Teilabnahme korrekt???

Diskutiere Teilabnahme korrekt??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @lawyer ... steht schon oben Obwohl die Verhälnismäßigkeit einer Maßnahme im Zweifel dem Richter obliegt ;)

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @lawyer ... steht schon oben

    Obwohl die Verhälnismäßigkeit einer Maßnahme im Zweifel dem Richter obliegt ;)
     
  2. lawyer

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    Das ist eine Abnahme mit Vorbehaltserklärung. Das Mangelbeseitigungsrecht bleibt bestehen. :bounce:

    MFG
     
  3. lawyer

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    Wir befinden uns alle in der Hand von Juristen, wenn wir uns nicht untereinander einig werden... :fleen

    MFG
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    AUch das

    War schon ...
     
  5. lawyer

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    Völlig zutreffend. TROTZDEM darf der Unternehmer im Falle der Unverhältnismässigkeit die Nachbesserung verweigern. Dann bleibt nur noch das Recht auf Minderung des Werklohns oder ein Anspruch auf Ersatz des Schadens.

    MFG
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Stellt dann wer fest? :)

    Also die Verhälnissmäßigkeit einer Maßnahme?
     
  7. #27 rudi1106, 28.05.2008
    rudi1106

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    Wie schon gesagt, im Zweifel ein Richter. Der BGH sieht das folgendermaßen:

    "Unverhältnismäßigkeit ist in aller Regel nur dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung wegen hoher Kosten der Mängelbeseitigung nicht verweigern. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt. Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat."
     
Thema: Teilabnahme korrekt???
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