Tarifabschluß Bau 2018

Diskutiere Tarifabschluß Bau 2018 im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Mein Arbeitgeber behauptet das er die ausgehandelten Einmalzahlungen sowie das volle Weihnachtsgeld das ab 2019 fällig ist nur an...

  1. #1 Hoschi100, 14.11.2018
    Hoschi100

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    Mein Arbeitgeber behauptet das er die ausgehandelten Einmalzahlungen sowie das volle Weihnachtsgeld das ab 2019 fällig ist nur an Gewerkschaftsmitglieder zahlen muss, auf eine Nachfrage bei der Gewerkschaft IG Bau hat sie das bestätigt (müssen sie ja auch, sie wollen ja Mitglieder).
    Kann man das irgendwo nachlesen ? Und muss man sich beim Arbeitgeber ausweisen wenn man Gewerkschaftsmitglied ist, oder kann man es einfach behaupten ?
    Fragen über Fragen, vielleicht hat einer von euch antworten.
     
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  2. Alex88

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    Tarifabschlüße gelten für alle gewerblichen AN im Bauhauptgewerbe, das hat nichts mit einer Mitgliedschaft
    in einer Gewerkschaft zu tun. Die Frage ist, seit ihr Bauhauptgewerbe?
    Es gibt insgesamt 3 Einmahlungen: 01.11.2018 250,-
    01.06.2019 600,-
    01.11.2019 250,-
     
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  3. #3 Hoschi100, 14.11.2018
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    Das sieht die Gewerkschaft wie auch der Baugewerbeverband SH etwas anders, siehe unten.
    Wenn du mir was anderes schriftliches und Rechts-sicheres geben kannst wäre ich sehr dankbar.


    Sehr geehrter Herr **********,


    ja, alles was mit Lohn zu tun hat, also auch beim Weihnachtsgeld besteht der rechtliche Anspruch nur für Gewerkschaftsmitglieder.


    Selbstverständlich muss ich dem Arbeitgeber nicht mitteilen, ob ich Gewerkschaftsmitglied bin. Wenn es allerdings um lohntarifliche Ansprüche geht und ich dem Arbeitgeber keinen Nachweis erbringe, dass ich Gewerkschaftsmitglied bin, muss der Arbeitgeber auch keinen Tariflohn oder Weihnachtsgeld bezahlen.


    Eine Mitgliedschaft bei uns kostet monatlich 1,15% des Bruttoeinkommens. Wir schicken gerne mal Infomaterial zu. Dazu benötigen wir dann allerdings Ihre Anschrift.


    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsschutzbeauftragte

    IG Bauen-Agrar-Umwelt

    BZV Schleswig-Holstein Nord
     
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  4. Alex88

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    eine rechtssichere Antwort wirst du hier nicht bekommen, dazu musst du zu einem Anwalt für Arbeitsrecht
    evtl. kann dir das Arbeitsgericht Auskunft geben, einfach mal dort anrufen und nach Rechtsauskunft fragen
     
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  5. #5 Fred Astair, 15.11.2018
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    Mal einfach eine persönliche Meinung dazu.
    Ich würde es begrüßen, wenn nur Gewerkschaftsmitglieder von den tariflichen Vereinbarungen profitieren würden.
    Die setzen Zeit und Geld ein, um die Kastanien aus dem Feuer zu holen.Andere lehnen sich zurück und nassauern.
    Leider ist es wohl so, dass die tarifvertraglichen Leistungen allen zustehen. Jetzt verlang aber nicht von uns, dass wir Dir noch die Rechtsquellen raussuchen. Findest Du nicht, dass Du auch selber etwas für Dein Geld tun kannst? Man kann die Faulheit auch übertreiben.
     
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