Strom für Einliegerwohnung / Mögliche Szenarien bzgl. Stromabrechnung

Diskutiere Strom für Einliegerwohnung / Mögliche Szenarien bzgl. Stromabrechnung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir planen den Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung im Keller. Wir wissen aber noch nicht was die beste Lösung ist bzgl. der...

  1. #1 raumhafen, 25.01.2017
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    Hallo zusammen,

    wir planen den Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung im Keller.
    Wir wissen aber noch nicht was die beste Lösung ist bzgl. der Stromversorgung / Stromabrechnung für die Einliegerwohnung.
    Was ist denn da die übliche Vorgehensweise?
    Lässt man für die Einliegerwohnung eine „Abzweigung“ von unserem Hauptanschluss in die Einliegerwohnung legen mit separatem Zähler?
    Wird der separate Zähler dann vom Versorger gestellt und macht der Mieter mit dem Versorger seinen eigenen Vertrag?
    Oder baut man selbst einen geeichten Zähler ein und der Strom läuft dann erst mal auf unsere Rechnung?
    Und mit der Nebenkostenabrechnung geben wir den Betrag dann weiter an den Mieter?
    Wenn der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Versorger macht, wie läuft es dann in der Zeit, in der wir keinen Mieter haben?
    Strom brauchen wir ja auch dann in dieser Zeit in der Einliegerwohnung.

    Danke vorab an die Experten
    Grüße
    raumhafen
     
  2. am1003

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    Willst du nur einen Hauptzähler und einen Unterzähler, hast du für die Eichung etc. des UZ zu sorgen. Wenn dein Mieter die Stromrechnung nicht akzeptiert oder nicht zahlen will, stehst du dafür gerade. Wenn es einen zweiten Zähler, ohne UZ gibt dürfen sich Netzbetreiber und Mieter miteinander beschäftigen.

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  3. #3 OutdoorShop, 25.01.2017
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    Dieser Punkt interessiert mich auch.
     
  4. fuchsi

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    ich dachte Strom darf man nicht weiterverkaufen?
     
  5. #5 Fred Astair, 25.01.2017
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    Falsch gedacht.

    Wenn der Untermieter einen eigenen Zähler vom Versorger hat, trägt der Hausbesitzer in der Leerstandszeit den Grundpreis und die Verbrauchskosten oder er lässt nach dem Auszug des Mieters den Zähler aus- und beim Einzug wieder einbauen. Beides ist kostenpflichtig.
    Welche Variante günstiger ist, hängt von der Dauer der Leerstandszeit ab.
     
  6. #6 raumhafen, 25.01.2017
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    Ein-/Ausbau des Zählers ist keine wirkliche Option, da wir den Strom in der Einliegerwohnung auch brauchen wenn sie nicht vermietet ist (Lüftungsanlage, Heizung, elektrische Rollläden etc.)

    Wenn die Wohnung leer steht wem schuldet dann der Hausbesitzer den Grundpreis und die Verbrauchskosten? Dem Netzbetreiber oder dem letzten Stromlieferanten?
    Kann ja nur der Netzbetreiber direkt sein, da der Mieter ja den Vertrag mit seinem Stromlieferanten dann bei Auszug gekündigt hat (normalerweise).

    Mal folgendes Szenario:
    Wenn wir das Haus fertig haben bestellen wir beim örtlichen Netzbetreiber (bspw. Stadtwerke) einen Zähler für uns und einen für die Einliegerwohnung.
    Für unseren Anschluss läuft dann ein Vertrag bei irgendeinem Stromlieferanten (EnBW, E.ON etc.). Der Zähler für die Einliegerwohnung (falls Wohnung nicht gleich vermietet wovon ich ausgehe) läuft über einen Standardvertrag beim örtlichen Netzbetreiber. Ich zahle also zweimal Gebühr für die Stromzähler, zweimal Grundgebühr und zweimal Verbrauch.
    Wenn ich dann einen Mieter haben macht der einen eigenen Vertrag bei einem Stromlieferanten seiner Wahl und zahlt dann Grundgebühr und Verbrauch selbst.
    Ich zahle aber immer noch die Gebühren für beide Stromzähler.
    Wenn dann die Wohnung irgendwann wieder leer steht zahle ich wieder Grundgebühr und Stromverbrauch dem örtlichen Netzbetreiber bis ein neuer Mieter kommt und der einen neuen Stromliefervertrag macht.
    Passt das so?
     
  7. #7 Fred Astair, 25.01.2017
    Fred Astair

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    Nein, jeder Stromkunde bezahlt alle Preisbestandteile an einen Stromlieferanten.
    Entweder an den frei Gewählten zum Wunschtarif oder, wenn vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht wird, an den lokalen Anbieter zum Grundversorgungstarif.
    Nun kannst Du als Hausbesitzer auch mit Deinem Wunschlieferanten einen Tarif für die Leerstandszeiten vereinbaren oder aber automatisch den Platzhirsch versorgen lassen.
     
Thema: Strom für Einliegerwohnung / Mögliche Szenarien bzgl. Stromabrechnung
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