Stützmauer + Zaun (Umwehrung) zulässige Höhe

Diskutiere Stützmauer + Zaun (Umwehrung) zulässige Höhe im Übungsraum Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, wir mussten unser Grundstück (Niedersachsen) um 1,50m aufschütten. Da die Straße in unserem Neubaugebiet 1,50m über den...

  1. Jylo

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    Guten Tag,

    wir mussten unser Grundstück (Niedersachsen) um 1,50m aufschütten.
    Da die Straße in unserem Neubaugebiet 1,50m über den Ursprungsgelände gebaut wurde. An der Grenze zum Nachbarn (Altbestand) wurde eine 1,50m hohe Stützwand errichtet.
    Nun stellt sich die Frage ob es erlaubt ist hinter der Stützmauer einen Zaun (Umwehrung) in Höhe von mind. 0,90m zu errichten?
    Wenn ich richtig informiert bin gilt die Stützmauer nicht als Einfriedung, da sie einen anderen Zweck erfüllt und daher nicht zur Gesamthöhe der Einfriedung hinzugerechnet werden muss.

    Der Doppelstabmattenzaun soll lediglich zur Absturzsicherung dienen.

    Gibt es einen Paragrafen auf den man sich beziehen kann?

    Danke
    VG
     
  2. SIL

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    Musst du aus Absturzsicherung sowieso, eigentlich derjenige der die Stütz Mauer gesetzt hat, wenn ihr es nicht wart.

    Vereinfacht ja, maßgeblich ist die Ausbauhöhe der Kommune - nach dem Text her, ist hier das natürliche Gelände nicht mehr Bezugshöhe.
     
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  3. Jylo

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  4. Jylo

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    Hallo Sil,
    Ja, die Winkelstützmauer wurde durch uns errichtet.
    Das Problem ist das der Nachbar gegen den Zaun ist.

    Was genau ist mit Ausbauhöhe gemeint? Danke VG
     
  5. #5 simon84, 18.04.2022
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    Wer oder was hat euch dazu gezwungen ? Oder habt ihr das nur gemacht, weil ihr es gerne kerzengerade haben wolltet, also ihr musstet überhaupt nicht?

    Der Nachbar schaut dann aus dem Fenster auf 2,40 Mauer+Zaun ?
    Geile Aktion, sehr im Sinne der Nachbarschaft jetzt darüber zu reden und nicht vorher !

    Generell ist es so wie schon von @SIL geschrieben, es wird meist der Auffassung gefolgt, dass wenn diese Aufschüttung und Geländesicherung um 1,50 Meter zulässig war, die jetzt notwendige Absturzsicherung jetzt isoliert zu betrachten und auch zulässig ist.

    Was man im Sinne der Nachbarschaft (kenne euer Verhältnis nicht) noch machen könnte wäre die Einfriedung ein wenig zurückzuversetzen, so dass der Nachbar die Mauer auf seiner Sichtseite wenigstens gärtnerisch gestalten kann.

    Wo möglich, ist es meiner Meinung nach immer besser solche Geländeunterschiede zu vermeiden und mit Böschungen oder Abtreppungen zu arbeiten, so dass man eben nicht solche massiven Unterschiede hat. Oft kann man da im Gespräche bessere Lösungen finden, manchmal passt ja das Carport oder die Garage dann eben doch auf die andere Seite des Grundstücks etc. Grade im Neubau....
     
  6. Jylo

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    Das komplette Gebiet wurde aufgeschüttet.
    Das Grundstück des Nachbarn verläuft zu zwei Seiten zum Neubaugebiet. Der andere Nachbar hat eine Winkelstützen von 2m + 1,20m Zaun gesetzt. Dort war es kein Problem und wurde zugestimmt.


    Generelle sieht er von der Mauer nichts. Diese ist von seiner Seite schon komplett mit Bäumen zu gewachsen und sein Haus liegt ca. 200 Meter zurück.

    Wenn wir die Aufschüttung nicht vorgenommen hätten würden wir 1,50 unter Straßen Niveau liegen was von den Abflüssen nicht funktioniert hätte und auch zu den anderen Nachbarn nicht geklappt hätte da wie gesagt alle aufgeschüttet haben.

    zum Garten haben wir das Grundstück auslaufen lassen sodass wir hinten im Garten auf einer Ebene sind.!
     
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  7. SIL

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    Es geht hier nicht um zulässig, sondern um notwendig, wenn die Aufschüttung in eurer Baugenehmigung oder im B-Plan FL Plan oder laut Satzung ...gefordert ist, gilt hier nicht mehr die natürliche Höhe des ursprünglichen gewachsenen Bodens - d.h.abet nicht im Umkehrschluss das nun beliebig auf die Krone der Mauer, die ortsüblichen 1,60- 2,00 Umfriedung bzw Umwehrung montiert werden darf, hier gilt die Höhe der notwendigen Absturzsicherung und es sollten 'blickdichte massive ' Konstruktionen vermieden werden, wenn euer Grundstück groß genug ist, rücke den 'Zaun' ein wie Simon schon schrieb, andererseits scheint der Nachbar keine Beeinträchtigung zu erlangen aufgrund des Abstandes 200m
     
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  8. #8 simon84, 18.04.2022
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    So wie @Jylo das jetzt geschildert hat bietet sich natürlich ein viel genaueres Bild.

    Warum muss der Nachbar denn überhaupt zustimmen? Wieso nicht den Spieß umdrehen und er soll dir einen "Paragraph" nennen, falls ihm was nicht passt?
    Einfach machen und gut ist.
     
  9. Jylo

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    Ja der Gute ist nur nicht der angenehmste Zeitgenoße.

    Würde ein Doppelstabmattenzaun 0,90m als Umwehrung zählen? Habt ihr da Erfahrung?
     
  10. SIL

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    Das steht doch hier nicht zur Debatte - mach doch ein Foto, gibt es nun eine Absturzkante oder nicht , was sagt der B-Plan etc
     
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