Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das?

Diskutiere Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Jeder pragmatisch denkende Mensch hätte mit der Abtrennung kein Problem. Selbst die Türen und Fenster lassen sich in zwei Seiten und...

  1. #41 Gerd1578, 24.02.2022
    Gerd1578

    Gerd1578

    Dabei seit:
    23.02.2022
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    3
    Deine Antworten werden weder freundlicher noch hilfreicher. Dir ist schon klar, dass eine Abnahme nicht nur ein Blatt Papier ist sondern auch Rechtsfolgen hat? Fängt die Gewährleistung für die Innenseite der Fensterscheibe dann drei Monate früher an als für die Außenseite?
    Ehrlich, lass weitere Antworten bitte sein, wenn du hier nichts Brauchbares mehr zu beitragen kannst.
     
  2. #42 Fabian Weber, 24.02.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.572
    Zustimmungen:
    5.154
    Also die Fenster und Haustür etc. nimmst Du aus der Teilabnahme raus. Ansonsten ist ja INNEN tatsächlich nichts mehr zu tun, höchstens mal eine Sicherung rein und Wasserhahn auf.

    Ich finde, dass man das sehr gut abgrenzen kann.
     
    Gast82596 und Gerd1578 gefällt das.
  3. #43 Gast 85175, 24.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Dann nimm halt Einzelgewerke ab, oder hast da auch Abgrenzungsprobleme?

    So wie der Vertrag den du unterschrieben hast halt.

    Scheingefecht. Erstens kannst die Aussenbauteile zu denen Fenster/Aussentüren mE gehören aus der Innenabnahme raus nehmen. Zweitens hättest ja durch die Abnahme dokumentiert, dass die Fenster iO waren und im Falle von Beschädigungen sofort Anspruch auf Schadensersatz (was übrigens gegenüber manchen Krüppeln wie zB dem „optischen Mangel“ das deutlich robustere Recht ist).

    Wie auch immer, Teilabnahmen sind vollkommen normales Tagesgeschäft bei gewerkeweiser Vergabe und wenn man das nicht haben mag, dann darf man so eine Klausel auch beim GU nicht unterschrieben…
     
  4. #44 simon84, 24.02.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.866
    Zustimmungen:
    5.613
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Es gibt doch genug Gewerke die bei einer Teilabnahme für innen, voll oder teilweise abnahmefähig sind.
    Heizung, Boden, Putz/Maler innen, Sanitär/Bad zu grossen Teilen. Auch Elektro (die paar Außenthemen kann man doch als Punkte mit reinschreiben).

    Also wenn sonst das Verhältnis mit dem GU/GÜ gut ist... warum soll jetzt alles zusammenbrechen?

    Hast du eigentlich einen eigenen SV am Start? Das wäre viel wichtiger um die Mängel bereits VOR der Abnahme zu kennen und formgerecht zu rügen.
     
  5. #45 Fred Astair, 24.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 24.02.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.712
    Zustimmungen:
    5.192
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    @Gerd1578
    Freundlich kostet extra oder anders: Unfreundlich bin ich nur, wenn Dünnbrettbohrer glauben, besonders clever zu sein.
    Wenn Du wüsstest, wieviele Abnahmen ich schon in beide Richtungen gemacht habe, würdest Du nicht fragen, ob ich die Rechtsfolgen kenne. Ich bin allerdings zeitlebens mit der Maxime gut gefahren, dass Vertrag von vertragen kommt und ich ausnahmslos immer mit dem Partner einen Weg gefunden habe, dass beide mit einem guten Gefühl aus der Sache rauskommen.
    Vielleicht bekomme ich deshalb immer Sodbrennen, wenn solche Leute hier nach Spitzfindigkeiten fragen, wie sie die andere Seite am Geschicktesten aufs Kreuz legen können. Wenn das dann noch blutige Anfänger sind, die gestandenen Profis die Stirn bieten wollen, wirds besonders unerträglich.
     
