Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das?

Diskutiere Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen mit einem Bauträger ein Einfamilienhaus. Grundlage ist ein BGB Bauvertrag mit Festpreis und definierter Bauzeit. Darin...

  1. #1 Gerd1578, 23.02.2022
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    Hallo zusammen,

    wir bauen mit einem Bauträger ein Einfamilienhaus. Grundlage ist ein BGB Bauvertrag mit Festpreis und definierter Bauzeit. Darin enthalten ist die Klausel, dass der Auftragnehmer Teilabnahmen verlangen kann.

    Das Haus ist so weit fast fertig, es fehlt aber noch die Klinkerfassade rundherum, d.h. die Außendämmung ist aufgebracht, der Rest der Fassade fehlt und das Baugerüst steht entsprechend noch um das Haus herum.

    Der Bauträger möchte uns jetzt das Haus mit einer Teilabnahme "innen" übergeben mit der Aussicht, dass die doch aufwändige Außenfassade (mit Kosten im fünstelligen Bereich) noch 2-3 Monate Arbeit benötigt und das Baugerüst entsprechend lange um das Haus stehen wird.

    Meine Frage hierzu:
    Eine Teilabnahme muss sich auf einen abgeschlossenen Bereich beziehen. Bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus macht es Sinn. Aber was sind abgeschlossene Bereiche innerhalb eines Einfamilienhauses?
    Wie kann man "innen" von "außen" abgrenzen? Soll ich die Fenster mit abnehmen, welchen innen und außen sind? Nur die Innenseite der Fenster... das wird ja abstrus. Gibt es eine wirksame Teilabnahme "innen" also überhaupt?

    Ich befürchte, dass der Bauträger vielmehr versucht mir eine Abnahme unterzujubeln mit der fehlenden Fassade als Mangel / offene Leistung im Protokoll.
     
  2. #2 simon84, 23.02.2022
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    was genau steht dort ?

    Warum ? Das kommt doch drauf an was in eurem Vertrag steht .

    Die Frage ist nicht wirklich ernst gemeint oder ?


    nein, wenn Fenster außen nicht fertig sind dann nimmst du diese natürlich nicht ab, es sind ja dort auch außen wichtige Abdichtungen und Einbindung an die Fassade etc. zu erbringen


    Wenn das der Fall ist dann machst du die Abnahme eben nicht !
     
  3. #3 Gerd1578, 23.02.2022
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    "Der Auftragnehmer kann Teilabnahmen verlangen."


    Weil es nicht weiter im Vertrag definiert ist, was man teilabnehmen kann, richte ich mich hier nach der einschlägigen Rechtsprechung die besagt "abgeschlossener Teil".


    Wenn eine Leitung durch die Wand von innen nach außen geht, nehme ich die Abdichtung dieser Leitung dann mit einer Teilabnahme "innen" ab oder nicht? Jeder Mensch weiß, wo innen und außen in einem Haus ist. Aber wenn man es auf Bauteile runterbricht, ist es für mich nicht offensichtlich. D.h. ich müsste alles ausklammern, was eine Verbindung zu "außen" hat wie Fenster, Leitungen etc. Die Begriffe "innen" und "außen" sind in dieser Hinsicht undefiniert. Die Frage ist daher, ob eine derartige Abgrenzung überhaupt möglich ist, explizit alles aufzuzählen, was nicht irgendeine Anbindung zu "außen" hat.

    Wenn der Bauträger berechtigt eine Teilabnahme "innen" von mir verlangt, sollte ich nicht so einfach sagen "Nein, will ich nicht". Daher benötige ich ja die Antwort auf meine Frage, ob es diese Teilabnahme überhaupt geben kann.
     
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  4. #4 petra345, 23.02.2022
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    Eine (technische ) Teilabnahme kann grundsätzlich dann sinnvoll sein, wenn die entsprechende Anlage oder das entsprechende Bauteil später nicht mehr zugänglich ist.
    .
     
  5. #5 Gerd1578, 23.02.2022
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    Eine technische Teilabnahme / Zustandsfestellung gemäß VOB kommt insofern nicht in Betracht, da es sich zum einen um einen BGB Bauvertrag handelt. Zum anderen fordert der Bauträger explizit nicht nur die Feststellung des technischen Zustandes, sondern im Rahmen der Übergabe "innen" sollen auch die Rechtsfolgen einer (Teil)Abnahme ergehen wie z.B. der Gefahrenübergang und die Beweislastumkehr.

    Die technischen Teilabnahmen führt nach meinem Kenntnisstand der Bauleiter im Auftrag des Bauträgers direkt mit den Gewerken durch. Hier bin ich als Kunde des Bauträgers aber nicht involviert.
     
