Stützwand gebaut und was gilt jetzt?

Diskutiere Stützwand gebaut und was gilt jetzt? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, laut Aussage der Stadt Essen (Bauberatung), wurde mir mitgeteilt, dass die Stützwand rechtens ist, da nach neuer Bauverordnung (2019)...

  1. #21 Stefan Wi, 03.06.2019
    Stefan Wi

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    Hallo,
    laut Aussage der Stadt Essen (Bauberatung), wurde mir mitgeteilt, dass die Stützwand rechtens ist, da nach neuer Bauverordnung (2019) Stützwände bis 2m auch bis 2m hoch angefüllt werden dürfen. "Sonst hätte die Stützwand ja keinen Sinn".

    Dann warte ich mal der Dinge ab.

    Danke für Eure Antworten.
     
    simon84 und arch gefällt das.
  2. Dimeto

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    Das ist in der Tat eine interessante Auslegung des Gesetzestextes. Beißt sich ganz klar mit §6 (1) 2.
    2. höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden.
    Hast Du das schriftlich? Gut für Dich, wenn der Nachbar die gleiche Auskunft bekommt.
    Auf die zukünftige Rechtsprechung darf man allerdings gespannt sein.
     
  3. #23 Stefan Wi, 04.06.2019
    Stefan Wi

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    Ich bin am überlegen, ob ich versuche das schriftlich einzuholen, falls der Nachbar mal wechselt *zwinker*
     
  4. #24 Stefan Wi, 05.06.2019
    Stefan Wi

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    Hallo,

    ich habe gestern noch einmal mit einem anderen Mitarbeiter aus der Bauberatung gesprochen.
    Er sagte mir genau das Gleiche.
    - Stützwand an oder direkt auf der Grundstücksgrenze bis 2m Höhe und voll angeschüttet ist ohne Baugenehmigung möglich. Die Stützwand braucht die Anschüttung, damit sie statisch funktioniert. Da gäbe es keine Diskussion wie hoch die Anschüttung sein darf.

    Dann sagte er noch, wenn die Stützwand mit in den Planunterlagen zur Genehmigung der Garage/ Carports eingezeichnet war, wurde sie auch gleich mit der Baugenehmigung der Garage/ Carport mit genehmigt.
    Damit habe ich es also dann auch schriftlich.

    Also sagen zwei von drei Sachbearbeiter 2m ist möglich.

    Dann wird die Anfrage des Nachbarn wohl ins leere laufen.

    Gruß
     
  5. Dimeto

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    Nach wie vor geht hier einiges durcheinander.
    Das war ja nicht die Frage, sondern ob die Aufschüttung Abstandsflächen auslöst.
    Danach hatte ich ja gefragt:
    Demnach hast Du die Unterlagen also gefunden?
    Dir liegt also die Baugenehmigung deiner Garage vor, mit Bauvorlagen, in denen der damals vorhandene Geländeverlauf und die Stützmauer eingezeichnet sind?
    Wo kommt denn der dritte her, der sagt, es ist nicht möglich?
    Und wieso nimmst Du zwei mal Kontakt zur Baubehörde auf, obwohl jeder hier Dir davon abgeraten hat, solange Du noch nichts von der Stadt gehört hast?

    Deine Geschichte ist einfach nicht stimmig, nicht vom Zeitablauf, nicht von der Geländeentwicklung (Bergsenkung und akive Veränderung durch Dich und Nachbar) und auch nicht von der Rechtmäßigkeit. Du möchtest anscheinend hier nur die Antworten bekommen, die dein Gewissen beruhigen. Auch wenn ich die Rechtslage für mehr als fraglich einschätze, kann ich aber zur Beruhigung beitragen. Zivilrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrechtsgesetz sind meist nach 3 Jahren Duldung nicht mehr durchsetzbar und ob es deinem Nachbarn gelingt, die Behörde zum Einschreiten gegen eventuelle öffentlich-rechtliche Verstöße zu bewegen, ist - insbesondere nach deinen Gesprächen dort - sehr unwahrscheinlich.
     
  6. #26 Stefan Wi, 05.06.2019
    Stefan Wi

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    Hallo Dimeto,

    dann scheint die Stützwand wohl keine Abstandsfläche auszulösen. Wundert mich aber selbst. Ist dann eben so, wenn die Behörde das so sieht.

    Den Bauantrag brauche ich nicht zu finden. Ich weiß wo er ist. Da habe ich dich wohl nicht richtig verstanden.

    Ja, ist alles Inhalt der Baugenehmigung.

    Der 3. Sachbearbeiter ist ein Mitarbeiter der Abteilung, den ich nicht gesprochen habe. Ich weiß aber das es ihn gibt, da er im Telefonverzeichnis steht.
    Verstehe die Frage nicht. Warum soll er nein sagen? Woher hast du die Info?

    Nachfragen kostet nichts, es macht nur sicherer. Warum sollte ich nicht mal fühlen, wohin die Reise womöglich geht.

    Welche Geschichte ist nicht stimmig?
    Welcher Zeitablauf? Wand vor 4 Jahren gebaut, danach erfahren, das vor dem Hausbau für 150.000€ (eigene Kosten) verfüllt werden muss und dann Haus gebaut, dann Außenanlagen fertiggestellt und jetzt auf die Außenanlagen die Garage gebaut.
    Was stimmt da nicht, oder ist nicht zu verstehen? Wir haben alles in Eigenleistung machen müssen, da das Geld in der Erde steckt.

    Hier sollte kein Gewissen beruhigt werden, sondern Eure Meinung zum Thema erfragt werden. Wie ihr das seht.

    Gruß
     
  7. Dimeto

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    Ja, geht mir genauso. :mauer

    Viel Glück!
     
  8. #28 simon84, 05.06.2019
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    Wenn von deiner "Wand" jemand 2 Meter nach unten stürzen kann musst das aber trotzdem sichern.
    Noch mal nen Meter Zaun obendrauf, der Nachbar wird sich freuen ;)
     
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