Stützmauer ohne Statiknachweis?

Diskutiere Stützmauer ohne Statiknachweis? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Wo ist geregelt, wann eine Hangstützmauer ohne Statiknachweis gebaut werden kann? Unter welchen Bedingungen ist das möglich? Falls die Antwort vom...

  1. baulb8

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    Wo ist geregelt, wann eine Hangstützmauer ohne Statiknachweis gebaut werden kann? Unter welchen Bedingungen ist das möglich? Falls die Antwort vom Bundesland abhängt: Mich interessiert Baden Württemberg.
     
  2. #2 Fritz531, 24.07.2018
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    Hier wäre zu klären ob die Stützmauer ohne Baugenehmigung gebaut werden kann ?
    Wenn ja, würde ich trotzdem eine statische Berechnung erstellen lassen. Die aus dem Hang auf die Wand einwirkenden Kräfte sollten von einem Fachmann (Statiker) untersucht und beurteilt werden.
     
  3. #3 Andybaut, 24.07.2018
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    Nirgends. Wenn es sich um ein statisch relevantes Bauteil handelt, dann muss dieses auch statische Anforderungen erfüllen,

    Erklär doch mal genau um was es dir geht.

    Sprechen wir von einer 3m hohen Stützmauer zu einer Bundesstraße oder zu einer 50cm hohen Mauer im privaten Garten.
     
  4. #4 simon84, 24.07.2018
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    in der LBO.
    Bei einem verfahrensfreien Bauvorhaben muss auch kein Statiknachweis geführt werden.

    Stellt sich im Nachhinein jedoch heraus, dass die Statikanforderungen nicht erfüllt sind ist es trotzdem das Problem des Erstellers/Besitzers.

    Verfahrensfrei heisst eben nicht rechtsfrei !
     
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    Unabhängig davon gibt es die sogenannten Regelausführungen fast jeder Hersteller führt diese für seine Elemente, sozusagen system zugelassene Statik bleiben Sie also im Regelber eich brauchen Sie auch keinen Einzelnachweis führen.
     
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  6. #6 simon84, 24.07.2018
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    Eine Regelausführung nach Systemhersteller ist ja auch ein Art Statiknachweis.

    Aber es gibt ja auch Leute die mauern einfach eine Mauer hin :)
     
  7. SIL

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    Das gibt's bei vielen Simon Treppen Geländer Balkone Verglasungen etc, solange die in dem zugelassenen Bereich und System bleibst, funktioniert das.
     
  8. #8 baulb8, 26.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2018
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    @Anybaut: Also ich erkläre mal den gesamten Zusammenhang bei uns:

    Hinter unserem Haus (das sich gerade im Bau befindet) muss zum höher gelegenen Nachbargrundstück eine Stützmauer hin. Die Mauer ist ca. 16 Meter lang. Der zu überwindende Höhenunterschied ist über die 16 Meter hinweg annähernd linear ansteigend von 1 auf 2 Meter Höhe (d.h. wenn man eine Mauer bauen würde ohne mit Böschungen oder so zu arbeiten, müsste die Mauer ansteigend zwischen 1 und 2 Meter hoch sein).

    Da die Mauer unter zwei Meter bleibt ist sie nicht genehmigungspflichtig.

    Das hört ihr im Forum vermutlich nicht gerne, aber um Geld zu sparen, würde ich gerne auf einen Statiknachweis durch einen Bauingenieur verzichten. Die Idee wäre, die Mauer (in welcher Form ist noch nicht klar) von einem erfahrenen Fachbetrieb anfertigen zu lassen.

    Eine Möglichkeit wäre es Mauerscheiben, zu setzen (um Geländeverluste zu vermeiden haben manche Firmen auch Versionen im Angebot, wo der Fuß nicht Richtung Nachbar zeigt, dafür größer ist und tiefer in der Erde sitzt). Bei Mauerscheiben geben die Hersteller ja Standardlastfälle an. Da würde ich eben dann drauf achten, dass ein Standardlastfall eingehalten wird. Wobei man hier ja aufpassen muss, da hier mit bestimmten Bodeneigenschaften (Reibungswinkel, evtl. Kohäsion etc.) gerechnet wurde. Da müsste man dann aus dem Bodengutachten heraus und aus den Daten des Verfüllmaterials schauen, dass unsere Daten sozusagen den Standardlastfall unterschreiten.

    Eine andere Möglichkeit wäre, den Fachbetrieb eine Betonmauer mit Schalung etc. erstellen zu lassen. Hier würde ich dann selbst mal die Konstruktion nachrechnen (z.B. mit Geo5 oder evtl auch manuell). Das würde mir persönlich reichen - also Erfahrungswissen des Fachbetriebs und selbst nochmal kontrolliert (muss dazusagen, dass ich kein Fachmann bin, wie man an der Frage schon merkt, mir als Physiker die Berechnungen aber schon zu traue, wenn ich mich etwas in die Fachliteratur einlese). Natürlich ist das kein "offizieller" Statiknachweis durch einen Fachmann.

    Das ist der erste Teil des Problems. Den zweiten Teil wollte ich eigentlich in einer gesonderten Frage stellen, aber vielleicht ist es besser, wenn ich es auch hier beschreibe, da ja alles zusammenhängt:

    Das oberhalb liegende Nachbargrundstück ist noch unbebaut. Falls nun der Nachbar kommt und auf seinem Grundstück nochmal eine Mauer (hinter meine) baut (das gibt es in dem Baugebiet öfters), da er z.B. sein Grundstück noch etwas aufschüttet, dann könnte es ja sein, dass unsere Mauer durch die Mauer des Nachbarn derart belastet wird, dass es nicht mehr hält.

    Muss ich diese mögliche Last einkalkulieren in unsere Statik oder ist dann der Nachbar verpflichtet dafür zu sorgen (z.B. in dem er weit genug zurückbleibt), dass unsere Mauer nicht belastet wird? Müsste er das dann ggf. statisch nachweisen lassen?

    Eine ähnliche Problematik stellt sich auch bezüglich temporären Lasten z.B. durch Baumaschinen auf dem höher liegenden Grundstück.
     
  9. #9 petra345, 26.07.2018
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    Bei einer 2 m hohen Wand drückt das Erdreich mit etwa 4000 kg je Meter Wandlänge.
    Da muß die Wand schon eine entsprechende Verankerung haben.
    Eine Lösung ist es den Fuß der "Wand" im Hang unterzubringen. Da sorgt das Erdreich mit seinem Gewicht, daß die Mauer nicht so leicht umfällt.

    Sonst muß man die Wand in 4 bis 6 m Tiefe verankern. Das ist auch nicht gerade prickelnd.
     
  10. SIL

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  11. #11 Lexmaul, 26.07.2018
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    Warum muss die in 4-6m Tiefe verankert werden?

    Ich hab es nicht gemacht, würde mir aber selbst dafür keinen Orden geben, wie ich es gemacht habe - aber es hält Riss- und Bewegungsfrei, obwohl viel Last anliegt.
     
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    Das fällt sonst um Lexmäulchen :e_smiley_brille02:ist dein Keller nicht gegründet mit Polster auf - 5 m - geh ma lieber nicht in dein Haus :fleen
     
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    @baulb8 noch so als Tip wenn Sie bei Mauerscheiben mit Fuß bleiben, der Unterschied in der Bettung von LF 4-6 ist wirklich nicht so gross LF 6 entspricht Befahrung mit 40t in 1 m Abstand, da würde ich eher nicht an den paar cm Gründung und Fundament sparen.
     
Thema: Stützmauer ohne Statiknachweis?
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