Tauwasser läuft aus der Fassade

Diskutiere Tauwasser läuft aus der Fassade im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hi Hundertwasser Unterhalb den Alu-Fensterbänke ist jede Menge Hohlraum! Habe mal ein Bild vom Internet genommen, um zu zeigen, wo die Dämmung...

  1. #101 BTopferin, 16.02.2006
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2006
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    Hi Hundertwasser

    Unterhalb den Alu-Fensterbänke ist jede Menge Hohlraum! Habe mal ein Bild vom Internet genommen, um zu zeigen, wo die Dämmung fehlt.
    (s. Bild unten --- Unterschied: die Fenster bei mir sind bündig mit Mauerwerk montiert worden)

    Auch um den Fenstern (seitlich) gibt es Hohlraum. An gemessene Stellen lag Verklebung 8-10 cm vom Fenterrahmen entfernt und es gibt kein WDVS-Überstand an den Rahmenanschlüße.

    Die Verklebung unterhalb den Fensterbänke liegt noch weiter vom Fensteranschluß entfernt, da die WDVS-Stücke unter den Fensterbänke anscheinend gar nicht verklebt wurden.

    Der SV war aber der Meinung, dass das Problem nicht um Wärmebrücken geht.... :confused:

    Grüße
    Amy
     
  2. #102 numerobis1, 16.02.2006
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    wenn dieser Hohlraum unter der Fensterbank nicht gedämmt ist haben wir die "klassische" Wärmebrücke, mit einem kleinen Umweg über die Fensterbrüstung... :wow

    dazu kommt noch, daß die FB immer etwas kälter ist und deshalb dort an der Unterseite Wasser immer schneller kondensiert....

    unterschätzt bitte nicht die Mengen, die dort anfallen können!
     
  3. #103 BTopferin, 16.02.2006
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    Danke alle Beide :)

    Mir ist es schon klar, dass die Ursache gefunden werden muß. Das jetzige Problem ist, der BT/Archi ist (ahem) "überzeugt", dass die alleinige Ursache die fehlende Dämmung und Abdichtung im Erdreich ist.

    Ich bin natürlich der Meinung, dass es mehrere Ursachen gibt. Die ausführende Stukki-Firma hat eine Menge "Detail-Bereiche" ziemlich mangelhaft ausgeführt. Fehlende Dämmung im Erdreich kann (meiner Meinung nach) NICHT das Tauwasser unterhalb vom OG-Kinderzimmer erklären.

    Ich belästige den SV heute nochmal. ;)

    Grüße
    Amy
     
  4. #104 Hundertwasser, 16.02.2006
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    .. und Wasser läuft hinter der Dämmung nach oben? Wäre zwar als Kapillareffekt bei Putzen denkbar aber nicht beim Kleber, der ja nicht durchgängig aufgebracht wurde.

    Über die Sockelsituation habe ich noch nichts geschrieben aber das sieht ja auch fürchterlich aus. Wie mir scheint, wurde da keine Sockelabdichtung ausgeführt. Was sich aus deinem Bild noch schließen lässt ist, das da keine Perimeterdämmplatte verwendet wurde, ist aber nicht eindeutig zu sehen.

    Ich drück dirjedenfalls die Daumen.
     
  5. ke.to

    ke.to Gast

    Hallo,

    Es ist ja nicht zu fassen, wie lange so ein Fall dauern kann.

    Nach betrachten einiger Bilder, wie z.B. Südfassade Kinderzimmer, Südvorbaubereich, denke ich folgendes.

    1. Die Anschlüsse Laibung/Fensterbankanschluss sollten bis Vorderkante Abschlusswinkel gehen, damit der Anschluss vor Schlagregen etc. geschützt ist und das wasser auf die Fensterbank abgeleitet wird und nicht zwischen Abschlusswinkel und Putz laufen kann.
    (Somit ist das Fenster im Laibungsbereich nicht richtig gedämmt und es entsteht Wärmebrücke, wie in einem IR Bild sichtbar und somit auch Kondenswasser.)

    2. Ob eine RAL Abdichtung an die Fenster angebracht wurde ist vermutlich unklar.
    Das evtl. fehlen einer RAL Abdichtung, sowie das fehlen einer Dämmung unter der Fensterbank und den Dichtbändern an den Anschlüssen zum Fensterbank (ausgenommen vorderkante Putz Fensterbank), können natürlich zu einer Tauwasserbildung führen.

    3. Kann die kalte Luft zwischen Mauerwerk und WDVS zirkulieren, führt dies mit Sicherheit zu einer heftigen Tauwasserbildung an der Fensterbank.

