Teilauszahlung Abschlagsrechnung

Diskutiere Teilauszahlung Abschlagsrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi zusammen, unser Bauunternehmer hat vor unserem Haus die Asphaltstraße auf einer Länge von ca 2 Metern am Rand beschädigt. Hier ist die Straße...

  1. #1 Philipp99, 19.10.2018
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    Hi zusammen,

    unser Bauunternehmer hat vor unserem Haus die Asphaltstraße auf einer Länge von ca 2 Metern am Rand beschädigt. Hier ist die Straße seitlich Abschnittsweise etwas abgesackt (Breite von ca. 10cm.).. die LKW's haben oft nicht die Baustraße genutzt und ein LKW hatte auch eine Havarie .... Im Übrigen hat der Bauunternehmer auch den Bereich vor dem Grundstück (zwischen Straße und Grundstücksgrenze ist nur Wiese) bei der Gemeinde "gemietet" als Lagerfläche ...

    Ich würde von der akuellen Abschlagsrechnung gerne einen Teilbetrag einbehalten wollen. Die gemeinde kommt mit Sicherheit irgendwann auf mich zu und will Geld für die Ausbesserung haben.

    Wie stell ich das jetzt am besten an (Formulierung)? Fotos habe ich schon gemacht - auch schon oft mit Ihm über das Thema gesprochen. Es passiert aber nichts.

    Und welcher Geldbetrag ist gerechtfertigt. 3K?

    Danke
     
  2. #2 simon84, 19.10.2018
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    Straßenbau ist sehr teuer.

    Erstmal wäre die ungefähre Höhe des Schadens festzustellen

    Das kann am besten die Gemeinde

    2m Straße reparieren kann auch schnell 30.000 kosten
     
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  3. #3 Philipp99, 19.10.2018
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    Ich würde gerne, dass der Bauunternehmer das klärt. Er hat ja auch die Fläche gemietet. Aber ohne Druck macht er nichts.

    Ich würde auch ungern bis zur schlussrechnung warten wollen mit einem evtl. Abzug.

    Oder darf ich sogar nichts von der Rechnung einbehalten?

    Grüße
     
  4. #4 Fred Astair, 19.10.2018
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    Kannst Du nicht. Jedenfslls nicht auf irgendeiner Rechtsgrundlage.
    Du kannst nicht zwei völlig unterschiedliche Forderungen (wobei die eine noch nichteinmal besteht) gegeneinander aufrechnen.
    Das Eine ist der Werklohn fürs Haus , den Du, wenn mängelfrei in voller Höhe zu zahlen hast.
    Das Andere ist eine vermutete spätere Forderung der Gemeinde an Dich oder an irgendwen, für die Du ein Finanzpolster anlegen willst.
    Willst Du vorsorgen, zeig der Gemeinde den Schaden an und benenne den von Dir vermuteten Verursacher und dann geh zur Bank und überweise den fälligen Werklohn.
     
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  5. #5 simon84, 19.10.2018
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    Wenn der Bauunternehmer die Fläche gemietet Bzw eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung ähnlich wie für Container hat, dann wird dort auch vereinbart sein, dass er für Schäden aufzukommen hat.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 19.10.2018
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    Für Schäden die der Bauunternehmer innerhalb seines Mietverhältnisses mit der Gemeinde haftet, musst Du nicht aufkommen. Aber den Hinweis solltest Du trotzdem an die Gemeinde geben. Vielleicht besteht ja gar keine "offizielle" Vermietung, dann hättest Du nämlich die Kosten zu tragen und dann könntest Du selbstverständlich einen Einbehalt vornehmen.
     
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  7. #7 Fred Astair, 19.10.2018
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    Das halte ich für ein Gerücht. Wieso soll der Bauherr für Schäden aufkommen, die sein Auftragnehmer oder irgendjemand anderes im öffentlichen Raum angerichtet hat?
    Wenn mein Fensterputzer die Ampel an der nächsten Ecke umfährt, nehme ich das nur bedauernd zur Kenntnis, würde aber nie auf die Idee kommen, dass ich dafür mithaften könnte, nur weil er auf dem Weg zu mir war.
     