    K a t j a und Gast85808 gefällt das.
  6. #46 Gerd1578, 24.02.2022
    Gerd1578

    Gerd1578

    Dabei seit:
    23.02.2022
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    3
    Eine Sache hast du richtig erkannt: Ich bin der Anfänger, der sein erstes Haus bauen lässt, und der Profi, der schon hunderte Häuser gebaut hat, ist mein Bauträger. Und jetzt kommt der Profi (nicht ich) mit einer Spitzfindigkeit um die Ecke und verweist auf einen Satz mit 5 Wörtern in seinem Formularbauvertrag zur Teilabnahme. Nur ist an dem Wort "Teilabnahme" keine Tabelle als Anhang, was denn alles teilabgenommen werden kann.
    Ihr ganzen Profis hier im Forum hättet natürlich den Bauträger dazu gebracht seinen Formularvertrag an etlichen Stellen auf euren Wunsch hin zu ändern. Offensichtlich herrscht bei vielen hier kein Wunsch anderen zu helfen, sondern lieber besserwisserisch den Finger zu heben "Hättest du doch vorher alles wissen müssen." Glückwunsch dem ratsuchenden Laien zur Selbstergötzung damit eine Lektion erteilt zu haben.
     
  7. #47 Fred Astair, 24.02.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.712
    Zustimmungen:
    5.192
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Soviele haben Dir hier schon gesagt, dass das keine Spitzfindigkeit, sondern ein üblicher Passus ist. Wann endlich geht das in Deinen Kopf?
    Nein das hätten wir in der ggw. Baukonjunktur vermutlich nicht, wir hätten es aber als normalen Vorgang akzeptiert, im Gegensatz zu Dir, der mit großen Augen gar nicht schnell genug seine Unterschrift unter der Kaufvertrag setzen konnte und statt dem Notar gut zuzuhören und notfalls nachzufragen, währendessen die Badfliesen schon mal an seinem geistigen Auge vorbeiziehen lässt.
     
  8. #48 Gast 85175, 24.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das braucht’s auch nicht. In sich geschlossene Leistungen können abgenommen werden, Ende. Die Anforderungen sind hier nicht sehr hoch, vom Prinzip her könnte die Tapete an jeder einzelnen Wand separat abgenommen werden.
    Vollkommen normal ist die (Teil-)Abnahme einzelner Gewerke.
    Nur Du konstruierst da irgendwas mit innen und außen und behauptest, dass das so irgendwie unzumutbar sei.

    Und es bleibt dabei, Du hast den Vertrag unterschrieben (der in dem Punkt nicht ungewöhnlich ist) und jetzt sind plötzlich diejenigen schuldig die dir sagen, dass Du gerade auf dem Holzweg bist?
     
    K a t j a, Fred Astair und Gast85808 gefällt das.
  9. #49 VollNormal, 25.02.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.897
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Ich finde das völlig legitim zu fragen, was denn durch die Pauschalaussage "innen" alles abgedeckt sein soll.

    Ich würde das Begehren jetzt nicht als "Teilabnahme innen" (Singular, eine Abnahme für alles was innen ist) sondern als "Teilabnahmen innen" interpretieren und auf die einzelnen Gewerke runterbrechen. Diejenigen, die fertig gestellt sind, werden abgenommen (oder ggf. auch nicht), der Rest ist halt noch in Ausführung.
     
    Gerd1578 gefällt das.
  10. #50 K a t j a, 25.02.2022
    K a t j a

    K a t j a

    Dabei seit:
    31.05.2019
    Beiträge:
    1.001
    Zustimmungen:
    568
    Ort:
    Leipziger Land
    Dieser Thread ist schon fast eine Beleidigung für Bauherren, die wirkliche Probleme haben. Wenn Dir die Abnahme tatsächlich solche Sorgen macht, dann gib doch dem Bauträger die Schlüssel zurück und frag ihn nach einer Vertragsänderung. Solange die Zahlung nicht davon abhängt, dürfte es ihm vermutlich egal sein.
     
  11. #51 Fabian Weber, 25.02.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.572
    Zustimmungen:
    5.154
    Ich versuche jetzt mal eine weitere Erklärung:

    Die jeweiligen Subunternehmer des Bauträgers haben Ihrerseits Abnahmebegehren an den Bauträger gestellt. Oft gepaart mit deren Schlussrechnung.

    Der Bauträger möchte auch die Schlussrechnungen freigeben, möchte sich aber gerne Dir gegenüber absichern, dass dann noch viel später was kommt.

    Natürlich kann Dir das eigentlich egal sein, weil Du zu Recht erwarten kannst, dass der Bauleiter des Bauträgers doch wohl selbst schon die entsprechende Qualitätskontrolle durchgeführt hat.

