TERRASSENÜBERDACHUNG BAUBEFREIG

Diskutiere TERRASSENÜBERDACHUNG BAUBEFREIG im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Wir wollen eine terrassenüberdachung errichten Die bei uns ein Bauantrag erfordert für zwei punkte mussen wir eine Befreiung beantragen...

  1. #1 Valerij, 03.08.2022
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    Wir wollen eine terrassenüberdachung errichten
    Die bei uns ein Bauantrag erfordert für zwei punkte mussen wir eine Befreiung beantragen und zwar für die Dachneigung und für das überschreiten des Baufensters um 1.5 m
    Und die zwei punkte mussen wir begründen.

    Wie mache ich das jetzt richtig, wie begründen ich es den damit ich die Befreiung bekomme.

    Danke schon mal für die Tipps
     
  2. #2 Valerij, 03.08.2022
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    Wir wollen eine terrassenüberdachung errichten
    Die bei uns ein Bauantrag erfordert für zwei punkte mussen wir eine Befreiung beantragen und zwar für die Dachneigung und für das überschreiten des Baufensters um 1.5 m
    Und die zwei punkte mussen wir begründen.

    Wie mache ich das jetzt richtig, wie begründen ich es den damit ich die Befreiung bekomme.

    Danke schon mal für die Tipps
     
  3. #3 Kriminelle, 03.08.2022
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    Von welchen Maßen sprechen wir denn? Statt der 3 Meter Tiefe 4,50? Warum wollt ihr eine andere als erlaubt?
     
  4. #4 Valerij, 03.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2022
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    Habe eine Terrasse die ist jetzt 4×8 Meter diese fläche möchte ich jetzt überdachen eigentlich bräuchte ich keine Bauantrag dafür, aber wen das aber nicht wäre.

    Laut den Bebaungsplan sind dächer nur mit eine Dachneigung xx% erlaubt und es gibt ein baufenster wo ein Gebäude stechen darf mit der überdachung bin ich 1.5m drüber und dafür muss ich jetzt eine Befreiung beantragen und begründen.

    Meine frage wie kann ich das begründen
     
  5. #5 Kriminelle, 03.08.2022
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    Doch. Wenn Du gg den Bauplan oder Landesordnung bauen oder eine Extrawurst möchtest, dann brauchst Du einen.

    Warum willst Du es so? Das wäre die Begründung.
    Ich halte es so, das vieles Festgelegtes seinen Grund hat. Daran kann und sollte man sich halten. Wenn man eine vorgeschriebene Ordnung für sich Hebeln will, sollte es nicht einfach mal so gehen, außer man hat einen triftigen Grund. Ich sag mal so: wenn Dir kein Grund einfällt (woher sollen wir denn wissen, warum Du es brauchst), dann gibt es halt keine 4 Meter, sondern nur 2,5. Dein Nachbar möchte sich auch nicht beschweren.
    Stell Dir vor, der setzt Dir eine 5 Meter hohe Mauer an die Grundstücksgrenze? Weil er es kann und so will…
    Bist Du Dir sicher, dass Deine Terra über das Baufenster hinaus erlaubt ist?
     
  6. #6 Valerij, 03.08.2022
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    Mensch Kriminelle glaub mir es stört schon niemand.
    Ich möchte nur wissen wie so eine baurechtliche Begründung aussehen kann und pesönliche intressen interessiert das Bauamt so oder so nicht.
    Also bitte keine fragen mit gegen fragen beantworten.

    Also wer hat das schon mal durchlaufen oder wer würden damit konfrontiert und wie habt ihr das problem lösen können
     
  7. #7 simon84, 03.08.2022
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    Wenn dir selber schon kein Grund / rechtfertigung einfällt, dann wird’s wohl keinen geben warum du so fett bauen musst oder ?
     
  8. #8 Jo Bauherr, 03.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2022
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    "Ich möchte nur wissen wie so eine baurechtliche Begründung aussehen kann"
    Also hier sehe hier leider gar keine sinnvolle Begründung.
    Aber das hier wäre durchaus der klassische Fall von: "Wie? Zu groß?? Tja, bauen wir erstmal trotzdem so. ... Dann mal sehen..."
    Und ggfs. muss man dann später eben um Entschuldigung bitten. Ist im Zweifel -in unserem jetzigen Verwaltungssystem- oft extrem effektiver als vorher um Erlaubnis zu fragen ... (also zumindest bei solch kleinen Vorhaben).

    Sowas muss man sich allerdings auch zutrauen und durchstehen...





     
  9. #9 Valerij, 03.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2022
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    Wen ich ein Experte in baurecht wäre hätte ich es rechtfertigen können bin ich aber nicht und meine wünche und bedurfnise interessiert das bauamt nicht ich sol es aus bautechnischer sicht begründen oder haste du schon eine terrassenüberdachung mit 48 % Neigungen gesehen ich nicht
     
  10. #10 simon84, 04.08.2022
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    Ein paar Satzzeichen wären ein guter Anfang.

    Dass du noch keine steile Terrassenüberdachung gesehen hast, bedeutet noch lange nicht, dass das eine Begründung aus bautechnischer Sicht ist.
    48 % oder Grad ?

    Gibt dir mal bisschen mehr Mühe. Skizze, Plan, Aufbau/Produkt und insbesondere Eindeckung nennen, Statik, Entwässerung etc.
    Dann kann man da schon etwas finden zu argumentieren, warum z.B. je nach Eindeckung der Terrassenüberdachung diese den üblichen RDN der verwendeten Eindeckung ensprechen sollten. Oder Wenn du mehr Details zur Entwässerung gibst kann man auch wieder ein paar Argumente finden.

    Dafür, dass du 1,5 Meter größer bauen "musst" als erlaubt, musst du dir selber was ausdenken.
    Vielleicht Barrierefreiheit, Zugangsbreiten etc.
     
  11. Neutal

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