Stromleitungen im Keller

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  1. #1 Milar, 10.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 10.11.2018
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    Nachbarn haben gestern unter meinem Schlafzimmer im Keller Stromleitungen installiert. Daneben befinden sich wasserleitungen und gasleitungen. Der keller hat eine holzbalkendecke mit rigips verkleidet.
    Kann dort jetzt Brandgefahr bestehen? Es wurde eine Neonröhre installiert und eine kellerleuchte, scheint mir. Ob die hausverwaltung davon weiss, werde ich noch herausfinden. Mit der eigentümergemeinschaft wurde es jedenfalls nicht abgestimmt.

    Ist das fachmännisch, was dort gemacht wurde?
     

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  2. #2 Fred Astair, 10.11.2018
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    Das kann anhand zweier schlechter Bilder niemand beurteilen.
     
  3. #3 simon84, 10.11.2018
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    DIN 18012: 30cm Abstand ?
     
  4. #4 Bauer85, 10.11.2018
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    Wer hat das denn überhaupt ausgeführt, ein von den Nachbarn beauftragter Fachbetrieb oder die Nachbarn selbst? Ist das abgenommen worden?

    Anhand der Bilder kann man bezüglich akuter Brandgefahr wirklich nichts sagen.

    Wenn ich die Abstände ansehe kommen zumindest leichte Zweifel auf.
     
  5. #5 simon84, 10.11.2018
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    Den Gasversorger kannst du nach seinen Anschlussbedingungen fragen oder sie online runterladen.
    Die sehen sich sowas auch sicher gerne mal an, oder jemand von der Feuerwehr (nicht per Notruf natürlich).
     
  6. #6 petra345, 10.11.2018
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    Nach dem Bild würde ich eine Betondecke vermuten.
    Auf der Messe haben wir einst eine Asbestplatte unter jeder Drossel der Leuchtstofflampe montiert.

    Heute gibt es fertige Messestände. Aber bei Holz wäre eine Platte Gipskarton sicher nicht falsch.

    Ansonsten waren die offenbar von der schnellen Truppe.

    Die Löcher müssen nach den heutigen Brandschutzvorschriften zumindest rauchdicht verschlossen werden. Das waren sie aber vorher auch nicht.
     
  7. #7 Hanilein, 10.11.2018
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    Der Te. schreibt Holzbalkendecke mit Rigips .Dann wär das eigentlich schon mal Ok.
    Dabei ist es auch möglich das es sich um eine gekapselte Evtl, Led Leuchte handelt.
    30 cm Abstand? Von was und wofür und warum.
    Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.Bis jetzt.
    Die eigentliche Sache wäre die zu klären ist,wer nutzt die Beleuchtung und über welchen Zähler wird das abgerechnet?
    Da ja hier eine Eigentümergemeinschaft besteht.
     
  8. #8 simon84, 10.11.2018
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    DIN 18012 - Hausanschlussräume
    3.13 Der Schutz- und Arbeitsabstand zwischen den Leitungen und Einrichtungen der einzelnen Versorgungsträger muss mindestens 0,3 m betragen.

    Deiner Meinung nach nicht relevant ?
     
  9. #9 Fred Astair, 10.11.2018
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    Wo siehst Du einen Hausanschlussraum?
     
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  10. #10 Hanilein, 10.11.2018
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    Selbst wenn es ein Hausanschlußraum ist ,ist das auch Wurscht.
    Die 30cm Abstand gelten für den Zählerschrank — Wand seitlich links und rechts.
    Der Vollständigkeithalber noch Vorderkante Schrank —nach hinten 1,2 m.
    Vermutlich ist diese Vorgabe bei allen Versorgern gleich.
     
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  11. #11 Milar, 05.01.2019
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    Es hat etwas länger gedauert. Sorry Leute. Aber ich habe jetzt bessere Fotos machen können. Die Hausverwaltung sagt, dass sei eine illegale Elektroinstalltion und nicht von ihr beauftragt worden. Die Gas und Wasserleitungen sind legal und haben vorher bereits bestanden. Die Elektroleitungen führen in zwei Privatkeller und münden in Neonröhren. Es scheint als habe sich der Nachbar einfach selbst Licht in seine Kellerverschläge gelegt.

