Teilungserklärung für Doppelhaus

Diskutiere Teilungserklärung für Doppelhaus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Also ehrlich gesagt, verstehe ich die Vorgehensweise nicht. Es ist sicherlich alles soweit korrekt, was hier aus Sicht Baurecht, Vermessungsamt...

  1. Swimmy

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    Also ehrlich gesagt, verstehe ich die Vorgehensweise nicht.
    Es ist sicherlich alles soweit korrekt, was hier aus Sicht Baurecht, Vermessungsamt und Architekt gesagt wurde.
    Allerdings macht das alles keinen Sinn, da Andy gar keine Vermessung veranlassen kann, da er kein Eigentümer ist. Nur wenn das gesamte Grundstück einen Eigentümer hat, kann dieser auch die Vermessung und die Teilung beantragen. Immer vorausgesetzt natürlich das es nicht am Baurecht wegen GFZ, Abstandsflächen etc. scheitert. Dafür sollte wie schon erwähnt ein Archi beauftragt werden. Allerdings würde ich den Archi des Eigentümers nehmen, der hat die Hütte ja auch geplant, oder? Und beauftragen würde ich ihnan Andys Stelle auch nicht. Das soll dann bitte der Eigentümer erledigen (über den Preis kann man ja dann innerhalb des Gesamtkaufpreises verhandeln). Wenn der nicht will, dann will er wahrscheinlich auch zurecht nicht!
     
  2. #22 Doktor Reich, 14.10.2012
    Doktor Reich

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    Eine Frage habe ich da noch an die Experten,
    ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine reale Grundstücksteilung erforderlich?
    Ich habe gehört das es Bundesländer geben soll in den keine Abgeschlossenheitsbescheinigung mehr erforderlich ist, wie sieht es in Niedersachsen aus?

    Vielen Dank.

    MfG
    Andy
     
  3. #23 Baufuchs, 14.10.2012
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    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird dann benötigt, wenn Wohneigentum nach dem WEG Gesetz gebildet werden soll.

    Das ist ja nicht das, was du vorhast, du willst Realteilung.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Für eine reale Grundstücksteilung ist sicherzustellen, dass alle Anforderungen an die Gebäude (nach Baurecht) erfüllt sind - so, als würden sie heute als zwei Häuser/DHH errichtet.
    Also Brandschutz, Grenzabstände, GFZ/GRZ, Stellplätze, Schallschutz, Wege- und Leitungsrechte usw.

    Das hat nichts mit einer Abgeschlossenheitserklärung zu tun!

    Achtung - zum 01.11. kippt die alte NBauO endgültig!
     
  5. Julius

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    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung müßte ja schon vorliegen, denn sie ist Voraussetzung für den bestehenden Zustand (WEG).
    Oder ist es etwas noch nicht einmal soweit (das geht aus der Formulierung in der Fragestellung nicht klar hervor)...?
     
  6. #26 Doktor Reich, 11.12.2012
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    Liebe Experten,

    ich hätte da noch eine Frage:
    ist bei Umwandlung in Wohneigentum (WEG) auch eine Zerlegungsvermessung und das setzen von Grenzpunkten notwendig?
    Der Verkäufer behauptet das und hat einen Antrag vom Katasteramt vorliegen.

    Vielen Dank im voraus.

    MfG
    Andy
     
  7. #27 Der Bauberater, 12.12.2012
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    Nein,
    bei einer WEG-Teilung erfolgt keine katastermäßige Zerlegung eines Grundstückes, sondern es bleibt im Grundbuch EIN Grundstück, das dann eben in 1.000stel oder 10.000stel Teile geteilt wird und an verschiedene Eigentümer verkauft, verschenkt, veräußert wird. D.h. dass es nach wie vor EIN Grundstück ist, was sich eben ein oder viele Eigentümer "teilen", aber Grenzpunkte werden im Normalfall keine gesetzt!
     
  8. #28 Doktor Reich, 12.12.2012
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    Hallo Onkel Peter,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Bei dem Objekt handelt es sich um dein Doppelhaus welches nach WEG geteilt werden soll, für die jeweiligen
    Grundstücksteile sollen sondernutzungsrechte eingetragen werden ich glaube in der Teilungserklärung oder
    im Grundbuch bin da nicht ganz sicher so das jeder nur das Grundstück betreten darf welches vor bzw. hinter
    seiner Doppelhaushälfte liegt welche zum jeweiligen Sondereigentum gehört. Wir möchten ausschießen das
    unser Nachbar über das Grundstück stiefelt welche an unserer Doppelhaushälft angrenzt.

    Kann es vielleicht sein das aus diesem Grund das Grundstück neu vermessen werden muss um die
    Sondernutzungsrechte des Grundstücks bestimmen zu können?

    Vielen Dank.

    MfG
    Andy
     
  9. oberh

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    Hi Andy!

    Nein! - und nochmals Nein!

    Realteilung = Vermesser misst
    Auteilung nach WEG = Vermesser nicht nötig
    (Ausnahme: Ihr wollt z.B. Flächen aufgemessen und in einen Plan eingetragen haben, die für die Abgeschlossenheit relevant sind. Grenzpunkte werden keine gesetzt!)

    Hast Du denn mal ein Negativattest nach §8 NBauO gestellt?
     
  10. #30 Doktor Reich, 13.12.2012
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    Hallo Olaf und alle anderen Experten,

    viele Dank für die Info.
    Was ist ein Negativattest nach §8 NBauO?

