Stürze - Abplatzungen

Diskutiere Stürze - Abplatzungen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Typische Situation Die kommt viel öfter vor, als man so denkt. Wenn jetzt der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt wäre, gäbe es das...

  1. MB

    MB Gast

    Typische Situation

    Die kommt viel öfter vor, als man so denkt. Wenn jetzt der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt wäre, gäbe es das Problem so nicht.

    Beweispflicht heißt, wie oben geschrieben, daß der Unternehmer beweisen muß, daß der Mangel nicht vorliegt.

    Aber da hier wieder die typische Patt-Situation vorliegt, hilft wirklich nur wieder ein Rechtsanwalt.

    Vielleicht wird jetzt klarer, warum wir nie ohne RA arbeiten?
     
  2. #62 bauworsch, 30.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Nur, was will der Rechtsanwalt

    in der jetztigen Situation machen? Nova+SV sagt Mangel, alles krum und schief ( die reine Behauptung reich ja erstmal ), BU sagt kein Mangel, Beweis: Toleranzen nach DIN eingehalten. ( auch als reine Behauptung ).
    Meiner persönlichen Meinung nach verschiebt sich hier bereits die Beweislast schon ein klein wenig wieder auf Auftraggeberseite. Was nu? Der SV von NOVA müßten jetzt hergehen und prüfen und feststellen, dass die Maßtoleranzen nach DIN überschritten sind.
    Geht das nicht: Pech gehabt, was anderes einfallen lassen.
    Geht das : O.K., also doch recht gehabt lieber BU, alles krumm und schief, mach weg!
    BU sagt weiterhin, was wollt Ihr, paßt doch, ich mach nix weg.

    Wie geht´s weiter?

    Mangelanzeige mit Fristsetzung ( ist ja bereits passiert ), Nachfrist mit Kündigungsandrohung. Nachfrist abgelaufen, nix passiert.

    Und jetzt?

    Jetzt kommt der RA ins Spiel. Nur was soll er seinem Mandaten raten? Beweisverfahren ( irgendwann mitte 2004 kommt dann der Gutachter vom Gericht, was will der da noch feststellen, da ja dann vermutlich das Häuschen fetig ist ), Ersatzvornahme und Einbehalt, nur um sich dann wegen weinger Euros nur aus Gründen von Rechthaberei ewig mit dem BU streiten, außerdem kassiert er im extremsten Fall eine Einstweilige Verfügung mit Baustopp, weil der BU die Beweise sichern lassen will, bzw. noch sein Aufmaß machen möchte, bevor alles überbaut ist. Oder eine Kostenvorausklage, eben weniger Euros, ebenfalls mit dem Risiko, dass ein vom Gericht bestellter Gutachter kommt und nix mehr feststellen kann? Adrinalin pur für den Bauherren!!!

    Auch unter Berücksichtigung, dass sich im Rahmen des Mangelanzeigenpeplänkels nicht allzu viel auf der Baustelle rühren wird, zu erwartender weiterer Unannehmlichkeiten, Bauverzug und das ganze zu erwartende Nachspiel ist es doch nicht verwunderlich, dass viele Bauherren abgeschreckt sind und resignierend beigeben und das ganze selber auf eigene Kosten beseitigen und hinterher sagen, so ein Scheiß, bauen ist das Letzte was man tun kann, solch einen Ärger hätte ich nicht erwartet.

    Das Vorgenannte muss nicht kommen, kann aber sein und die meisten Bauherren stehen das nicht durch und knicken irgendwann ein.

    Und wegen solch ein paar gesch.....ner Stürze. Da gefällt mir Hexes Vorschlag mit dem Kasten Bier in dem anderen Thread schon wesentlich besser. Oder eben dem BU mit dem Innenputz beauftragen, dann kann er wenigstens nicht über den Untergrund meckern.

    Also bitte nicht immer gleich nach dem RA schreien und versuchen, das untereinander zu klären. Notfalls auch ohne die SV der beiden Seiten, denn die müssen sich ja auch gegenüber ihren Auftraggebern beweisen, wie gut sie sind.