    Summiert man nun diese Punkte, die mit Sicherheit schon andisskutiert wurden, kann sich Tauwasser in dieser Menge bilden und aus der Fassade laufen.

    Was noch interessant zu wissen wäre, wurden eigentlich auch in den Sommermonaten die Feuchtigkeit im Putz gemessen?

    Da ich das Thema nicht vollständig durchgelesen habe, bitte ich eventuelle Wiederholungen zu entschuldigen.

    Viel Glück und Grüsse

    ke.to
     
  6. #106 BTopferin, 16.02.2006
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    @ Hundertwasser

    Es gab die Fragen, woher die ganze Feuchte kommt und wieso die Luft zwischen WDVS + Mauerwerk strömmt. Dämmung wurde nicht bis Unterkante Bodenplatte gezogen und im Erdreich gibt es eine Abdichtung weder hinter noch auf WDVS. Unterkante WDVS im Erdreich ist also offen zwischen Dämmung und Mauerwerk. Kombiniert mit mangelhafter Verklebung, dies soll auch die Luftströmmung erklären. (Kamineffekt)

    Wie ich alles verstehe: die Luft bekommt zusätzliche Feuchte im Erdreich (Lehmboden) und die Luft wird von der ungedämmte Bodenplatte auch erwärmt. Die feuchte Luft strömmt nach oben, findet kalte Fensterbänke, kondensiert. Der SV ist der Meinung, dass die Ursache Konvektion ist.

    Aber, der SV hat anscheinend noch seine Zweifel, weil diese Theorie nicht so gut zu den Probleme unterhalb Kinderzimmerfenster (im OG) passt. Und auch dort gibt es jede Menge Nässe. Mir ist es jedenfalls klar, die Nässe dort kommt auch vom Fensterbank-Tauwasser.

    Sockel:
    Perimeterdämmplatten wurden laut SV ausgeführt, jedoch anscheinend keine geeignete Putz im Erdreich. Und wie schon erwähnt gar keine Abdichtung. Lediglich eine Noppenbahn, welche auch nicht ganz bis OK-Gelände geführt wurde. Der BT ist (war?) anscheinend der "Meinung", dass eine Noppenbahn auch eine Abdichtung ist.


    @ ke.to
    Danke für dein Input.

    Ja, die "WDVS-Details" in Fensterbereiche sind nicht besonders schön. Die Fenster haben auch keine RAL Abdichtung aber das ist auch nicht verträglich geschuldet.

    Dass Luft zwischen WDVS und Mauerwerk zirkuliert wurde von einem Privat-SV gemessen und auch vom jetzigen SV bestätigt. Und der BT glaubt diese Tatsache endlich auch.

    Nein, es sind keine Messungen für Feuchtigkeit im Verputz in den Sommermonaten gemacht worden. Aber, die Bauteilöffnung wurde im Juli ausgeführt und alles war trocken.


    Danke und Grüße
    Amy
     
  7. #107 BTopferin, 23.02.2006
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    Hallo alle

    so langsam befürchte ich, dass der jetziger öbuv SV nicht der richtiger ist (bzw. nicht ausreichend unabhängig ist oder nur ganz begrenzt beauftragt wurde), weil er nicht bereit ist, was schriftliches zu geben. :mauer

    Er wurde vom BT bestellt, was ich als "Kompromis" auch akzeptiert habe, ich frage mich mittlerweile aber, was der BT eigentlich bestellt hat... :mauer

    Der BT/Schnarchi ist anscheinend nicht bereit "ausreichend" zu sanieren und es muß doch noch einen Prozeß geben. :fleen

    frustrierte Grüße
    Amy
     
  8. #108 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2006
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    Nein...

    Amy. Das hat mit (Un)Abhängigkeit nichts zu tun.
    Er DARF Dir nichts geben, wenn SEIN AG dies nicht erlaubt/freigibt.
    Und Dein BT wird ja wohl nen Teufel tun. :mauer
    Da bellst Du den falschen Baum an. :Roll
    MfG
     
  9. #109 Olaf (†), 23.02.2006
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    wenn ihr schon einmal dabei seit...

    Was verstehst du oder dein BT unter "RAL-Abdichtung"? Ists wenigstens Stand der Technik? Also innen dampfdiffusionsdicht und außen Schlagregendicht? DAS hat doch nichts mit RAL zu tun.
    Oder sollte ich das zu eng sehen?
     
  10. Ebel

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    Was ist vereinbart?