    Die Kellerdecke ist eine Holzbalkendecke, die gedämmt und mit Rigips verkleidet ist. Da ich über diesem Keller in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienaltbauhaus wohne und die Installationsarbeiten lautstark mitbekommen habe, interessiert mich das natürlich.
     

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  12. #12 simon84, 05.01.2019
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    Vermutlich eher eine neue elektrozuleitung die im Rahmen von Sanierung an einer der Wohnungen gemacht wurde

    Das Wort „illegal“ ist schon etwas krass gewählt.

    Nicht mit der WEG abgesprochen bzw genehmigt würde ich es eher bezeichnen.

    Was sagt denn der Eigentümer der Betroffenen Wohnung dazu (Kabel verfolgen zb zum Zähler)
    ?

    Was ist das Problem ? Sind nicht die Elektro Zuleitungen aller Wohnungen in Keller aufputz verlegt ?

    Oder geht es nur um die Lampe ? Das wird der Besitzer des Keller Abteils evtl erneuert haben
     
  13. Milar

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    Was mich interessiert ist, ob das korrekt verlegt wurde so dicht an Gas- und Wasserleitungen. Das ist erstmal meine Hauptsorge. Das bisschen Strom: geschenkt. Mir geht es um Sicherheit, da eine Gastherme mit offener Flamme oben drüber hängt und es schon einmal eine brenzliche Situation gab, als ein Nachbar Benzin im Keller hatte und dies auslief und die Dämpfe in meine Wohnung hoch diffundierten. Die Kellerverschläge sind extrem unaufgeräumt und Funkenflug kann hier verheerende Folgen haben.

    Zudem ist die Frage, ob die Kosten der Installation aus der Gesamtkasse getragen werden sollen.
     
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  14. #14 simon84, 05.01.2019
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    Einen vorgeschrieben Mindestabstand für Kabel gibt es z.B. beim "Blitzschutz". Stichwort Trennungsabstand.

    Für die im Bild gezeigten Kabel (sorry, dass ich das erstmal als Hausanschlussraum fehlinterpretiert habe) gibt es an sich keinen Mindestabstand zu Gas oder Wasser.

    Zur "Gastherme":

    Welche Gastherme hat eine "offene Flamme" und wo ist diese ? Handelt es sich tatsächlich um einen sog. Gas Raumheizer ?
    Das Funktionsprinzip einer üblichen Gastherme ist bekannt ?

    Dort gibt es alles möglich, aber nichts was zur üblichen Definition eienr "offenen Flamme" passt.
    Wohl eher "geschlossene Flamme" wenn man schon so argumtentieren will :)

    Ich kann im Keller nichts außer einer Leitung erkennen und diese ist, sofern korrekt befestigt und montiert, sowie Verbindungsteile korrekt ausgeführt absolut ungefährlich.

    Was der Betrieb einer Gastherme mit dem Risiko der Verlegung einer Gasleitung im Keller zu tun hat ist mir auch nicht ganz klar ehrlich gesagt.

    Zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten gibt es teilweise gesetzliche Regelungen (Garagenordnung etc.), die aber für einen normalen Lagerkeller nicht zutreffen sein werden.
    Als WEG habt ihr aber evtl. die Möglichkeit die Lagerung auf haushaltsübliche Mengen in geeigneten Behältern, z.B. in Kraftstoffkanistern bis max. 20 Liter pro Kellerabteil zu begrenzen.

    Wenn ungeeignete Behälter benutzt werden, kann und sollte man dies beim Verursacher anmahnen. Gefahr für Grundwasser und Brandrisiko.

    Ebenfalls kann man eine Verschmutzung bzw. Gefährdung durch Diesel oder Benzin anmahnen und um _korrekte_ Beseitigung mit Bindemittel etc. bitten.
    Im Notfall übernimmt das auch die Feuerwehr. Falls möglich wird der Verursacher für die Kosten herangezogen.

