Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich?

Diskutiere Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung bis 20 qm genehmigungsfrei. Die Frage ist: zählt die Grundfläche der Ständerkonstruktion...

  1. #1 clemdori, 23.03.2021
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    Hallo,
    in Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung bis 20 qm genehmigungsfrei. Die Frage ist: zählt die Grundfläche der Ständerkonstruktion oder die gesamte überdachte Fläche mitsamt Dachüberstand?
    Unsere Terrasse hat nämlich eine grenzwertige Fläche. Das Ständerbauwerk würde eine Fläche von 18 qm umschließen, das Dach wäre aber 22,5 qm groß.
    Weiß jemand, welche Fläche am Ende maßgeblich ist?
    Dankeschön für Infos! :)
     
  2. #2 driver55, 23.03.2021
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    Logisch erscheint mir die überdachte Fläche, sonst kommen Genossen auf die Idee, ein 30 qm Dach auf eine 20 qm Pfostengrundfläche zu setzen...
    (Die Paragrafen kommen gleich noch...)
     
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  3. worlde

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    Ich habe aber auch schon gehört, dass man die Fläche vom Dachvorsprung (vom Haus) von der Fläche der Terrassenüberdachung abziehen kann. Also wenn der Dachvorsprung (Haus) bspw. 0,5m rausragt und die Überdachung 5m lang wäre, könnte man 0,5m x 5m= 2,5m² von der eigentlichen Fläche der Überdachung abziehen. Also dass nur die Fläche der Überdachung zählt, die über den Dachvorsprung vom Hausdach übersteht.

    So ist mein Nachbar um eine Genehmigung rumgekommen. War aber in BW. Und stichhaltige Fakten kann ich leider auch nicht liefern. Aber das müsste man sich auch bestätigen lassen, sofern es jemand bestätigt. Aber im Endeffekt wurde der Dachvorsprung vom Haus ja schon genehmigt, also müsste es jetzt nur darum gehen, wie groß die Fläche ist, was jetzt darüber hinaussteht.
     
  4. Dimeto

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    In der aktuellen Fassung steht unter §60 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Absatz 1, Nr. 1, Buchstabe i):
    Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m,

    Da der Zweck der Überdachung das Überdachen ist, zählt die überdachte Fläche.

    Eigentlich geht es darum, wie komplex das Bauvorhaben sein darf, damit der Staat es dem Bauherren zutraut, ohne behördliche Kontrolle ein sicheres Bauwerk vorschriftenkonform zu erstellen. Aber wenn die Überschreitungen so gering sind, akzeptiert man auch mal gerne rechtlich nicht ganz haltbare Argumente.
     
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  5. #5 simon84, 23.03.2021
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    Ein Dachüberstand vom Hauptgebäude ist ein untergeordnetes Bauteil. Das ist was ganz anderes.

    Ich vermute aber auch dass bei der Überschreitung der Überdachung um 10% vermutlich rein praktisch gar keine Auswirkungen hat, solange sich niemand dran stört

    gibt es denn keine Möglichkeit die Überdachung so zu planen, dass sie einfach die paar cm kleiner ist?
     
  6. Dimeto

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  7. #7 clemdori, 23.03.2021
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    Ach Mensch... 30 m2
    Hätte ich beim Lesen mal aufgepasst.
    Damit hat sich meine Frage ja erledigt, vielen Dank allerseits! :)
     
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