Suche Erfahrungen - Umwidmung Wohnraum, Vorschriften GModG

Diskutiere Suche Erfahrungen - Umwidmung Wohnraum, Vorschriften GModG im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob ich die korrekt Forenregion getroffen habe, falls möglich ansonsten gerne in den richtigen Bereich...

  1. JumpY

    JumpY

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    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, ob ich die korrekt Forenregion getroffen habe, falls möglich ansonsten gerne in den richtigen Bereich verschieben.

    Ich habe zum Jahreswechsel drei Mehrfamilienhäuser in Reihenbauweise aus der Familie gekauft. Der Zustand der Gebäude ist überwiegend entsprechend dem Erstbaujahr 1969/1971/1974.
    In der Vergangenheit waren in allen 3 Gebäuden je 2 Wohneineinheiten und eine Gewerbeeinheit. Die Gewerbeeinheiten sollen zu Wohnraum umgewidmet werden, weil der Bedarf seit Jahren nicht mehr besteht.

    Ein Bauantrag ist gestellt und die Baugenehmigung liegt nun vor. Mein Architekt "macht nur das nötigste" zur Genehmigung, eine Baubetreuung ist entsprechend nicht gewünscht gewesen.
    Im Grundsatz sind die Gewerbeeinheiten bis auf eine Fassadenseite bewohnbar, diese wird in Eigenleistung mit befreundeten Maurern geschlossen und soll auch energetisch berücksichtigt werden. Die Raumaufteilung, Sanitär, etc. wird über einzelne Gewerke vergeben.

    Nun wurde mir eigentlich gesagt, dass das alles kein Problem darstellt und nur Bauteile die ich erneure (z.B. 1 Fassadenfront, Fenster, Dach) jeweils nach aktuellem Gebäudemodernisierungsgesetz ausgeführt werden müssen und Bestandsbauteile unverändert bestehen dürfen.

    Das Bauamt fordert nun zur Bauanzeige einen Nachweis über den Schallschutz und den Wärmeschutz. Nun habe ich zwar das ehemalige GEG sowie GModG gelesen, werde aber einfach nicht schlau daraus:
    • Dürfen bestehende Bauteile bestehen bleiben? Falls ja, werden die dann einfach als "Schlecht" in dem Wärmeschutznachweis angegeben?
    • Welche Passagen sind dafür ausschlaggebend?
    • Es wird keine Änderung von unbeheizt in beheizt vorgenommen, alle Gebäudeteile waren zuvor auch beheizt
    Den Nachweis werde ich erstellen lassen, habe aber die Befürchtung, dass da einfach überall Dämmung etc. versehen wird gemäß aktuellem Stand - Auch wenn das ggf. nicht notwendig wäre. Problematisch ist, dass das Bauamt das "nur für das Erdgeschoss/Umwidmung" fordert, ich kann aber ja nicht nur das Erdgeschoss dämmen und über der Wohnungsdecke aufhören.
    Alles zu dämmen ist auch kostentechnisch nicht vorgesehen (das sind dann 9 Wohnungen in einem riesen komplex) und auch gar nicht sinnhaft möglich solange jede Wohneinheit bewohnt ist.

    Hat damit jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen/Informationen liefern mit denen ich gegenüber dem Aussteller der Nachweise argumentieren kann und vorallem danach gegenüber dem Bauamt? Der Mitarbeiter dort hat mir telefonisch gesagt "kann ich alles verstehen, ich brauche nur die Gutachten darüber, das muss der Ersteller dann entscheiden und festlegen".

    Viele Grüße
    JumpY
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Puh, eine komplexe Geschichte. Die ist eigentlich nicht für ein Forum geeignet. Beispiel: Fassadenfront vom Gewerbe macht mehr als 10% der gesamten Fassade aus. Dann musst Du formal nach GEG die gesamte Fassade anfassen. Aber man kann auch drüber diskutieren: Verbesserung gegenüber Bestand. Wirtschaftlichkeitsgebot. Nachweis über das gesamte Gebäude und nicht nur das Bauteil. Oder oder oder.

    Jein. S.o. Sie werden nicht als "schlecht" gerechnet, sondern einfach mit ihren alten u-Werten. Und dann mal schauen, was rauskommt.

    Du musst am Ende zwei Dinge trennen. Die Forderung des Bauamtes - ist legitim und korrekt (soll gut bewohnbar sein nach Mindeststandards und auch z.B. wegen Lärm von der Straße entsprechend schallgeschützt). Darüber kann man auch nicht diskutieren. Dann noch die Nachweise. Die können auf unterschiedlichste Wege erstellt werden. Insofern ist ein qualifizierter Berater der korrekte Ansprechpartner. Denn der muss sie erstellen.
     
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