Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen

Diskutiere Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend Zusammen, die Bauplätze für mehrere Doppelhäuser wurden auf Straßenniveau (+ leichtes Gefälle in Richtung Straße) aufgeschüttet. Die...

  1. #1 der Badner, 29.05.2022
    der Badner

    der Badner

    Dabei seit:
    28.05.2022
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Guten Abend Zusammen,

    die Bauplätze für mehrere Doppelhäuser wurden auf Straßenniveau (+ leichtes Gefälle in Richtung Straße) aufgeschüttet. Die Doppelhäuser stehen stufenweiße angeordnet mit durchgehenden Hofeinfahrten an der Straße. Die Gärten im rückwärtigen Bereich wurden auch auf Hausniveau angehoben. Hier beträgt der Höhenunterschied, zwischen den Doppelhäusern, ca. 50 cm.

    Wer muss hierbei die Kosten für eine Stützmauer, zwischen den Doppelhäusern, tragen? Tritt hier der § 909 BGB "Vertiefung" in Kraft? Was ist das Grundniveau für eine Vertiefung? Höhenlinien im Bebauungsplan?

    Mit freundlichen Grüßen

    der Badner
     
  2. #2 VollNormal, 29.05.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.900
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Du schreibst es wurde alles angehoben. Also keine Vertiefung. Der genannte Paragraph zieht also nicht.
     
  3. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.348
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Der, der so aufgeschüttet hat, dass eine Sicherung erforderlich ist. Das regelt das Nachbarrecht Deines Bundeslandes, z.B. BW:
    § 9
    Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen
    (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöhen
    will, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen
    und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Pressung
    des Bodens ausgeschlossen ist. Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über.


    In einigen anderen Bundesländern gibt es ähnliche Formulierungen und dort, wo es kein Nachbarrecht gibt (z.B. Bayern) oder keine entsprechende Regelung existiert (z.B. Hessen), führt §907 BGB zum gleichen Ergebnis.
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 simon84, 29.05.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.874
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wenn beide Nachbarn das Gelände zeitlich fast gleichzeitig verändern, also einer gräbt ab, der andere schüttet auf, so einigt man sich am besten auf 50/50 Kostenteilung
     
Thema:

Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen

Die Seite wird geladen...

Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen - Ähnliche Themen

  1. Welche Steingröße für Stützmauer / Trockenmauer?

    Welche Steingröße für Stützmauer / Trockenmauer?: Hallo liebes Bauexperten-Forum, wir haben vor ein paar Jahren ein Haus gekauft und wollen nun den Garten umgestalten. Wir haben leichte Hanglage...
  2. Stahlbeton-Stützmauer sanieren

    Stahlbeton-Stützmauer sanieren: Hallo zusammen, wir möchten eine 50 Jahre alte Stahlbeton-Stützmauer im Außenbereich sanieren. Die Mauer macht aus unserem Hanggrundstück eine...
  3. Verkleidung Stützmauer

    Verkleidung Stützmauer: Hallo zusammen, wir suchen Inspiration für die Verkleidung unserer Stützmauer. Welche Materialien eignen sich hier? Macht ggf. eine...
  4. Dauerbrenner Stützmauer

    Dauerbrenner Stützmauer: Hallo zusammen, im Zusammenhang mit einer alten Stützmauer habe ich 2 bauphysikalische/technische Fragen. Über Hilfestellungen/Tipps zur...
  5. Einfriedung + Stützmauer = 3 Meter, direkt an Grundstücksgrenze.

    Einfriedung + Stützmauer = 3 Meter, direkt an Grundstücksgrenze.: Hallo zusammen. In unserer Straße fällt das Gelände von der Straße her etwa 1,5 Meter in den erste 10 Metern ab und geht dann in einen etwa eben...