  6. #6 K a t j a, 23.02.2022
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    Alle Gewerke, wo niemand mehr dran muss und auch niemand mehr in die Nähe kommt außer Du, könnten imho abgenommen werden. Sobald aber noch irgend ein Handwerker Zugang hat, würde ich ablehnen.
     
  7. #7 Gerd1578, 23.02.2022
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    Womit wir bei meinem Problem sind: Wenn ich nach Gewerken gehe könnte ich Elektrik nicht abnehmen, da Außensteckdosen etc. noch nicht fertig sind, Sanitär auch nicht, weil die Außenzapfstellen nicht fertig sind... die Liste geht so weiter. Da ergibt sich für mich kein Schnitt, welche Gewerke ich jetzt für "innen" abnehmen kann.
     
  8. #8 simon84, 23.02.2022
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    @Gerd1578 na wenn das dein Standpunkt ist, warum sagst du es nicht deinem Vertragspartner genau so und erklärst ihm, dass du weder nach Gewerk noch nach Raum abnehmen willst, bis das außen fertig ist.

    Worum geht es dir eigentlich wirklich ? Laufzeit Gewährleistung oder Zahlungsplan ?
    Falls es um den Zahlungsplan geht ist die Kiste doch ganz einfach, ich zahle nur entsprechend dem Baufortschritt und bis die Fassade nicht fertig ist, zahle ich den für die Fassade anfallenden Betrag + x% gar nicht.

    Über sowas kann man doch mit einem Bauunternehmer viel besser streiten (diskutieren) als über so eine Pseudoabnahme.

    Lass ihn doch vorschlagen was er abnehmen will und dann antwortest du eben bei jedem Punkt mit deinem Gegenargument und nimmst gar nichts ab.
    Dann haut er dir einen Baustopp rein und du stehst da ! Wenn du dann aktuell noch zur Miete wohnst wird das schnell teuer und das ganze vor Gericht ausstreiten wird noch teurer !

    Also setzt euch zusammen und sucht gemeinsam eine Lösung für euer tatsächliches Problem (Die Fassade bzw. Bezahlung der nicht fertiggestellten Leistungen) und philosophiert nicht über irgendwelche Teilabnahmen hin und her.

    Der Bauunternehmer wird deine Meinung nämlich garantiert nicht teilen:

     
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  9. #9 Gerd1578, 23.02.2022
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    @simon84 Du hast genau erkannt, worum es mir geht: ich möchte mich mit meinem Bauträger zusammensetzen und mich darauf vorbereiten.

    Aber vorher möchte ich seine Anfrage verstehen: Er möchte eine Abnahme "innen". Ich weiß nicht, ob das ein gängiges Vorgehen ist, denn ich selbst kann mit dem Begriff nichts verbinden und habe meine erläuterten Bedenken.

    Hätte hier jemand sofort gesagt, dass das eine übliche, definierte Teilabnahme ist, dann hätte mir das mit entsprechedem Verweis geholfen. So gehe ich davon aus, dass mein Bauträger das mutßamßlich in seinem eigenen Interesse frei formuliert hat. Zumindest weiß ich jetzt, dass er mir genauer sagen muss, was er abgenommen haben möchte. Er sollte ja schon aufzählen können, welche Gewerke dazu gehören. Ich möchte das ungerne selbst mutmaßen. Ensprechend benannte Gewerke müssten ja auch in das (Teil)abnahmeprotokoll. Der Begriff "innen" als Überschrift des Protokolls führt ja später zu Unklarheiten und das zu möglichen Streitpunkten.
     
  10. #10 Fabian Weber, 23.02.2022
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    Ist doch ganz einfach, sobald kein Handwerker mehr REIN muss und Du also ein neues Schloss einbauen kannst, kann die Teilabnahme erfolgen.

    Dem Bauträger geht es in der Regel darum, dass jetzt nicht irgendwelche Eigenleistungen oder ähnlich erbracht werden und dann heißt es später, die Kratzer im Boden waren wir aber nicht.

    Also alles ganz normal.
     
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  11. #11 Gerd1578, 23.02.2022
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    Die Annahme trifft in meinem Fall aber nicht zu. Ich möchte keine Eigenleistungen vor der kompletten Abnahme in einem halbfertigen Haus erbringen. Der Bauträger will mir das Haus per (Teil)Abnahme übergeben, nicht umgekehrt. Er profitiert davon, nicht ich: Gefahrenübergang, Beweislastumkehr, Beginn des Gewährleistungszeitraums, Rechnungsstellung.....

    Natürlich hinterfrage ich den Sachverhalt daher, ob und in welcher Form ich daher zu solch einer Teilabnahme verpflichtet bin.
     
  12. #12 K a t j a, 23.02.2022
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    Wenn ich Dein Bauträger wäre, würde ich Dir keinen Schlüssel geben und Dir das Betreten der Baustelle bis zur Fertigstellung verbieten.
     
