Stützmauer Nachbar an Garagenzufahrt darf nicht belastet werden?

Diskutiere Stützmauer Nachbar an Garagenzufahrt darf nicht belastet werden? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo liebes Team, wir haben bei unserem Grundstück folgendes Problem: Der Nachbar hat in den 60ern sein Haus auf die Grenze gebaut. In den...

  1. #1 Tortuga, 23.08.2022
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    Hallo liebes Team,

    wir haben bei unserem Grundstück folgendes Problem:

    Der Nachbar hat in den 60ern sein Haus auf die Grenze gebaut. In den Keller hat er seine Garage gemacht. Seine Zufahrt geht genau an der Grenze von der Straße runter zum Keller. Die Abgrabung hat er mit einer ca. 30cm dicken Stützmauer abgefangen. Wie dick die Mauer am Fuß ist, wissen wir nicht. Der Nachbar ist vor einem halben Jahr leider verstorben und die über 80 jährige Frau weiß nichts. Wir möchten sie auch so gut es geht nicht belasten.

    Wir müssen allerdings unsere Garage genau an die Hauswand des Nachbarn setzen. Das Nachbarhaus sitzt ca. 1/2 Etage tiefer als unser Grundstück. Unsere Zufahrt geht dann zur Straße runter. Da wir mit der Garage so hoch sitzen, müssen wir über die Stützmauer des Nachbarn gehen. Daher dachte ich an die Abfangung mit L Steinen. Wobei wir ja allerdings nach meiner Auffassung die L Steine dann entweder nach ganz unten ziehen müssen (was wir aus Kostengründen eigentlich ungerne wollen) oder anders schauen müssen, wie wir den Druck von der Wand weghalten. OK, Erddruck war ja schon immer vorhanden, aber ein Garagenzufahrtsdruck ist ja nochmal was anderes. Und durch die L Steine konzentriert sich der Druck ja nicht mehr gleichmäßig, sondern ca in die Mitte der Wand. Denn ich hätte jetzt so gedacht, dass wir die L Steine nur für unsere Aufschüttung machen müssen, bis zum Straßenniveau an der Grenze, so als wäre beim Nachbarn keine Abgrabung. Da die Nachbarn (oder späteren anderen Eigentümer) ja nicht einfach die Wand wegreißen dürfen.

    Glaubt ihr, dass die Idee in meiner Zeichnung funktionieren könnte? Falls ich Angaben für eine ungefähre Einschätzung vergessen haben sollte, sagt einfach Bescheid :)

    Es würde mich einfach eure Sichtweise/Meinung zu dem Thema interessieren.

    VG Tortuga
     

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  2. #2 Tortuga, 23.08.2022
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    Ach so, noch schnell vorab. Durch die Grundstücksgegebenheiten hätte unsere Garage nicht woanders hingekonnt und das ganze Vorhaben inkl. Haus ist auch schon so genehmigt. Der Hausbau beginnt hoffentlich noch dieses Jahr, aber die Garage bauen wir irgendwann in Eigenleistung bzw mit Hilfe, allerdings unabhängig vom Haus GU. Daher macht der auch keine Außenplanung/Garagenplanung oder so.
     
  3. #3 hanghaus2000, 23.08.2022
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    warum setzt Ihr die Garage 1 m höher als die Strasse? Das verschlimmert doch eher die Situation.
     
  4. #4 Tortuga, 23.08.2022
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    Weil die Straße auch so ansteigt, dass die Garage an der Oberseite gerade 2 cm über der dortigen Straßenhöhe steht.
    Wie gesagt, durch die Grundstücksverhältnisse war es nicht anders lösbar, es wurden alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen...
     
  5. #5 hanghaus2000, 23.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 23.08.2022
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    Ist die Skizze maßstäblich? Die Einfahrt des Nachbarn ist recht steil.

    Hat die Nachbarin keine Pläne von Ihrem Haus/Garage? Falls erforderlich sie könnte Euch erlauben diese beim Bauamt eizusehen?

    Deine Konstruktion kann die zusätzliche Erdauflast nicht von der bestehenden Bruchsteinmauer des Nachbarn abhalten.

    Wenn Du Pläne oder Bestandsaufnahmen des Nachbarn hast, wird Dir ein Statiker sagen wie das konstruktiv gelöst werden kann.

    Du darfst an das Haus des Nachbarn anbauen?
     
  6. #6 Tortuga, 23.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 23.08.2022
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    Ne maßstäblich ist die Zeichnung nicht, aber die Nachbarseinfahrt ist schon recht steil. Ca. 2,50 m von Straßenniveau auf seine Garagen-/Kellerbodenplatte, auf 8,35 m Länge. Die Mauer steht noch ca. 72 cm über Straßenniveau, da der alte Eigentümer unseres Grundstücks das Grundstück in dem Zuge bis Oberkante der Mauer angeschüttet hatte.

    Nein, es gibt tatsächlich keinerlei Unterlagen. Der Nachbar hat uns vor seinem Tod erzählt, dass er die Wand mit dem früheren Eigentümer unseres Grundstücks ohne Genehmigung vom Bauamt zusammen gebaut hat. Trotzdem ist die Wand nicht uns, sondern komplett dem Nachbarn. Also alles ganz tolle Voraussetzungen für uns...

    Zur Erdlast: also ich denke mir, zusätzliche Erdlast ist es ja nur marginal. Die Erdlast ist ja seit den 60er Jahren von oben bis unten gegeben. Wir geben links ein bisschen mehr Druck drauf und rechts nehmen wir Druck weg. Plus Verkehrslast durch das Auto, klar. Daher denke ich mir ja, dass wir von unserer Seite noch Winkelsteine setzen wollen. Die Frage ist halt, bis auf welches Niveau. Niveau von Nachbars Abgrabung, also Garageneinfahrt oder Niveau von der Straße an der gemeinsamen Grenze. Im Prinzip sind wir ja benachteiligt, da wir uns eigentlich nur ums Straßenniveau kümmern müssten, aber trotzdem den Lasteintritt auf die Mauer nicht verändern dürfen. Denn die größte Veränderung ist ja der Eintrittspunkt der Lastabtragung durch die Winkelsteine und dann an dem Punkt natürlich die komplette Last von oben drüber auf dieses Level. Nur, wenn es keine Pläne/Statik der Mauer gibt, kann uns auch kein Statiker weiterhelfen, oder?

    Wenn es nicht anders geht, müssen wir eben Winkelsteine bis auf die Niveaus der nachbarlichen Einfahrt setzen. Wollten aber eigentlich vermeiden, an der ungünstigsten Stelle einen 3,50 m hohen Winkelstein setzen zu müssen... Daher die Überlegung mit den Säulen links, mittig und rechts bis auf das jeweilige Garageneinfahrtniveau und einem Betonfundament, wie ein Balken auf 3 Stützen. Und da drauf dann die Winkelsteine gestellt oder eventuell Schalsteine gemauert?

    Und zur letzten Frage: ja, wir dürfen die Garage anbauen, das untere Fenster wird zugemauert, das obere bleibt offen. Das Garagendach endet grad so unter dem oberen Fenster (kannst du dich noch an den anderen Thread erinnern ;) )
     
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