    Das war lediglich meine persönliche Meinung aus meinen persönlichen Erfahrungen. Nur mal so, weil ich dachte, es paßt ganz gut hierher. Und bitte nicht hier weiter kommentieren sonst ufert das möglicherweise nur wieder aus ( besser neues Thread eröffnen )
     
  3. #63 Markus Gräfe, 30.07.2003
    Markus Gräfe

    Markus Gräfe Profi Benutzer

    Dabei seit:
    04.07.2002
    Beiträge:
    427
    Zustimmungen:
    1
    treffender kann man das kaum formulieren. Danke Bauworsch.

    klar ist die Beweislage erst mal beim AN. Aber wenn ich jedesmal nur sage "Ich zweifle...beweise mir das Gegenteil!"Komme ich nicht vom Fleck und genau das will ich ja nicht.

    Der Putzer, der bei mir gearbeitet hat, hat mal gesagt: 100% kann man nicht verlangen und ich bin fast überzeugt, daß er damit recht hat. Die Frage die man sichals Bauherr jedesmal stellen muß: Liegt ein hier ein gravierender Mangel oder eben nur ein Mangel vor. Kann ich ggf. mit dem Mangel leben?

    Beispiel: Klar ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Sturz so aussieht wie in diesem Beispiel. Wenn aber die Statik nicht beeinträchtigt ist sollte man hier auch mal 5 gerade sein lassen. Bauworsch hat es doch gesagt, wie's geht: "Ausbrüche und Ausplatzungen bis 5 cm mit Wärmedämmmörtel ausfüttern" wie gesagt: da wo die Statik nicht beeinträchtigt ist...
     
  4. #64 Michael Prieß, 31.07.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

    Dabei seit:
    16.04.2002
    Beiträge:
    407
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SV für Schäden an Gebäuden, Bauüberwachung, Baulei
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    .
    Beweislast macht aber schon Sinn

    Solange das Haus noch nicht abgenommen ist, ist der BU dafür verantwortlich. Wenn ein Mangel vermutet wird, dann darf der Käufer nicht einfach dabei gehen und z.B. die Fenster auseinander sägen, um zu sehen wie dick die Metalleinlage ist, oder eine Kernbohrung machen u.s.w ... sprich, da wo ich nur mit Zerstörung rankomme kann nur der BU beweisen, daß alles mängelfrei ausgeführt wurde. Geht das Haus an den Käufer über, darf er sich austoben. Wenn während der Bauphase bedenken bestehen, ob eine Arbeit nicht bis zum Ende durchdacht ist, z.B. beim Wärme oder Schallschutz kann auch nur der BU beweisen, daß seine Arbeit mangelfrei wird.

    Ein wenig Fingerspitzengefühl und Menschenkenntniss gehört natürlich dazu, und man muß auch beide Seiten sehen. Was mir aber gegen den Strich geht, ist wenn man von einer Baustelle bei der man den Bau begeitet geht, wo vieles richtig gemacht wird, und dann vom gleichen Unternehmer auf einer Fremdbaustelle sieht, daß dort dann wieder geschlurt wird :-(
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

  6. #66 bauworsch, 31.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Danke für den Extrathread

    der von Dir interprätierte "besondere" Wunsch resultierte nur daraus, um nicht wieder ein Thema totzuquatschen. Das haben "wir" aus einer gewissen Betreibs- und Erfahrungsblindheit zuletzt immer häufiger getan. Auch ich.
    Und da meine Meinung sicherlich nicht jedermans Geschmack sein wird, habe ich versucht, Profidingsbumslaxe, wie immer das man auch schreiben mag, zu betreiben.
    Man kann auch den gesamten Beitrag mit Einverständnis des Fragestellers verschieben, damit irgendwo der Zusammenhang erkennbar bleibt. Aber ich denke, dazu ist das Thema unter den Beteiligten hier zu unspektakulär.
     
  7. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    Mit der Erwähnung der 110% wäre ich sehr vorsichtig.

    Heißt das doch automatisch, das auf der Rechnung ein "Wunschbetrag" steht, den es zu kürzen gilt.
     
  8. NOVA

    NOVA

    Dabei seit:
    28.07.2003
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Magdeburg
    Probleme

    Gestern war die Abnahme des Stahl für die Kellerdecke.

    Wir haben uns auch nochmals über die Problematiken die anstanden unterhalten.

