Stromverbrauch der Wärmepumpe verbessern / Zusammenfassung von Tipps

Diskutiere Stromverbrauch der Wärmepumpe verbessern / Zusammenfassung von Tipps im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hier die Daten des Speichers:

  1. vOlli

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    Hier die Daten des Speichers:
     
  2. vOlli

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  3. Kai1306

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    wenn ich die Daten richtig lese, heisst das: bei 10°C Kaltwassereintrittstemperatur brauchst Du 80°C Heizungswassertemperatur um 45°C Brauchwarmwasser zu erzeugen. Schüttleistung nicht angegeben.
    Ist eigentlich selbsterklärend--oder?
     
  4. vOlli

    vOlli

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    Die Frage ist, ob ich als Laie das beim Kauf von Beratung, Planung und Projektierung der Anlage durch ein sich mir als Fachbetrieb vorgestelltes Unternehmen wissen muss.

    Mir ist im Nachhinein vieles klar geworden. Aber ich habe doch den Fachleuten vertraut.

    Und warum habe ich einen so hohen Stromverbrauch?
     
  5. ultra79

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    Wenn deine Anlage die ganze Zeit den Puffer mit 50+°C befüllt um dann daraus irgendwas zwischen 25 und 35 °C für die FBH zu machen, dann geht dabei eine Menge Energie drauf. Die AZ deiner WP wird vermutlich grottig sein. Aber ohne Wärmemengenzähler kannst du die nicht prüfen.

    Jetzt ist die Frage ob man an den Temperaturen was machen kann - oder ob überhaupt alles wie geplant läuft - evtl. ist ja irgendwo ein Temperatursensor locker und deswegen rennt die Anlage und feuert den Speicher auf viel zu hohe Temperaturen.

    Hast du mal den Betriebsstundenzähler der WP geprüft?
     
  6. #106 Kai1306, 28.03.2013
    Zuletzt bearbeitet: 28.03.2013
    Kai1306

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    ich kenne Deinen Heizungsregler nicht, aber wenn der auf den Speicher abgestimmt ist, dann heißt das, Du stellst 48°C Warmwassertemperatur ein, und der Regler sagt der Wärmepumpe mach mal 80°C......Und die läuft und läuft .....
     
  7. vOlli

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    Wo finde ich den?

    In den Unterlagen gibts keinen Hinweis. Leider habe ich jetzt festgestellt, dass die WP nicht wie beschrieben 7 KW leistet, sonder 6KW. Es handelt sich also auch noch um eine Falschlieferung....

    Meine Pumpe mit Invertertechnik: PUHZ-RP60VHA4
     
  8. vOlli

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    Und daher lese ich an der Steuerung, dass die WP irgendwohin 53+° Celsius irgendwohin liefert.

    Jetzt kommt die spannende Frage, ob hier eine Einstellung verändert werden kann und wenn ja, warum diese nicht von vorneherein richtig eingestellt wurde....
     
  9. ultra79

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    Oh - ich hatte naiverweise vorausgesetzt das man den an der Heizung ablesen kann - bei mir ist WP und Steuerung eine Einheit.

    Da muss ich passen ...

    Zu der Falschlieferung: ich vermute da hast du Anspruch auf Wandelung... bin aber kein Anwalt...
     
  10. vOlli

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    Naja. So ganz einfach ist das nicht. Ich hätte die Ware ja prüfen müssen bei Anlieferung, was nicht möglich war, da sie mir einfach in den Keller gestellt wurde.

    Ich sach Dir - ein Katastrophenlieferant (-;
     
  11. R.B.

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    Also auch noch eine Power-Inverter die mit fallender Außentemperatur immer weniger Heizleistung liefert. Und dann soll sie vielleicht noch hohe Temperaturen erzeugen, kein Wunder, wenn der Verdichter sich jedes Watt aus der Netzleitung nimmt das er kriegen kann.

    Ob 6kW oder 7kW, das ist dann nur noch Definitionssache. Es gab auch Verkäufer, die haben die Leistung ihrer WP bei +10°C oder bei 15°C angegeben, mit der Begründung, im Sommer muss man ja auch WW machen.

    Gruß
    Ralf
     
  12. ultra79

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    Was sagt der denn wenn du ihn anrufst und sagst "komm her und löffel die Suppe aus"? Oder stellt er sich schon tot?
     
  13. R.B.

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    Hast Du DIr auch noch so ein Bausatz-Ding andrehen lassen?

    Gruß
    Ralf
     
  14. vOlli

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    Ich habe keine Ahnung, ob ich ein Bausatz Ding habe.

    Ich habe einen Kaufvertrag geschlossen und mit der selben Person die Montage vertraglich festgelegt.
    Die wurde dann durch einen Subunternehmer ausgeführt. Da habe ich dann auch Zahlungen zurückbehalten, die sind ja auch noch nicht fertig - ich glaube auch, dass die nichts mehr machen wollen.....
     
  15. vOlli

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    Ich habe ihn nach Deinem Post den Verkäufer angerufen und erklärt was Sache ist und dass ich erwarte, dass das in Ordnung gebracht wird.

    Parallel ist natürlich die Verantwortliche Firma schriftlich angemahnt worden mit entsprechender Fristsetzung.

    Die Erfahrung jedoch zeigt, dass da wenig kommen wird.