    Wenn der Gutachter als gemeinsamer vereinbart war, haben Sie auch Anspruch auf das Gutachten. Wenn Sie das Gutachten nicht erhalten, sind Sie auch nicht an die Vereinbarung gebunden, da diese vom Vermieter gebrochen wurde ("was ich als "Kompromis" auch akzeptiert habe").
     
  11. #111 Carden. Mark, 23.02.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nee Jochen, hat Sie doch schon geschrieben

    Sie hätte vor Zustimmung darauf drängen sollen, dass alles was der SV mit dem AG beredet, beschreibt oder sonst etwas unsensiert auch Ihr zur Verfügung steht. Und zwar ohne den Umweg über den AG des SV.
     
  12. #112 Hundertwasser, 23.02.2006
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    Hallo Amy,
    entschuldige das ich dier nicht mehr geantwortet habe, manchmal muss ich aber auch etwas Geld verdienen :D
    Um auf deinen vorletzten Post zurückzukommen: Anscheinend hat dein WDVS mehr Fehler als ein Straßenköter Flöhe. Meiner Meinung nach, die ich nur aufgrund der geposteten Infos bilden konnte, ist das ein Fall für eine Komplettsanierung.

    Möglicherweise entsteht der Feuchtigkeitsniederschlag durch Diffusion aus dem Zimmer heraus, da brauchts keine von außen eindringende Feuchtigkeit.

    Der Sockelbereich ist mit Sicherheit falsch ausgeführt. Noppenbahn ist auch kein Schutz gegen Feuchtigkeit sondern gegen mechanische Beschädigung des WDVS.

    Was den SV betrifft muss ich Ralf Dühlmeier recht geben, der (SV) ist ja vom BT beauftragt. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand. Wenn du also noch eine Möglichkeit siehst, eine mängelfreie Leistung ohne Gericht zu erreichen dann nutze sie. Eventuell einen eigenen Gutachter anheueren um die Mängel festzustellen. Sollte das ganze vor Gericht gehen brauchst du ihn wahrscheinlich sowieso.
    Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen.
     
  13. Ebel

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    Abdichtungsart

    Bei den Bezeichnungen läuft immer vieles falsch. Ohne weitere Vereinbarung ist nur eine Abdichtung nach dem Stand der Technik geschuldet und nichts weiter.

    Die RAL-Abdichtung geht über den Stand der Technik hinaus, allerdings wird oft die Ausführung nach dem Stand der Technik als RAL-Ausführung bezeichnet, was aber falsch ist.

    Geschuldet ist außen schlagregendicht und innen dampfdiffusionsdicht (DIN 4108 Teil 7). Aber das scheint nicht erfolgt zu sein.
     
  14. #114 Olaf (†), 23.02.2006
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    Wirklich?

    Das sehe ich ein bissel anders.
    RAL ist doch ein Konzept zur Qualitätssicherung (guckst du ab Seite 81 Gütesicherung ), um zu gewährleisten, dass die aRdT eingehalten werden und enthält Hinweise wie was zu machen ist, damit die QUALITÄT tatsächlich gewährleistet wird.
    Ich sehe da keine anderen oder höheren Ansprüche, lasse mir aber gerne auf die Sprünge helfen.
    Aus meiner Sicht hat da irgendwer irgendwann mal das Konzept gekapert, um im Umkehrschluss (kein RAL) behaupten zu können, nicht eingehaltene Regeln der Technik ist nicht falsch :frust
     
  15. Ebel

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    Kompromiß

    Wenn das als Kompromiß vereinbart war, dann enthielt das implizit, das sie auch alle Ergebnisse erhält. Schlimm ist schon, daß der BT den SV allein aussuchen konnte. Die Regel bei so etwas sollte sein, daß beide den SV akzeptieren - vorher und nicht hinterher (Schiedsgutachten).

    "Sie hätte vor Zustimmung darauf drängen sollen, dass alles was der SV mit dem AG beredet, beschreibt oder sonst etwas unsensiert auch Ihr zur Verfügung steht. Und zwar ohne den Umweg über den AG des SV."

    Wenn sie die Ergebnisse nicht erhält, liegt nicht mehr ein Kompromiß vor. Einen SV ohne bindende Wirkung kann jeder zu jeder Zeit selbst beauftragen, dazu hätte es keines Kompromisses bedurft. Damit ist das Gutachten des BT fast wertlos, genau wie ein Gutachten, das man selbst beauftragt. Ein solches Gutachten kann einem nur den Rücken stärken und ggf. (wenn das Gutachten in einem Prozess in der Luft zerissen wird) kann man von dem Gutachter Schadenersatz verlangen für alle Kosten, die aus einem unfachmännischen Gutachten folgen (Kosten des Gutachtens und Prozeßkosten, wenn der Prozeß bei fachlich richtigen Gutachten nicht stattgefunden hätte). Die Prozeßniederlage reicht dazu nicht, denn das Gutachten kann fachlich einwandfrei sein, wenn das Gericht nur andere Wertungmaßstäbe als der Gutachter hat.
     