    Jedoch ist es in der Praxis dann oft so, dass Bauherr und Bauleiter unterschiedliche Qualitätsvorstellungen haben, z.T. durch die Bauherren berechtigt, oft versuchen die Bauleiter auch Pfusch zu vertuschen oder sind betriebsblind oder einfach faul.

    Deshalb hatte ich ja schon geschrieben, dass Du jetzt noch richtig viele Mängel anzeigen kannst, denn jetzt hat der Bauträger die Firmen noch an der Hand.

    Unter 100 Mängel (meist kleinere) habe ich noch keine Abnahme eines Einfamilienhauses gesehen. Daher mein Tipp. Such Dir einen Bausachverständigen und mach entsprechende Vorbgegehungen ohne den Bauträger. Dann hast Du zur Abnahme eine komplette Liste und die geht Ihr dann gemeinsam durch. Zur Abnahme (Innen) bringt Du dann auch den Bausachverständigen mit.

    So und jetzt noch kurz zum Thema Gewährleistung:

    1: Die Gewährleistung fängt nicht mit dem Tag der Abnahme oder Teilabnahme an, sondern nur wenn diese auch entsprechend mangelfrei war. Liegt also irgendwo ein Mangel vor verlängert sich der Gewährleistungszeitraum entsprechend ab dem Stichtag der Mangelbeseitigung.

    2: Alle größeren Mängel treten in den ersten 2 Jahren auf. Da Du aber 5Jahre Gewährleistungszeitraum hast, ist es fast unwahrscheinlich, dass Dir am Ende nach 4 1/2 Jahren ein Mangel auffällt, der dann genau aus der Gewährleistungsfrist rausfällt.

    Viel wichtiger ist es vor Ablauf der Gewährleistungsfrist noch einmal eine komplette Nachkontrolle aller Bauteile zu machen.

    3: Falls der Bauträger eine Gewährleistungsbürgschaft stellt, ist diese sowieso nach 2 Jahren zurückzugeben (jedenfalls nach VOB, ich denke das ist bei BGB nicht anders).

    Ich empfehle Dir, hier keine weiteren Gedanken zu verschwenden und Dich lieber auf die Such nach einem sehr guten Bausachverständigen zu begeben, der Dich durch die Abnahme führt.
     
    Gerd1578, Fred Astair, VollNormal und 2 anderen gefällt das.
  12. #52 Gerd1578, 25.02.2022
    Gerd1578

    Gerd1578

    Dabei seit:
    23.02.2022
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    3
    Deine Antwort war wirklich gut und hilfreich.

    Da bin ich parallel zu meinen Fragen hier bereits dran.
     
  13. #53 VollNormal, 25.02.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.897
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Wir halten die fest bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, alles Andere ergibt doch auch keinen Sinn :confused:
     
Thema:

Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das?

Die Seite wird geladen...

Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das? - Ähnliche Themen

  1. Bauträger bietet uns Teilabnahme an

    Bauträger bietet uns Teilabnahme an: Guten Abend in die Runde, uns hat gestern eine Schreiben unseres Bauträgers erreicht, in dem er eine Teilabnahme anfragt, lediglich für eine...
  2. Teilabnahme nach BGB möglich?

    Teilabnahme nach BGB möglich?: Hallo zusammen, unser Bauträger möchte am Freitag für unseren Neubau eine Teilabnahme für alle "Oberflächen" machen in unserem Vertrag nach...
  3. Teilabnahmen möglich oder nur eine Endabnahme? – Sicherheitseinbehalt wann zahlen?

    Teilabnahmen möglich oder nur eine Endabnahme? – Sicherheitseinbehalt wann zahlen?: Hallo, ich habe folgende Fragen bezüglich der Abnahme bestimmter Gewerke unseres Hauses, da unsere Generalübernehmer darauf drängt, schon einige...
  4. Teilabnahme = Schlußabnahme ?

    Teilabnahme = Schlußabnahme ?: Hallo, mal eine Frage zum Bauvertrag. Wir beabsichtigen für den Rohbau inklusive Ausbau eines größeren Bauvorhaben einen GU zu beauftragen....
  5. Teilabnahme innen

    Teilabnahme innen: Wir haben mit unserem BT vereinbart selbst zu tapezieren und Fliesen zu legen (auch Abmauerungen Bad etc)... Prinzipiell sind wir vor geplantem...