Sturzhöhe i.O.?

Diskutiere Sturzhöhe i.O.? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Tippfehler: Standard- Deckenhöhe war 2,48 m. Da hätte ich mich lieber auf dem Spitzboden 10cm mehr geduckt, als 2,38m im Wohnbereich zu haben.

  1. kike

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    Da hätte ich mich lieber auf dem Spitzboden 10cm mehr geduckt, als 2,38m im Wohnbereich zu haben.
     
  2. Baumal

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    tatsächlich? oder ist das nur mal wieder ein thema um ein sommerloch
    zu füllen und gar nicht verstanden wird, was lichte raumhöhe bedeutet.
     
  3. #23 Krausini, 12.07.2015
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    Also in den 80ern hat man ja auch gerne mal niedriger gebaut, um Energie zu sparen. Meist 235 cm Raumhöhe. Davon ist man aber mit der Längenzunahme der Menschen wieder abgekommen.
    Durch eine Unterschrift kann man eine Verordnung nicht umgehen, diese hat ja Gesetzescharakter, ist also bindend.
    184 cm Durchgang durch eine Türe ist für mich soweit von einem anständigen Funktionsmass entfernt, dass ich das ohne weitere Begründung als Mangel anmelden würde. Soll ja ein Wohnhaus sein, und kein Schiff, wo man sich da so durchschwingt.
     
  4. #24 Thomas B, 13.07.2015
    Thomas B

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    In der BayBO gibt es keine Mindestraumhöhe mehr!

    Man darf also auch in Räumen hausen (kriechen), welche nur 1,50 m hoch sind, wenn es einem danach beliebt.

    Denn siehe im Art. 45 steht geschrieben:



    Art. 45

    Aufenthaltsräume

    (1) 1 Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2 Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2


    Definition der Gebäudeklassen 1 und 2:


    Art. 2

    Begriffe

    ....

    (3) 1 Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
    1.
    Gebäudeklasse 1:
    a)
    freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und

    ....
    2.
    Gebäudeklasse 2:

    Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,...



    O.K., entsprechend große EFHs (>400m²) könnten natürlich dann schon in eine andere Gebäudeklasse fallen, aber das dürfte dann tatsächlich eher die Ausnahme sein.

    Tatsächlich galt die 2,40m-Regelung bis vor ein paar Jahren (und gilt für größere Gebäude, wie z.B. MFHs immernoch), aber man hat das nun aufgeweicht, so daß jeder seine für ihn "richtige" Wohnraumhöhe frei wählen kann. Das finde ich zum einen i.O., weil man das Gesetzeskorsett etwas weniger eng schnürt, öffnet aber findigen Bauschaffenden die Möglichkeit Raumhöhen zu realisieren, die zwar gesetzeskonform sind (schlichtweg weil es kein Gesetz mehr gibt), aber im Einzelfall durchaus sehr nachteilig sein können (Widerverkauf).
     
Thema: Sturzhöhe i.O.?
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