Teuerungszuschlag Rollädenkästen/Raffstores

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  1. #1 AstridRhein, 13.05.2022
    AstridRhein

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    Guten Tag,

    ich baue ein 2 Familienhaus. 2 Wohnungen. Die Fenster inkl.Rollädenkästen und Raffstores habe ich bereits im November 21 beim Fensterbauer bestellt, um die Preise zu sichern.
    Jetzt sind die Fenster in der letzten Woche eingebaut und er kommt mit der Rechnung mit einer saftigen Erhöhung bei den Raffstores/Rollädenkästen.
    Das sind mit MWST 2300 Euro! Wie kann ich das überprüfen? Es muss doch Vorlieferantenrechnungen geben? Der Architekt hat das so abgenickt und mich nur informiert. Er hat die LV gemacht. Welche Belege sollte der Fensterbauer mir zeigen, meinetwegen am PC in seinem Büro, dass ich das nachvollziehen kann.
    So sieht mir das pauschalisiert aus. Ich werde den Betrag nicht überweisen, ohne Belege.
    Wie ist meine rechtliche Position?

    Beste Grüße
    A

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  2. #2 Fred Astair, 13.05.2022
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    Das sagt Dir Dein Anwalt oder der Verbraucherschützer nach Würdigung Deiner vertraglichen Situation.
     
  3. #3 Fabian Weber, 13.05.2022
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    War der Fensterbauer aus irgendwelchen Gründen behindert, dass er seine Ausführung nicht zum Vertragstermin erbringen konnte? Wenn nein, dann gibt's auch keinen Anspruch auf die Zulage.
     
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  4. #4 Gast 85175, 14.05.2022
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    Wenn es dazu weder eine Klausel im Vertrag, noch einen beauftragten Nachtrag o.ä. gibt, dann ist die Prüfung eigentlich abgeschlossen, weil dann hat der Fensterbauer einfach nur Pech gehabt…

    Der kann genau so wenig Preissteigerungen einfach auf die Rechnung schreiben wie du ihm einfach Preissenkungen abziehen könntest, das geht so nicht.

    Weiter, der hat es m.E. versäumt sich die Preise selbst zu sichern, weil wenn der sich im Nov. 21 die Preise bei seinen Lieferanten gesichert hätte, dann hätte er das Problem jetzt nicht. Auch das ist einfach nur sein Problem.
     
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  5. #5 simon84, 14.05.2022
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    In welchem Verhältnis stehen denn diese Mehrpreise zu den Gesamtkosten ? Wenn alleine die Rollläden schon ca 10000 kosten reden wir wohl von einer Rechnung 50000 plus ?
    Gibts einen Zahlungsplan? Was wurde schon bezahlt und wieviel ist noch offen ?
     
  6. ps0125

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    Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten.
    1. du bist nicht bereit den Mehrpreis zu zahlen. Wenn ihr das im Vorfeld nicht vereinbart habt, bist du auch nicht verpflichtet dazu.
    Dazu muss man aber auch wissen dass es viele Lieferanten gibt, die trotzdem zu den Preisen abrechnen die bei Auslieferung gelten und sich nicht an irgendwelche Angebote gebunden sehen. Die machen was sie wollen aktuell und der Handwerker ist der Dumme mit Angeboten dem Kunden gegenüber die einen Festpreis beinhalten.

    2. du willst ihm entgegen kommen. Er kann ja nichts dafür wie es aktuell ab geht.
    Dann würde ich ihm ganz sachlich mitteilen, wenn er dir den kalkulierten und den tatsächlichen EK offenlegt, du ihm die Differenz, oder zumindest einen Teil davon erstattest.
    Aber einen Nachweis sollte er schon liefern.
    Wenn er von dir etwas will dass rein rechtlich nicht verlangt werden kann, muss er dir ja etwas entgegenkommen.
     
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  7. #7 simon84, 14.05.2022
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    Wenn der fensterbauer mit Teuerung argumentiert dann wäre erstmal doch relevant wann du wirklich den auftrag gegeben hast ( November 21? Oder was es damals nur ein Angebot ? ) , wann er bestellt hat und wer die Verzögerung zu verantworten hat.

    sprich hast du seit November 21 auf die Fenster gewartet (wolltest sie so schnell wie möglich) oder hat er darauf gewartet sie einbauen zu können ? (Du hast bestellt aber der Bau war noch gar nicht so weit)

    Wenn er zu früh bestellt hat (es aber bereits damals einen vertraglich vereinbarten späteren Einbautermin gab) dann müsste er doch eher Lagerung und Zwischenfinanzierung geltend machen.
     
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