    Zu den Kosten der Elektroinstallation selbst:
    Wenn es eine notwendige Arbeit in Gemeinschaftseigentum darstellt, z.B. Ersatz einer defekten Kellerleuchte im Gemeinschaftseigentum/Kellerflur, ist es meiner Meinung nach eine Grauzone. Kleinreparaturen wie das Tauschen einer Glühbirne etc. sind regelmäßig auch ohne vorherige Genehmigung der WEG durch Eigentümer oder Beauftragte wie Hausmeister etc. möglich.

    Größere Arbeiten, wie z.B. der Austausch von Fenstern oder einer Tür bedürfen regelmäßig eines TOP bei der WEG Versammlung und Abstimmung.

    Herauszufinden wäre also erstmal: Wer diese Umbaumaßnahme durchgeführt hat, mit welcher Motivation und welche Kosten angefallen sind.

    Falls es sich um Umbauten INNERHALB eines Kellerabteils welches per Teilungserklärung oder Zuweisung einem bestimmten Eigentümer zugewiesen ist, so sollten die Kosten in der Regel NICHT innerhalb der WEG umlegbar sein.

    Sicherlich kann man zu diesen Themen auch diverse Gerichtsurteile finden.

    Man sollte immer auch die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten.
    Wenn fremdes Verhalten oder unterschiedliche Ordnungsauffassungen von Mitbewohnern doch so stören, dann wäre vielleicht ein Einfamilienhaus die bessere Alternative ?

    Zu den diversen Sicherheitsvorkehrungen bei Gasheizungen kann man sich ebenfalls sehr gut im Internet informieren.
    Die Angst vor Gas ist weit verbreitet. An vielen Stellen aber völlig unbegründet.
     
  15. #15 Hanilein, 06.01.2019
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    Anhand der Fotos von der Installation laßen sich die Sorgen vom Te. eigentlich ausschließen.
    Ob der Strom von seinem Zähler kommt ist ihm auch egal ,da ja noch weitere Parteien im Haus sind ,besteht immer noch die Chance das es irgendeinen anderen trifft.Denen muß es dann auch egal sein,oder? Das wird sich erst ändern wenn an der Steckdose ein Heizlüfter oder Kühlmann betrieben wird.Auf dem Bild ist jedenfalls eine neu inst. Steckdose zu sehen.
    Das alles schließt aber nicht aus ob die Installation von der Technik her in Ordnung ist.
    Da es ja schon ein älteres Haus ist ,weiß man nicht ob für die Steckdose ein Fi gesetzt wurde?
    Des Weiteren mit welchen Mitteln und wie hoch die Absicherung gemacht wurde?
    Erstmal würde mann denken ,ist nicht meine Sache .
    Erst wenn es durch falsche Absicherung zum Brand oder durch fehlerhaften Anschluß ,Berührungsspannung auf den Rohrleitungen gemessen werden ist die Kac......am dampfen.
     
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  16. #16 simon84, 06.01.2019
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    Diese Fragen sollte derjenige beantworten können der die Installation gemacht hat
     
  17. #17 Hanilein, 06.01.2019
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    Sicherlich ,einfach ein offenes Gespräch mit dem „Installateur/en)“ führen bringt Klarheit und verhindert unnötigen Streit.:bierchen:
     
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  18. #18 petra345, 07.01.2019
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    Es mag Betriebe eben, die das schöner herstellen. Ich habe aber noch keinen gefunden.
    Und wenn man Gefahren wegen der Gasleitung annimmt, sollte doch erst mal die Gasleitung dicht sein.
    Es kann doch nicht sein, daß alle anderen Abstand halten sollen, weil die Gasleitung undicht sein könnte.

    Im übrigen habe ich schon erwähnt, daß Mauerdurchbrüche heute gasdicht gegen Rauchgase und anderen Unbill verschlossen sein müssen.
    Das waren sie vorher nicht und das war auch nicht der Auftrag des Elektrikers. Egal ob er sein Fach beherrscht oder nicht. Es ist nicht sein Bier andere Arbeit zu verbessern.
     
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