    Es ist alles sehr merkwürdig, der Verkäufer redet von einer Vermessung auf der einen Seite und auf der anderen Seite
    von einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Eine Reale Grundstücksteilung ist bei diesem Doppelhaus leider nicht möglich,
    die Grenzabstände und die Brandschutztechnisch erforderliche Bauqualität des Daches können nicht eingehalten werden etc.pp

    Also bleibt uns nur die Alternative nach WEG zu teilen, leider. Aber wir möchten gerne diese DHH erwerben.

    Offensichtlich hat der Verkäufer Probleme oder evt. auch falsche Informationen was die Umwandlung in WEG – Teilungserklärung angeht.

    Könnte mir evt. ein Experte hier aus dem Forum das Prozedere erklären wie die Antragstellung
    einer Teilungserklärung bzw. Umwandlung in Wohneigentum nach WEG von statten geht.
    Welche Unterlagen benötigt werden, welche Anträge gestellt werden müssen u.s.w.

    Mir würde das sehr weiterhelfen, vielen Dank.

    MfG
    Andy
     
  11. Julius

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    Das ist also ein schon bestehendes Gebäude, das in Teilen verkauft werden soll?
     
  12. #32 Der Bauberater, 13.12.2012
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    Nimm deine Unterlagen und gehe zu einem Architekten, der sich mit sowas auskennt.
    Zufällig wäre einer aus Hannover hier :biggthumpup:
    Vielleicht hat der auch Zeit!
     
  13. #33 feelfree, 13.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Also wenn ich das richtig verstehe, ist das momentan ein Haus, das zwar als Doppelhaus gebaut wurde, die 2 Hälften aber nie nach WEG geteilt wurden.
    Was da genau zu tun ist (Abgeschlossenheitserklärung etc.) wissen andere besser als ich, aber was ich nicht verstehe:
    Wenn der Verkäufer nun eine Hälfte verkaufen will, dann muss ER doch dafür sorgen, dass geteilt wird und nicht Du als potentieller Käufer. Bevor nicht geteilt wurde, kannst Du ja gar nicht kaufen. Und bevor Du nicht gekauft hast, hast Du ja auch keinerlei Rechte, irgendetwas zu veranlassen an einem Haus, das dir nicht gehört. Oder liege ich da falsch?
     
  14. Swimmy

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    :28: JA ! Habe ich auch schon vor 3 Monaten gesagt..
     
  15. #35 Doktor Reich, 13.12.2012
    Doktor Reich

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    Ja richtig, es geht um ein bestehendes Doppelhaus welches bisher noch nicht geteilt wurde. In einer Doppelhaushälft wohnt der Eigentümer und die andere Doppelhaushälfte möchten wir gerne erwerben.

    Das ich bevor ich nicht gekauft habe keinerlei Rechte habe irgendetwas zu veranlassen ist mir schon klar!!!
    Aber der Verkäufer ist etwas unbeholfen und mich interessiert persönlich der genaue Ablauf wie eine Teilung nach WEG durchgeführt wird.

    Der Verkäufer möchte gerne einen Vorvertrag schiessen und erst dann die WEG Teilung durchführen.
    Er möchte sicher gehen das wir dann nachdem die WEG Teilung vorliegt auch den Kaufvertrag beurkunden lassen.
    Ich vermute mal er hat Angst davor die Kosten in den Sand zu setzen.
    Ist dieser Ablauf üblich?

    MfG
    Andy
     
  16. Swimmy

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    Ein Vorvertrag kostet Geld, da er einer notariellen Beurkundung bedarf!
    Ohne Notar ist das nichts Wert!
     
  17. #37 feelfree, 13.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Er will verkaufen, also muss er teilen. Wenn ihr danach abspringt, wird er ja wohl an einen anderen verkaufen wollen. Und was muss er da tun? Richtig, auch teilen. Also das Argument, Kosten in den Sand zu setzen sehe ich hier nicht.
    Die WEG Teilung muss ja letztendlich notariell beurkundet werden. Also schick' ihn zum Notar und wenn's dich interessiert und er nichts dagegen hat, geh' mit.
     
  18. #38 Doktor Reich, 13.12.2012
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    Der Vorvertrag soll dazu dienen das der Verkäufer bis zu einem bestimmten Termin die WEG Teilung durchführt und wir dann verpflichtet sind den Kaufvertrag zu beurkunden.
    Die DHH die wir gerne erwerben möchten ist z. Zt. vermietet, Mieter wird aber ausziehen wenn wir kaufen werden, das ist bereits alles vertraglich geregelt.
    Sollten wir die DHH nicht erwerben bleibt alles wie es ist, der Mieter würde dann dort wohnen bleiben und der Verkäufer würde dann nicht an einen anderen verkaufen.
     
  19. #39 Doktor Reich, 13.12.2012
    Doktor Reich

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    Ich Frage mich nur wie so ein Vorvertrag aussehen soll, auch bei der Teilung, Gemeinschaftsordung etc. pp hätten wir gerne einfluss. Z.B. soll das Stimmrecht auf 1:1 gesetzt werden obwohl die haushälften unterschiedlich groß sind u.s.w.
    Etwas kompliziert alles...
     
  20. #40 feelfree, 13.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Eben. Geht zum Notar, der berät euch.
     
Thema: Teilungserklärung für Doppelhaus
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