Teilkeller gemeinsamme Bodenplatte Nachbarhaus

Diskutiere Teilkeller gemeinsamme Bodenplatte Nachbarhaus im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; So, heute habe ich bescheid über die Kosten bekommen. Eine separate Gründung mit getrennter Bodenplatte kostet uns 1500 Euro Aufpreis......

  1. Probot

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    So, heute habe ich bescheid über die Kosten bekommen. Eine separate Gründung mit getrennter Bodenplatte kostet uns 1500 Euro Aufpreis...
    Natürlich zahlen wir das ungern aber die Möglichkeiten dies "billiger" zu umgehen (Rechtsanwalt) wohl doch eher beschränkt sind werden wir die bittere Pille wohl schlucken.:mad:
     
  2. #22 VolkerKugel (†), 10.10.2006
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    ... bis das eventuell zu Deinen Gunsten ausgestritten ist, kostet es ein Vielfaches an Geld und noch mehr Nerven.
    Ich bin zwar immer noch der Meinung (aber halt nur als Architekt und nicht als Rechtskundiger), dass Ihr gar nichts zu bezahlen habt, aber bei dem Betrag wäre es unverhältnismäßig, weiter zu streiten.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also bei dem Passus im BT-Vertrag - keine Chance, da der Passus dem Bauträger diese vermischten Baulösungen über mehrere Grundstücke ermöglicht.
    -> Aber die Mehrkosten lohnen sich. Alleine die Risiken beim Schallschutz.

    Meine Meinung.
     
  4. Probot

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    Hallo,

    vielen Dank nochmal für Eure Statements :winken

    Gruß,

    Carsten
     
  5. peter9

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    Hallo,

    ohne das jetzt alles gelesen zu haben:

    Das mit dem Schallschutz ist ja schön, aber wie steht es mit der Standsicherheit des Gebäudes.

    Es wäre nicht das erste Gebäude, das noch Jahre später wegen Änderung der Bodenfuchtigkeit Setzrisse bekommt.

    Wenn die Gründung nicht in einer Tiefe von mindestens so bei 1,80 m erfolgt, ist damit zu rechnen. Natürlich aaauch in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit und der Bodenfeuchtigkeit.

    Wenn man aber so tief gründen muß, kann man auch gleich einen Keller bauen.

    Hier sollte wohl mal über alle Möglichkeiten gründlich nachgedacht weerden bevor mit Beton Fakten geschaffen werden.

    peter
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2006
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    Dem Inschenör....

    is nix zu schwör oder wie
    Woher stammt denn diese Weisheit?
    Ist Peter9 jetzt nicht Bausparkassenvertreiber, sondern auch noch Bodengutachter für ganz Nordeuropa?????
    Nur mal so als Tipp. Ich kenne ein Haus, das > 2 m tief gegründet ist und trotzdem auf Bodenfeuchte reagiert - und zwar jedes Jahr.
    Und unser Haus reagiert nicht, obwohl nur rd. 1 m tief gegründet. Dafür reagiert es auf Bergbewegungen.
    MfG
     
  7. peter9

    peter9

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    Hallo,

    es kommt eben auf den Boden an, den man so nicht am PC beurteilen kann, aber nachdenken wird man doch schon mal können, möglicherweise sogar müssen.

    Zur Quelle: KS-Vortragsreihe 1999 Univ.-Prof. Dipl. Ing. Architekt wolf-Hagen Pohl: Seite 124.

    Der Riß war 1,8 cm stark und ging wieder etwas zurück naachdem mand en Boden gewässert hatte.

    peter
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2006
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    Nu wirds luschtig...

    Nu will er mich belehren.[​IMG][​IMG][​IMG]
    Prof. Pohl ist/war Prof für Baustoffkunde an der TU H. Und ich hab ne Menge von ihm gelernt ;) .
    So what.
    Und peter9/petra3 (was denn nun eigentlich) hat als Absolutum geschrieben, Gründungen > 1,80 m Tiefe sind sicher vor Baugrundbewegungen.
    Gehen Sie mit so einer Äusserung mal zu Herrn Pohl - aber bitte vorher Bescheid sagen. Den Anschiss möchte ich miterleben.
    ***
    Bei all dem Pseudo-versierten geschreibe von peter9/petra3 immer beachten: Hier lesen andere Laien mit, die den (wohl mit Absicht gewählten) irreführenden Titel "inschenör" + das Geschreibe mit Basta-Anspruch für Ernst nehmen könnten.
    Also mal an Nuhr denken.
    Mfg
     
  9. PeMu

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    @peter9: Und es gibt hier Leute, für wäre das nicht die erste Reihenhausbebauung mit Bauträger und sogar problematischen Untergrund. Was meinen Sie warum die Antworten kamen und wie die Lösung aussehen wird? Gründungstiefe min 2,50m - ex Ärmelloch.:bounce:

    Auflösung: mind. so tief wie Nachbarkeller. Nur mal so zum Sagen.
     
  10. tp17

    tp17

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    Heißt das, meine 9 m Rammung wäre unnötig gewesen und 1,8 m hätten gereicht? Muß ich gleich zum Anwalt, der muß 7,20 m zu viel bezahlte Pfähle zurückfordern... :e_smiley_brille02: *Satire*
     
  11. PeMu

    PeMu

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    jau, bitte an Reklamationsabteilung peter9 senden.
     
  12. ISYBAU

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    bauen kann schon richtig spass machen, wenn man den humor nicht verliert. verdammt jetzt habe ich sooo oft die 1,80 m regel nicht eingehalten .. auweia ... dann werd ich zukünftig nur noch mit bohrpfählen gründen, und wenn ich sie in den fels rammen muss ,-)
     
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