Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen

Diskutiere Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend Zusammen, die Bauplätze für mehrere Doppelhäuser wurden auf Straßenniveau (+ leichtes Gefälle in Richtung Straße) aufgeschüttet. Die...

  1. #1 der Badner, 29.05.2022
    der Badner

    der Badner

    Dabei seit:
    28.05.2022
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Guten Abend Zusammen,

    die Bauplätze für mehrere Doppelhäuser wurden auf Straßenniveau (+ leichtes Gefälle in Richtung Straße) aufgeschüttet. Die Doppelhäuser stehen stufenweiße angeordnet mit durchgehenden Hofeinfahrten an der Straße. Die Gärten im rückwärtigen Bereich wurden auch auf Hausniveau angehoben. Hier beträgt der Höhenunterschied, zwischen den Doppelhäusern, ca. 50 cm.

    Wer muss hierbei die Kosten für eine Stützmauer, zwischen den Doppelhäusern, tragen? Tritt hier der § 909 BGB "Vertiefung" in Kraft? Was ist das Grundniveau für eine Vertiefung? Höhenlinien im Bebauungsplan?

    Mit freundlichen Grüßen

    der Badner
     
  2. #2 VollNormal, 29.05.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.986
    Zustimmungen:
    2.652
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Du schreibst es wurde alles angehoben. Also keine Vertiefung. Der genannte Paragraph zieht also nicht.
     
  3. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.623
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Der, der so aufgeschüttet hat, dass eine Sicherung erforderlich ist. Das regelt das Nachbarrecht Deines Bundeslandes, z.B. BW:
    § 9
    Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen
    (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöhen
    will, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen
    und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Pressung
    des Bodens ausgeschlossen ist. Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über.


    In einigen anderen Bundesländern gibt es ähnliche Formulierungen und dort, wo es kein Nachbarrecht gibt (z.B. Bayern) oder keine entsprechende Regelung existiert (z.B. Hessen), führt §907 BGB zum gleichen Ergebnis.
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 simon84, 29.05.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.034
    Zustimmungen:
    6.785
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wenn beide Nachbarn das Gelände zeitlich fast gleichzeitig verändern, also einer gräbt ab, der andere schüttet auf, so einigt man sich am besten auf 50/50 Kostenteilung
     
Thema:

Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen

Die Seite wird geladen...

Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen - Ähnliche Themen

  1. Dehnungsfugen, Stützmauer und Betontreppe

    Dehnungsfugen, Stützmauer und Betontreppe: Hallo zusammen! Wir brauchen Rat wegen eine Stützmauer ohne Dehnungsfugen. Die Mauer ist 2 Meter hoch und stütz den oberen Grundstück mit Haus. An...
  2. Stützmauer für Hofeinfahrt | hinter Grenzmauer Nachbar?

    Stützmauer für Hofeinfahrt | hinter Grenzmauer Nachbar?: Hallo zusammen, 20 Jahre später..... würde ich gerne mal meine Hofeinfahrt Pflastern, aktuell geschottert. Zum Nachbar ist jedoch eine...
  3. Stützwand / Stützmauer

    Stützwand / Stützmauer: Hallo Forum, wir bauen aktuell und das Grundstück wurde gerade ausgekoffert und mmit Sand gefüllt. Hier kam es nun zu Problemen bei den Höhen....
  4. Stützmauer Garten

    Stützmauer Garten: Hallo Community, ich möchte in meinem Garten eine Stützmauer, zwischen einem bestehenden L-Stein und einer Betonwand aufstellen. Die Betonwand...
  5. Stützmauer unter Balkon Hangrundstück

    Stützmauer unter Balkon Hangrundstück: Guten Abend, wir sind gerade an der Planung unseres Hang-Hauses und stehen aktuell vor der Fragestellung, wie wir das Gelände Abstützen, sodass...