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  8. #8 msfox30, 19.10.2018
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    Wenn man's ganz überspitzt ausdrückt, wäre es ja vom Bauunternehmer Fahrerflucht. Er hat einen Schaden verursacht, diese aber nicht zur Anzeige gebracht.
    Die Stadt soll dir ersteinmal nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast.
    Bei uns ist es etwas abgeschwächt ähnlich. Die Baufahrzeuge musste einen roten Schotterweg zu unserer Baustelle. Der Weg wieß vorher schon Löcher auf. Ich habe immer Fotos gemacht, damit die Stadt uns nicht ein Strick daraus dreht und uns in Haftung nimmt. Denn nach Bauende waren die Löcher größer geworden. Aber Geld habe ich deshalb nicht vom AN einbehalten.
     
  9. #9 simon84, 19.10.2018
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    Ein Baustopp kann dir schon passieren wenn deine Baufirmen bzw AN die Straße stark verschmutzen oder zu laut oder spät arbeiten.

    Aber deshalb musst du nicht als Bauherr für die Reinigung aufkommen
     
  10. SIL

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    Bei 'gemietet' besteht immer eine Kautionspflicht von Seiten des Antragsteller, es gibt mit dem zuständigen Amt /Tiefbau, /ASE .... immer eine Begehung vor Antrag und nach 'Freimeldung', insofern ist es der Baufirma Ihr Problem, sicherheitshalber können Sie mal nachfragen...
     
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  11. #11 El Gundro, 30.10.2018
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    Gegenüber der Behörde oder Dritten ist der Bauunternehmer nicht mehr als ein Erfüllungsgehilfe des Bauherren. Wenn also der Bauunternehmer einfach öffentliche Flächen nutzt oder beschädigt, geht die Behörde nicht auf den Unternehmer zu, sondern auf den Bauherren als Verursacher der Baustelle.

    Daher:
    1. Vom Bauunternehmer den schriftlichen Mietvertrag für die Fläche zeigen lassen. Vor der Abnahme vom Bauunternehmer eine Bestätigung geben lassen, in welcher der Eigentümer der Fläche bestätigt, dass die Fläche korrekt zurückgegeben wurde und keine Forderungen an den Bauherren bestehen. (Es ist schließlich Sache des Bauunternehmers, seine gemietete Fläche ordentlich zurückzugeben).
    2. Die Beschädigung der Straße schriftlich dem Bauunternehmer anzeigen und dass er den Schaden zu übernehmen hat. Reagiert er darauf nicht, den Schaden bei der zuständigen Behörde melden und dort gleich auch den Verursacher benennen. Dann hat man eigentlich am wenigsten Probleme. Was auch gut funktioniert, wenn jemand von der Behörde zu einer Baubesprechung mit eingeladen wird und dann dort selbst den Schaden anschaut und die Firma darauf anspricht.
     
  12. #12 simon84, 30.10.2018
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    Ist nur bedingt richtig.
    Wie ich schon geschrieben hatte geht zwar durchaus eine Behörde auf den Bauherrn zu, denn dieser ist der erste Ansprechpartner, die Behörde hat idr ja keine Kenntnis von jeder Firma und deren Subs auf der Baustelle.

    Eine direkte finanziell relevante Durchgriffshaftung besteht aber nicht.

    Ich hatte das Beispiel mit der verschmutzten Straße oder extremen Baulärm beschrieben. Da kommt es schnell zu einem Baustopp.
    Das heißt aber noch lange nicht dass der Bauherr die Straßenreinigung selbst zahlen muss wenn er den Verursacher benennen kann.

    Eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde schadet nicht, insbesondere um das „gemietet“ zu klären
     
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