Stützmauer genehmigungspflichtig?

Diskutiere Stützmauer genehmigungspflichtig? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen Muß ich, wenn ich nachträglich an Stelle der im Bauplan eingezeichneten Böschung eine Stützmauer errichte diese im Plan...

  1. #1 ChristianL, 29.08.2007
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    Hallo zusammen

    Muß ich, wenn ich nachträglich an Stelle der im Bauplan eingezeichneten Böschung eine Stützmauer errichte diese im Plan einzeichnen und genehmigen lassen?

    Wer weiß da was?

    Gruß Chris
     
  2. #2 buddelchen333, 29.08.2007
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    da gibt es so Regeln, maximale Höhe bei gegebener Breite, ab welcher Höhe die Mauer zur stabilisierung angeschlossen werden muß usw....
     
  3. #3 wasweissich, 29.08.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    kommt auf die mauer an
     
  4. #4 ChristianL, 29.08.2007
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    hallo wasweissich,

    was meinst du damit?
     
  5. #5 der.schmiddl, 30.08.2007
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    In der BayBO steht:

    Art. 63, Abs. 1, Nr.6:

    Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung...
    ...folgender Mauern und Einfriedungen:

    a) Mauern und Einfriedungen, außer im Außenbereich, im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich öffentlicher Verkehrsflächen mit einer Höhe bis zu 1 m, im übrigen mit einer Höhe bis zu 1.80 m.
     
  6. #6 ChristianL, 31.08.2007
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    Das ist dann soweit ok. Dann wären noch die Frage welche Höhe bei einer schrägverlaufenden Mauer zählt? Ist dann die mittlere Höhe maßgebend?
     
Thema: Stützmauer genehmigungspflichtig?
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