  16. Ebel

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    Was ist RAL?

    RAL geht über den Stand der Technik hinaus. Es müssen z.B. Protokolle (Seite 3) geführt werden. Das drückt sich auch bei den Sanktionen aus (Seite 13). Nur der darf behaupten, das er nach RAL montiert, der das RAL-Gütezeichen hat.

    Nach dem Stand der Technik ist z.B. keine Pflicht zur Protokollführung.
     
  17. #117 Olaf (†), 23.02.2006
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    Nein,

    das Führen von Protokollen ist doch kein Inhalt von aRdT. Das ist eine Maßnahme der Qualitätssicherung, so wie der Test von Beton im Labor oder das Abdrücken von Leitungen.
    Nochmal, RAL ist keine Ausführungsart! Man sollte dem Verein (RAL) schon glauben, wenn er das selbst mit "...Konzept zur Qualitätssicherung" überschreibt.
    Es kann nur richtig geben: Abdichtung nach den aRdT und als Krönung die Qualitätsüberwachung des ganzen dadurch, dass sich der Ausführende, weil zertifiziert, dem Prozedere mit Detailplanung, Protokoll, Eigen- und Fremdüberwachung usw. unterwirft.
    Diese ganze Diskussion RAL oder nicht RAL wird doch nur dazu genutzt, um eben nicht nach den Regeln der Technik zu montieren und dann die Hände in Unschuld zu waschen. Ich tippe mal, dass 50-75% der montierenden Unternehmen dies nicht nach den aRdT tun. Und das wird sich so lange nicht ändern, wie Bauherren und AG fehlende Abdichtungen nach der Bemerkung "is ja nicht RAL" akzeptieren.
     
  18. Ebel

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    Zustimmung

    "Ich tippe mal, dass 50-75% der montierenden Unternehmen dies nicht nach den aRdT tun. Und das wird sich so lange nicht ändern, wie Bauherren und AG fehlende Abdichtungen nach der Bemerkung "is ja nicht RAL" akzeptieren."

    Die Prozentzahlen akzeptiere ich. Aber daraus folgt nicht im Umkehrschluß, daß "is ja nicht RAL" bedeutet, daß die aRT nicht eingehalten werden müssen. Bloß wer seine Ausführung nach den aRT macht und nicht nach RAL, der darf eben seine Ausführung nicht als nach RAL bezeichnen. Theoretisch könnte er von einem Anbieter, der nach RAL arbeitet, abgemahnt werden, wenn er behauptet die Fensterausführung nach RAL zu machen und zu dieser Aussage nicht berechtigt ist. Er kann bestenfalls (und auch das ist zweifelhaft) sagen, daß er die Ausführung in Anlehnung an RAL macht. Richtig wäre nur die Aussage, die Ausführung erfolgt nach der DIN 4108 - oder er läßt sich zertifizieren.

    Aber die Zertifizierung kostet Geld und Zeit. Deswegen wird in der Regel ein nicht Zertifizierter billiger anbieten können - aber daraus folgt nicht, daß er die Regeln der Technik nicht einhalten muß.

    Und außerdem: wie soll ein Bauherr beurteilen ob er wirklich eine fachgerechte Ausführung erhält - bloß weil der AN seinen Pfusch als RAL bezeichnet? Wenn er das beurteilen kann, ob nach den aRT ausgeführt ist oder nicht, dann kann er den AN ggf. verklagen - ganz gleich ob RAL vereinbart ist oder nicht. Die Protokollführung des AN ist sowieso nicht einklagbar.
     
  19. #119 Olaf (†), 23.02.2006
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    Olaf (†)

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    Keinerlei..

    (fast :p ) Einwände, Euer Ehren.

    Und darum gings doch bei Amys Fensterabdichtung - schwere Geburt. :Roll
     
  20. Ebel

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    Prima

    Es ging dabei um die Klageformulierung. Mit der Klage "nicht nach RAL" falle ich auf die Nase, mit der Klage "nicht nach den aRdT" aber nicht.
     
Thema: Tauwasser läuft aus der Fassade
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