Teilungserklärung für Doppelhaus

Diskutiere Teilungserklärung für Doppelhaus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie sieht eigentlich das Grundbuch nach der Umwandlung in Wohneigentum WEG aus, gibt es da ein Grundbuch für Gesamteigentum wie u.a. das...

  1. #41 Doktor Reich, 14.12.2012
    Doktor Reich

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    Wie sieht eigentlich das Grundbuch nach der Umwandlung in Wohneigentum WEG aus, gibt es da ein Grundbuch für Gesamteigentum wie u.a. das Grundstück und ein weiteres Grundbuch für Sondereigentum oder wie muss ich mir das vorstellen?

    Das Doppelhaus hat bereits 2 Hausnummern, wie ist so etwas eigentlich möglich wenn das Haus noch gar nicht geteilt ist?

    Vielen Dank.

    MfG
    Andy
     
  2. Swimmy

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    Eine Teilung durch WEG kann durch ein neues Grundbuchblatt oder nur durch einen neue Laufende Nummer im selben Blatt erfolgen. Des weiteren wird die Teilungserklärung eingetragen.
    Bei einer Realteilung wird es heutzutage auch so durchgeführt, dass eine bestehende Flurnummer nur noch ein Erweiterung bekommt nnn/xx und nnn/xy und keinen neue Blattnummer.

    Eine neue Hausnummernvergabe hat erstmal nichts mit dem Grundbuch zu tun, sondern durchläuft ein separates Antragsverfahren. Zumindest in München.
     
  3. #43 poelwick, 15.12.2012
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    ist z. Zt. vermietet, Mieter wird aber ausziehen wenn wir kaufen

    also da wäre ich zunächst mal vorsichtig.

    WER hat dies WIE vertraglich geregelt??

    Wie lange ist der Mieter schon Mieter dieser DHH?
    Wenn du ihm kündigen musst, weil er es plötzlich nicht mehr eilig hat, kann das ne Weile dauern biss er endlich draussen ist.
    Der derzeitige Eigentümer kann dem Mieter nämlich nicht kündigen, er hat ja keinen Eigenbedarf. :shades


    Bei der (noch zu erstellenden) Teilungerklärung genau darauf achten wie die zukünftige Kostenteilung aussieht.
    Ist die Teilung genau 50/50?

    Wie ist das Wegerecht geregelt? (Winterdienst?)
    Aus denem Text entnehme ich, dass der Miteigentümer über deinen (davorliegenden?) Grundstücksteil muss/kann.


    zu deinen Ausgangsfragen:
    1. Ne Abgeschlossenheitsbescheinigung kostet nicht die Welt und muss zur WEG Teilung vom Eigentümer eh vorgelegt werden.
    Alle diesbezüglichen Kosten trägt der Verkäufer, er kann dies (gedanklich) seinem Verkaufspreis natürlich aufschlagen,
    muss er dir ja nicht erzählen. Schlussendlich kaufst du "ein Stück Haus" zum Preis X.

    2. Wenn vorab schon Fragen/Bedenken bezüglich "unerlaubtem Betreten" aufkommen, (dein Beitrag vom 12.12.2012, 13:32)
    klingt das für mich nach ner tolle Ausgangsbasis für zukünftige Nachbarkeitsstreitigkeiten vor Gericht. :yikes
    Solche Gedanken solltest du in ner Eigentümergemeinschaft besser nicht haben, sonst braucht ihr bald nen WEG-Verwalter
    (Ich weiss wovon ich spreche, solche kleinen 2-3 Einheiten WEG-Verwaltungen habe ich jahrelang betreut...)
     
Thema: Teilungserklärung für Doppelhaus
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