Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool?

Diskutiere Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Fahrzeughalter kann sehr wohl verhindern, dass die KfZ-Haftpflicht einen Schaden ohne seine Zustimmung reguliert. Stichwort: Regulierungsverbot....

  1. #121 Stefan61, 19.01.2008
    Stefan61

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    Baufuchs, wenn Sie das Stichwort "Regulierungsverbot" schon kennen, dann müßten Sie auch wissen, daß es ein solches nicht gibt. Schauen Sie einfach in der wikipedia nach oder hier: Regulierungsverbot - Häufig wird gemeint, man könne seinem Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer ein "Regulierungsverbot" erteilen, damit jener Ansprüche des Unfallgegners nicht befriedige. Rechtlich steht diese Befugnis dem VN nicht zu, da die Regulierungsvollmacht des § 10 V AKB weder beschränkbar noch widerruflich ist. (BGH VersR 65,142)

    Im hiesigen Fall wäre allerdings zu fragen, ob für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers ähnliches gilt wie in der Kfz-Haftplicht.
     
  2. #122 Baufuchs, 19.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Regulierungsverbot"

    kenne ich nur aus eigener Erfahrung.
    Kfz-Versicherung aufgefordert nicht zu regulieren, diese hat sich daran gehalten, Prozess auf eigenes Risiko geführt und in 2 Instanzen gewonnen.
    Im übrigen haben Sie in diesem Pkt. Recht.
    Allerdings werden sich die Bedingungen einer Betriebshaftpflicht sicherlich von denen einer KfZ-Haftpflicht unterscheiden.
    Da mich das Thema selbst auch interessiert werde ich mal am Montag meinen Betriebshaftpflichtversicherer befragen.
     
  3. #123 braunbaer, 23.01.2008
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    Zurück zum Thema:

    Versicherung ist nicht zuständig.

    Wie gehts mit Demjenigen weiter, den den Mist verzapft hat? Nicht dass der Konkurs anmeldet und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben? Haben Sie Sicherheiten?

    LG
    Braunbaer
     
  4. crash

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    Noch erklärt sich die Versicherung in diesem Fall für zuständig und ich werde einen "Teufel" tun von meiner Seite aus diese Zuständigkeit aktiv anzuzweifeln. :shades

    ich dränge nach wie vor auf den Ausgleich des entsprechend via Gutachten (ebenfalls durch die Versicherung bestellt) definierten Schaden :deal

    Sollte die Versicherung ihre Zuständigkeit nach nun viermonatiger Verschleppung zurückziehen werde ich dies sicherlich entsprechend erklärt haben wollen und erst dann meine Informationen über den tatsächlichen Sachverhalt ins Spiel bringen. :boxing

    Was die Sicherheiten betrifft kann ich ja momentan noch nicht aktiv werden, da die Versicherung ja nach wie vor die Abwicklungshoheit für sich reklamiert und den Unternehmer damit aus dem Procedere vorerst raushält.

    Wenn es dann so sein sollte, dass die Versicherung den Ausgleich ablehnt wird es erstmal wieder zurück an den Unternehmer gehen und dann muss man weiter sehen.

    Sicherlich ist es diese Summe nicht wert, einen Konkurs anzumelden, aber genaueres bleibt da sicherlich abzuwarten.
     
  5. #125 wasweissich, 18.03.2008
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  6. #126 stonestar, 08.07.2008
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    mein mitgefühl ist auf der seite von cash.

    eine solche arbeit habe ich selbst noch nicht gesehen.

    grauenvoll sorry.

    arbeite selbst auch viel mit diesen materialien platten und fugenmörteln. aber sowas ist mir noch nicht untergekommen, soviel kann man eigentlich nicht falsch machen.

    ich hoffe du bekommst eine neue terrasse.
     
  7. #127 schnellefrau, 17.09.2008
    schnellefrau

    schnellefrau Gast

    Und???

    Ich habe heute mit großem Mitgefühl/Entsetzen/Staunen diese Story gelesen, wie ist denn der aktuelle Sachstand??? Eines: bloß nicht aufgeben, ich habe oft den Eindruck, es ist alles reine Verschleppungstaktik (besonders Versicherungsunternehmen!!!!)
     
  8. MacFrog

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    leider war crash seit 02/08 nicht mehr hier,aber vielleicht erfahren wir ja noch was :)
     
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Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool?

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