  13. #13 Gerd1578, 23.02.2022
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    Schade, dass jetzt mit solch einem unsachlichen und nicht hilfreichen Kommentar um sich geworfen werden muss. Damit wäre wohl der sachliche Teil vorbei und der Post kann meinetwegen geschlossen werden.
     
  14. #14 K a t j a, 23.02.2022
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    Das ist nicht unsachlich. Das wäre die Konsequenz aus Deinem Vorgehen. Du willst auf der Baustelle rumtanzen aber wenn was kaputt geht, soll der Bauträger haften. Das macht der verständlicherweise nicht mit.
     
  15. #15 Gerd1578, 23.02.2022
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    Woraus schließt du das? Ich habe doch klar geschrieben:

    Nochmals: Ich möchte nicht vorzeitig in der Haus. Ich möchte gerne das fertige Haus übergeben haben und dann erst meine eigenen Gewerke beauftragen. Ich möchte eine saubere Abnahme eines fertigen Hauses und keine Teilabnahme mit vorzeitiger Haftungsübernahme und Gewährleistungsbeginn eines unfertigen Hauses.

    Und auf meine initiale Frage kann man daher auch sachlich ohne unzutreffende Unterstellungen antworten.
     
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  16. #16 Fred Astair, 23.02.2022
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    Wenn ich mich dunkel erinnere, hast Du eingangs Deinen Kaufvertrag mit der Klausel, dass der Bauträger Teilabnahmen verlangen kann, zitiert. Den hast Du unterschrieben.
    Was ist also nun wirklich Deine Frage? Ob man Innen und Außen unterscheiden kann? Das ist jetzt nicht wirklich Deine Frage?
    Und klar ist, wenn der BT innen mit seinen Leistungen fertig ist, wird er Dich erst reinlassen, wenn Du die Teilabnahme unterschrieben hast.
    Dass da noch eine Außensteckdose angeschlossen werden muss, lässt sich leicht schriftlich festhalten.
    Was sagt denn der Vertrag über den Fertigstellungstermin aus?
     
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  17. #17 K a t j a, 23.02.2022
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    Es geht nicht nur um Eigenleistung. Reicht schon, wenn Du Dich ungeschickt an die Wand lehnst oder Dir irgendwas die Treppe runter fällt.
    Der geneigte Leser fragt sich natürlich, wieso Du den Vertrag unterschrieben hast, wenn Du eigentlich eine Teilabnahme ablehnst? Ab davon, was ist der Grund, dass Du die Abnahme verweigerst? Wenn Du der einzige bist, der noch in Dein Haus geht, kannst Du nicht verlangen, dass jemand anders dafür haftet, was darin passiert. Das versteht jedes Kind.
    Die Gewährleistung - darüber kann man sicher mit dem GU verhandeln, dass die erst nach Abschluss aller Arbeiten beginnt.
     
  18. #18 Gerd1578, 23.02.2022
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    Antwort auf die beiden Fragen: Nicht jede Klausel in einem Bauvertrag lässt sich verhandeln - so ist es, das habe ich in dem Moment hingenommen / hinnehmen müssen. Dass der Bauträger eine Teilabnahme verlangt mag daher sein Recht sein.
    Ich möchte aber keine unklare Teilabnahme für ein undefiniertes "innen" durchführen. Dass niemand mehr danach ins Haus muss ist ja auch utopisch. Natürlich muss der Elektriker noch einmal in den HWR an den Sicherungskasten, wenn er die Außensteckdosen fertig macht etc. Und dann bin sogar ich verpflichtet vor Ort zu sein und mit meinem neuen Schlüssel den Zugang zu ermöglichen.

    Für den Fertigstellungstermin sollte eine Teilabnahme nicht ausreichend sein, aber das ist gerade nicht mein Problem.
     
  19. #19 K a t j a, 23.02.2022
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    Nunja, wie gesagt. Dann wäre es verständlich, wenn Dein Bauträger darauf besteht, dass Du die Baustelle nicht mehr betrittst. Daran ist nichts bösartiges oder gemeines. Das ist einfach eine Frage der Sicherheit. Darüber hinaus könnte er sich beschweren, dass Du den Vertrag nicht einhältst. Möglicherweise gäbe es hier Hickhack mit den Fristen für Zahlungen und Fertigstellung.
     
  20. #20 Gerd1578, 23.02.2022
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    Wenn ich zur Teilabnahme aufgefordert werde, kann ich doch nicht anworten "Ich gehe einfach nicht mehr auf die Baustelle, dann brauchen wir die ja nicht mehr." Damit löst sich die Teilabnahmeaufforderung ja nicht in Luft auf.
     
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