    Abwarten....
     
  16. R.B.

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    Es ging mir nur darum, wer ist für was verantwortlich. Die Jungs verkaufen auch Bausatzsysteme an Privatleute, die sich dann irgendjemanden suchen der das irgendwie zusammen nagelt, oder sie versuchen sich selbst daran, und dann sind auch Fehler möglich, an die wir bisher vielleicht gar nicht gedacht haben.

    Gruß
    Ralf
     
  17. R.B.

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    Das kann ich mir denken. Wenn aber keine Einigung auf dem kleinen Dienstweg möglich ist, dann solltest Du überlegen, wie Du weiter verfährst. Dann kommen die Juristen in´s Spiel, und Technik wird zur Nebensache. Da geht´s dann nur noch um Formalien usw. usw.

    Mal überspitzt formuliert, Du hast nur eine Wärmepumpe bestellt, aber wer sagt, dass diese auch effizient sein muss? Sie muss die Räume auf Temperatur bringen, das kann sie anscheinend, und Effizienz wurde nicht nachweislich vereinbart. So lange die Kiste das macht was in den technischen Unterlagen steht, dürfte Dein Lieferant ganz schnell raus sein aus der Sache.

    Gruß
    Ralf
     
  18. vOlli

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    Ich hoffe, dass der Jurist, der bereits ein Verfahren gegen den Lieferanten gewann, die Kette richtig aufbaut.

    Und ich verlass mich hier klar auf 2 Dinge, die aus meiner Sicht objektiv sind:

    - Bau eines Kfw40 Hauses mit passender Haizung. Aktuell dürfte mein Energiebedarf weitaus höher sein, als von der Kfw vorgeschrieben. Dass hier keine individuellen Verschiebungen vorliegen, die den Höherverbrauch rechtfertigen und das Haus dicht ist, muss erklärt werden, warum der Verbrauch so ist.
    - Warmwasserlieferung ist technisch nicht möglich, da das Gesamtsystem meiner Anlage nicht auf 20+ KW Energielieferung ausgelegt ist.

    Aber vor Gericht ist es bekanntlich wie auf hoher See.

    Die Frage der Übergabe und Abnahme ist an der Stelle noch nicht geklärt. Vielleicht wird der Lieferant in die Beweispflicht genommen zu beweisen, dass er mir ein taugliches Konzept verkauft hat.
    Greetz
     
  19. vOlli

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    Ich weiss. Ich habe mich aber beraten lassen, mir wurde eine Umsetzung angeboten, die meine Wünsche erfüllt:

    - Energetische Heizung gem. Kriterien der Kfw
    - Ausgedehnte Duschvorgänge mit mindestens 30 Minuten
    - Projektierung, Lieferung, Einbau

    Punkt eins und zwei werden nicht erfüllt, Punkt drei ist nicht abgeschlossen.

    Das MUSS ein Richter so sehen oder ich dreh durch....
     
  20. R.B.

    R.B.

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    KfW xx hat nur bedingt etwas mit dem realen Verbrauch zu tun, das ist Dir sicherlich klar. Aber ungeachtet irgendwelcher Rechenspielchen kann man von einem KfW40 haus erwarten, dass der reale Heizenergiebedarf nicht auf dem Stand der 70er Jahre ist. Zudem wurden bei der Berechnung nach EnEV bzw. dann KfW40, Anlagenparameter angenommen, die in der Praxis auch erreicht werden müssen.

    Das Problem ist, wie immer, was wurde mit wem, wo und wie vereinbart. Welche nachweislichen Zusagen hat man vom AN, wobei diese hilfsweise auch aus technischen Spezifikationen entnommen werden können, usw.

    Die WW-Erzeugung ist eine Sache für sich. Auch hierfür gibt es Normen die man vereinbaren könnte, die aber nicht automatisch vereinbart sind. Das hat mit den 20kW+ erst einmal nichts zu tun. Man kann eine WW-Erzeugung normgerecht planen, aber wenn diesbezüglich nichts vereinbart wurde, dann wird es schwer hier einen Mangel geltend zu machen. Er könnte beispielsweise argumentieren, dass wenn der halbe Speicher voll auf 50°C aufgeheizt ist, dass dann auch xxx Liter im Durchflussprinzip erzeugt werden können. Hier ist das Nutzerverhalten und die Menge sowie Art der Zapfstellen zu betrachten.
    Er könnte auch argumentieren, dass der Heizstab Bestandteil der technischen Spezifikationen ist, und nirgendwo zugesichert wird, dass so eine Leistung ohne Heizstabeinsatz möglich ist. Dann wäre wiederum zu prüfen, was im EnEV Nachweis gerechnet wurde.

    Das wäre durch den RA zu prüfen. Hier würde sich die Frage stellen, ob überhaupt eine Planung/Konzepterstellung beauftragt war. Andererseits dürfte man als Laie gute Karten haben, wenn man darauf vertraut hat, dass der AN als Fachmann anhand der vorhandenen Daten ein funktionierendes Konzept erstellt. Wenn ich mich richtig erinnere, dann bieten die ja auch die Heizlastermittlung, also Planungstätigkeiten usw. an.

    Gruß
    Ralf
     
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Stromverbrauch der Wärmepumpe verbessern / Zusammenfassung von Tipps

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