    Dabei haben wir auch festgestellt, das der GU da richtig viel Spannungen rein bringt. :boxing

    Beispiel:
    "Wir hatten nur gesagt, das die Baufirma bitte keine leeren Flaschen, Gläser und sonstigen Hausmüll auf der Baustelle
    rumliegen muß, den könnte man ja in einen Sack werfen und dann Abends zu Feierabend entsorgen. Bei den Hochbauer ist angekommen, das er bitte die BAustelle sauber zu verlassen hat. Den Müll und Bauschutt jedes mal mitnehmen. Da er im Moment keinen Containerstellen kann wäre das absoluter blödsinn, leuchtet mir sogar ein. Deshalb kam von Ihm die Behinderngs anzeige.

    Naja, lange Rede kurzer Sinn, als der Gu gestern weg war meinte der Chef vom Hochbau:" Wenn sie ein Problem haben, Rufen sie mich doch einfach an."

    Die Stürze liegen immernoch drin und die Abplatzungen werden verputzt. Aber, irgendwie ist unser Verhältnis zum Hochbauer jetzt besser wie zuvor. :winken
     
  9. #69 Markus Gräfe, 31.07.2003
    Markus Gräfe

    Markus Gräfe Profi Benutzer

    Dabei seit:
    04.07.2002
    Beiträge:
    427
    Zustimmungen:
    1
    klar will der Hochbauer, daß Du ihn direkt ansprichst. So kann er "Deine Mängel" mit Dir direkt klären und der GU bekommt nichts mit. Er will mit dem ja noch viele Häuser bauen, da soll doch kein schlechter Eindruck entstehen...

    ABER: So erreichst Du natürlich u.U auch mehr, weil er Deine Einwände zumindest ernst nimmt. Im Zweifel würdest Du dich ja sonst an den GU wenden. Nur: Laß dich debei nicht über den Tisch ziehen.
     
  10. #70 meister, 31.07.2003
    meister

    meister Gast

    den Behinderungsanzeigen auf jeden fall wiedersprechen.Stürze erneuern lassen sonst einbehalt der 3 fachen kosten für nachträglichen einbau der Stürze nach fertigstellung.
     
  11. #71 meister, 31.07.2003
    meister

    meister Gast

    Übrigens ein freundliches Fax ist besser. Dann hat man was in der Hand.
     
  12. haera

    haera Gast

    :yikes

    der Sturz hält so lange bis er bricht ...

    und Putzers Hand verdeckt Maurers Schand !

    Mich wundert da gar nix mehr, nicht einmal die Blasen ...
     
  13. Falko

    Falko

    Dabei seit:
    11.02.2003
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieberater
    Ort:
    Neumünster
    Benutzertitelzusatz:
    Trockenbau Fenster
    Hat es

    während der Bauphase geregnet?
    Sind die Steine geklebt?
    Ist jeweils ein Flies in die einzelnen Schichten eingebracht worden?
    Sind die letzten "offenen Schichten" abends und bei Regen immer abgedeckt worden?

    Wenn nicht, mal ein kleines Loch in der untersten Schicht direkt über dem Rohboden machen und sehen, ob Wasser rauskommt.

    Gruß Falko
     
Thema:

Stürze - Abplatzungen

Die Seite wird geladen...

Stürze - Abplatzungen - Ähnliche Themen

  1. Altbau `56 / neue Fenster Sturz in Deckenhöhe?

    Altbau `56 / neue Fenster Sturz in Deckenhöhe?: Guten Tag miteinander, ich versuche das Problem einmal möglichst detailliert zu beschreiben, will aber vorher die Spannung rausnehmen - ich habe...
  2. Laibung u Sturz verkleiden

    Laibung u Sturz verkleiden: Guten Abend, im Zuge einer Altbausanierung wurden die Fenster getauscht. Am Sturz und den Laibungen wurden diese ausgeschäumt (siehe angehängtes...
  3. Ist das ein Sturz ? Falls ja ....

    Ist das ein Sturz ? Falls ja ....: Hallo, ich wollte eigentlich nur eine neue einganstür einbauen. Die aktuelle hat eine höhe von 200cm (rohbaumaẞ). Die neue hätte 210cm. Erster...
  4. Alte Rollladenkasten Sturz

    Alte Rollladenkasten Sturz: Hallo ist diese U schiene tragend oder nicht ? Möchte neues Fenster[ATTACH] [ATTACH] einbauen was Höher ist als das alte
  5. Türen höher machen - Sturz

    Türen höher machen - Sturz: Hallo Zusammen, Ich lasse meinen Altbau (1970) renovieren. Leider sind die aktuell Türen 2 Meter hoch und dementsprechend Sondermaße. Da ich...