideen,Meinungen gespannt.
     
  2. SIL

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    Ja.
    Das wird keine BPL sein , eher ein 'Füller' der Flächen ohne Bewehrung.
    Wenn es tatsächlich Stampfbeton ist , in der üblichen Stärke von 30-50 cm bei den Baujahr , kannst du abschnittsweise bis zur Sohle ausheben und dann deine Bauwerksabdichtung plus Dämmung anbringen, hilfreich wären Angaben zur GOK etc , drainiert wird ca 20-30 cm über Sohle.
    Was ist der eigentliche Grund für diese Maßnahme energetisch oder Wasserschäden oder beides ..?
     
  3. Dipol

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    EINSPRUCH! ;)

    Wände stehen auf Fundamenten und die enden nach meiner Defintion dort wo die Wände beginnen.
     
    Fred Astair gefällt das.
  4. #4 Fred Astair, 04.07.2024
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    Hier hat Dich SIL bereits desillusioniert.

    Was soll die bewirken, bzw. wohin soll die welches Wasser leiten?
     
  5. SIL

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    Wie du bemerkt hast fehlen dem TE einige fachliche Zuordnungen, bei kompletter Ausführung in Stampfbeton wo wäre denn die Trennung , oft wurde ohne jegliche Hori gearbeitet nun könnest du natürlich die subjektive Trennung ggf UK oder OK 'BPL' ansetzen , bei einer durchaus üblichen Bauweise je nach Tiefe , liegt im klassischen Sinne keine weitere Gründung vor unter der 'BPL' und der aufsteigenden Wand, eventuell kommen noch Angaben.
     
  6. #6 Juppster5000, 04.07.2024
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    Grund der Maßnahme ist, dass das Haus neu verklinket wird und hierfür ein neues Fundament gesetzt werden muss. In diesem Zuge sollte aufgrund von Feuchtigkeitsschäden im Keller dieser von außen abgedichtet werden. Weiterhin (auch weils mit den vorgenannten Maßnahmen nunmal freigelegt wäre) würde eine Drainage verlegt werden. Die Stärke der Wände passt zu den genannten 30-50cm.

    Der Statiker sagte mir, dass man durchaus den Keller ringsherum freilegen kann, jedoch nicht das Fundament untergraben darf. Hier bekomme ich jedoch ziemliche Bauchschmerzen bei. Ob unbegründet oder nicht. Natürlich würde jedoch eine komplette Freilegung einige Arbeiten einfacher machen (Betonmischer müsste nur 1 mal kommen).
     
  7. #7 Fred Astair, 04.07.2024
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    Wie äußern sich denn diese Feuchtigkeits"schäden"?
    Sprich, was hast Du anschließend mit diesem Keller vor? Tapezieren, Wohnraum schaffen, beheizen?
    Die Frage nach der Drainage hast Du geflissentlich übersehen?
     
  8. #8 Juppster5000, 04.07.2024
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    Naja, wie äußern sich Feuchtigkeitsschäden. Die Wand hat Ausblühungen und ist nass.
    Der Keller wird nie wirklich als Wohnraum erschlossen werden. D.h. mein einfaches Ziel ist es, dass ich einiges in meiner Macht stehende dafür getan habe, dass die Wand nicht mehr so nass wird wie sie es momentan ist. Die Drainage sollte dieses Unterfangen nunmal unterstützen und das Regenwasser/aufsteigendes Grundwasser in den Kanal oder einen Pumpenschacht leiten.
     
  9. SIL

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    Du verwechselst einiges, dein Fundament für die Verklinkerung wird definitiv nicht sohlengleich erstellt , du hast zwar immer noch keine Abmessungen gegeben, aber ich kann mir nicht vorstellen das ein TWP allseitige Schlachtung bis ok Fundament frei gibt , eine Möglichkeit zum Feststellen wäre eine Öffnung der 'BPL' randnah zur Feststellung der eigentlichen Tiefe , der TWP hat sicher Schnitte und ähnliches erhalten wir bekommen nix ?
     
  10. #10 Fred Astair, 04.07.2024
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    Das ist das Schicksal alter Kellerwände. Die stört das nicht und die überstehen so hunderte Jahre. Wozu also?
    Und für eine Grundwasserabsenkung hast Du bereits eine Erlaubnis?
     
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Streifenfundament Stampfbeton freilegen Kelleraußenwand

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