Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen

Diskutiere Stützmauer auf aufgeschütteten Bauplätzen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend Zusammen, die Bauplätze für mehrere Doppelhäuser wurden auf Straßenniveau (+ leichtes Gefälle in Richtung Straße) aufgeschüttet. Die...

  1. #1 der Badner, 29.05.2022
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    Guten Abend Zusammen,

    die Bauplätze für mehrere Doppelhäuser wurden auf Straßenniveau (+ leichtes Gefälle in Richtung Straße) aufgeschüttet. Die Doppelhäuser stehen stufenweiße angeordnet mit durchgehenden Hofeinfahrten an der Straße. Die Gärten im rückwärtigen Bereich wurden auch auf Hausniveau angehoben. Hier beträgt der Höhenunterschied, zwischen den Doppelhäusern, ca. 50 cm.

    Wer muss hierbei die Kosten für eine Stützmauer, zwischen den Doppelhäusern, tragen? Tritt hier der § 909 BGB "Vertiefung" in Kraft? Was ist das Grundniveau für eine Vertiefung? Höhenlinien im Bebauungsplan?

    Mit freundlichen Grüßen

    der Badner
     
  2. #2 VollNormal, 29.05.2022
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    Du schreibst es wurde alles angehoben. Also keine Vertiefung. Der genannte Paragraph zieht also nicht.
     
  3. Dimeto

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    Der, der so aufgeschüttet hat, dass eine Sicherung erforderlich ist. Das regelt das Nachbarrecht Deines Bundeslandes, z.B. BW:
    § 9
    Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen
    (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöhen
    will, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen
    und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Pressung
    des Bodens ausgeschlossen ist. Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über.


    In einigen anderen Bundesländern gibt es ähnliche Formulierungen und dort, wo es kein Nachbarrecht gibt (z.B. Bayern) oder keine entsprechende Regelung existiert (z.B. Hessen), führt §907 BGB zum gleichen Ergebnis.
     
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  4. #4 simon84, 29.05.2022
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    Wenn beide Nachbarn das Gelände zeitlich fast gleichzeitig verändern, also einer gräbt ab, der andere schüttet auf, so einigt man sich am besten auf 50/50 Kostenteilung
     
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